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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1547.

Heimzubringen, t. Eine Botschaft der Stadt St. Gallen berichtet über einige der Obrigkeit zugekommeneWarnungen, stellt aber den Eidgenossen die geeigneten Maßnahmen anHeim, und fügt die Zusicherung bei,daß die Stadt Alles thun werde, was man den Bünden gemäß von ihr fordere. Wird bestens verdanktund mit gleicher Zusage erwiedert. ». Bern, Freiburg und Solothuru bitten abermals, sie von den Neis-strafen im Thurgau nicht auszuschließen. Die VII Orte berufen sich dagegen auf die früher entwickeltenGründe und begehren, daß die III Städte von ihrer Forderung abstehen. Die Boten der letztern erwiedern,sie haben Befehl, das Recht gemäß den Bünden darzuschlagen und zu fordern, daß man den Rechtstag, dieWaldstatt" und die Rechtsprecher :c. bezeichne. Die VII Orte sind darüber nicht instruirt, wollen es aberheimbringen und ihren Obern überlassen, das Recht anzunehmen. Die III Städte bemerken, sie seien i»lPosseß,darumb wir sy billichen derselben nüt entsetzen". Antwort auf nächstem Tag. v. Die Mehrheit(der X Orte) erläßt dein Commeuthur von Tobel die jährliche Rechnung, weil sich zeigt, daß er wohl haus-hält; es soll aber jeder Laudvogt im Thurgau ein wachsames Auge auf dessen Verwaltung richten. WeilHerr von Boisrigault den (zuerst) angesetzten Tag (ist nicht genannt) nicht billigt, indem er meint, daß dieSache einen so langen Verzug nicht ertrage, und daß der König darab Verdruß haben möchte, so hat manden Tag geändert und einen nähern angesetzt auf Sonntag vor St. Thomas Tag, d. i. den 18. December;da soll jeder Bote mit Vollmacht erscheinen, um die Gesandten zu wählen, welche das Kindheben" sollen,das Pathengeschenk zu bestimmen und die Zeit der Abreise festzusetzen. Auch in andern Sachen und zurAnsetzung eines weitern Tages sollen die Boten bevollmächtigt sein, x.« Herr von Boisrigault erinnert 1. anseine mündliche und schriftliche Meldung, daß der König das von König Franz errichtete Vünduiß zu erneuernwünsche. 2. Er habe Austrag, die Eidgenossen freundlich zu warnen, daß sie den guten glatten Worten(des Kaisers:c.?) kein Gehör schenken und sich nicht entzweien lassen,sunder ie mer fründ wir an unsziehen, ie besser es einer Eidgnoschaft wäre"; denn in Flandern und an andern Orten sollen Rüstungen gegensie gemacht werden; der König wolle sie (aber) beschirmen, wenn sie angefochten würde. Weil die meistenBoten einzig den Austrag gehabt haben, die Meinung der andern Orte über die Vereinung anzuhören, sowird die Sache nochmals in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage darin zu handeln. Dem fran-zösischen Gesandten wird sein Anbringen und Erbieten bestens verdankt, u. f. w. Da von Zürich, Bern,Basel und andern Orten vielerlei Warnungen eingegangen sind, die aber wenig Gewisses anzeigen, so hatman beschlossen, es solle jedes Ort fleißig Kundschaften einziehen und nöthigenfalls einen Tag ausschreiben, damitman einen satten und tapfern Nathschlag fassen könne. Es soll anch ans dem nächsten Tag jeder Bote Voll-macht haben, Wallis, die III Bünde und andere Verwandte auf deu nächstfolgenden Tag einzuladen oder nicht.

An den König von Frankreich wird geschrieben, er möchte seinen Gesandten, Herrn von Boisrigault, bevoll-mächtigen, mit den Ansprechern gütlich abzukommen, oder auf Lichtmeß seine Zusätzer nach Peterlingen senden,um die Sache rechtlich entscheiden zu lassen. Wenn er auch dies unterließe, so sollen die eidgenössischen Nichterauf Begehreu des Klägers nichtsdestoweniger ihr Nrthcil geben. Den Boten von Solothurn ist heute

Dienstags (29. November?) von seinen Herren ein Schreiben zugekommen, des Inhalts, daß einer ihrerUnterthanen von Falkenstein zu Schliengeu gehört, Constanz habe sich dem Kaiser ergeben, der nach demAdvent Truppen dort und zu Straßburg zu sammeln vorhaben solle, um durch das Thurgau und über Baseldie Eidgenossen anzugreifen und ein Ort nach dem andern zu bezwingen; in jeder eroberten Stadt werde erein Schloß bauen, um sie zu beherrschen; deßgleichen sei er Willens, den Herzog von Savoyen wieder in seineLande einzusetzen, wozu sich ein Heer in Aosta sammle, also daß die Eidgenossenschaft von drei Seiten über-