December 1547.
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Arminen. 1547, 12. December.
LandeSarchi» Schmyz: Abschiede. LandcSarchiv Nidwaldcn: Abschiede.
Tag der III Orte.
tt. Dieser Tag ist hauptsächlich augesetzt worden zu versuchen, die Fehde zwischen den Ghiriughelli undvon Codeburg in Güte beizulegen. Es ist dieses nicht gelungen und man hat dann die über den FrevelCamill aufgenommenen und vom Commissar schriftlich zugeschickten Kundschaften geprüft und daneben^oiiunissar Steiner und Bat Hofer verhört und Folgendes beschlossen: 1. Durch die Kundschaften wird einzigbewiesen, das; Camill den Frieden gegen Peter Marter, aber nicht weiter beschworen habe. Die Boten finden^her, sie können den Camill nicht bestrafen; wohl aber schreiben sie dem Commissar, er soll ihn um denkleinen Friedbruch fertigen in Gcmäßheit der Statuten. Von dein hohen Friedbruch ist somit Camill liberirtund Stadt und Land ihm geöffnet worden. 2. Beiden Parteien und Allen, die ihnen zum Vierten oder"uher verwandt sind, hat man den geschwornen Frieden geboten und dem Commissar auferlegt, denselbenöu Bellenz ausrufen zu lassen und zwar in folgender Art: Wenn es geschehe, daß dieser Friede gebrochenwürde, doch ohne Todtschlag, so ist der Thäter oder wer den Friedbruch verursacht oder dazu „gelimpfet"bat, den Obern mit Leib, Ehre und Gnt ohne Gnade verfallen. Ereignet sich aber bei dem Friedbruchkui Todtschlag, so soll der Thäter, Veranlasser oder Begünstiger als öffentlicher Mörder verrufen und»gepanditet" werden, gleich als hätten sie Einen an der Straße angefallen und ermordet, und soll einsolcher zu ewigen Zeiten nicht liberirt werden. Können sie betreten werden, so soll gegen sie geklagt undblur sie als öffentliche Mörder gerichtet werden; kann man sie nicht betreten, weil sie in andere Herrlich-sten weichen, in der Meinung, da sicher zu sein, so wird man der betreffenden Obrigkeit den begangene»^ord namhaft machen und dahin wirken, daß die Mörder gehandhabt und gerichtet werden. ?». Zu gedenken^ Zinses des geliehenen Geldes derer von Bellenz. «. Der Streit wegen der Alp derer von Strada,wobei sich die Bollenzer beklagen, die Artikel seien ihnen nicht leidentlich, soll nach Baden kommen. «I. DasErlangen des Schwan del Brutasch, ihn wegen seines Todtschlages zu liberireu, wird, weil mau weder^ustruction noch Vollmacht hat, heimgebracht. «. „Deukent, daß mir abgeret, der statt muren leitern zuEhalten und der statt ein zimlichs darum thun." Zu gedenken der Warnungen neuer Zeitung.
Zu z». Das Laudesarchiv Nidwaldcn: Abschiede, enthält mit dem Archivdatum vom 22. November 1547Berhöre mit zehn Personen über den Umfang des aufgenommenen Friedens.
Zu t. Im Landesarchiv Nidwaldcn: Abschiede vom Jahr 1547, liegt ein Act, der vermittelst einerArchivbcmerkung als hieher gehörend bezeichnet wird. Er enthalt Mitthciluugcn von Martin Tresch, VogtZu Müustcrlingeu. Der Inhalt derselben wird im Abschied vom 19. December ^ in dem Anbringen vonKri der Hauptsache nach reproducirt.
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