November 1547.
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nach neun Uhr (Abends) weder innert noch außerhalb den Häusern Wein ausschenken solle, nnd daß wederin Raths-, Wirths- noch andern Häusern, wo man „Schlaftrünke" gethan, nach 10 Uhr jemand Unterschlaufgegeben werde. 2. Da wegen jeder geringen Sache Reisgemeinden gehalten werden, so sei nun bei 3 PfundBuße geboten, daß an solchen Gemeinden nur der Hausvater oder an dessen Statt ein Sohn erscheinendürfe, es wäre denn, daß die Söhne eigene „Hausräuke" (Herd, Nauchfang) hätten, oder wenn es sich umKrieg oder andere Sachen handle, welche die hohe Obrigkeit angehen. 3. Bei 1 Pfund sei verboten, imNebel zu schießen, damit niemand davon Schaden nehme. 4. Weil das Bockspiel gar gemein geworden, undWeib und Kinder es übel entgelten müssen, so habe man es bei 1 Pfund Buße verbotein Laut einem zu Zürichgemachten Vertrage vom Jahr 1509 gehören ihnen alle Bußen und Strafen im Betrage von 1 Pfund unddarunter; daher bitten sie ernstlich, sie dabei bleiben zu lassen. Heimzubringen mit der gemachten Bemerkung,daß den Gerichtsherren wohl diese Strafen gehören, daß sie aber nicht das Recht haben, solche Verbote zuerlassen, i». Der Gesandte Don Ferdinand Gonzaga's, Gubernators zu Mailand, legt einen schriftlichenVortrag sammt einigen Capiteln ein, worüber auf dein nächsten Tage Antwort zu geben ist. «». Deßgleichenüber den Vortrag des päpstlichen Gesandten, z». Dieser Tag ist angesetzt worden in Folge eines Schreibensder V Orte an Zürich betreffend Bellenz. Die Boten von Uri, Schwyz und Nidwalden zeigen nun an, wieße veranlaßt worden, eine Besatzung dahin zu senden, weil sie in Erfahrung gebracht, daß man zu Comodie „Schiffung" aufgezogen und gerüstet habe; das sei zwar früher auch geschehen, aber nie so lange geblieben.Nachdem sie den Zusatz wieder heimberufen, haben sie von verschiedenen Seiten vernommen, daß sich in demSchloß zu Como ein Kriegszug sammle, deßhalb einen zweiten Zusatz nach Bellenz geschickt und Kundschaftenbis an den Langensee und andere Orte bestellt, so daß sie wohl drei Stunden vorher gewarnt werden könnten,wenn eine Gefahr nahen sollte. Da die III Orte damit große Kosten haben, so bitten sie die übrigen(Hl/P Orte, ihnen dieselben tragen zu helfen, indem mit der Behauptung von Bellcnz die Vogteien Lauis,^uggarus und Mendris desto besser beschirmt würden; es wäre solche Beihülfe auch nicht einmal eine Neuerung ;benn das sei auch nach der „Mailanderschlacht" (1515?) geschehen. Heimzubringen, «z. Christoph Crivellvon Lauis bittet, ihm das Amt des Fiscals, das sein Vater bis zu seinem erbärmlichen Tode einige Jahrebekleidet, von jetzt an bis Johanni und dann für die folgenden Jahre zu verleihen. Einige Orte haben ihmbereits entsprochen; die Mehrheit der Boten, darüber nicht instruirt, willigt nur für die Zeit bis JohannisVaptistä ein; das Weitere ist auf dem nächsten Tag zu beschließen. ». Uri läßt durch Ammann von Berol-bingen anzeigen, es werde den Trompetern oder Spielleuten aus andern Orten, wenn sie keine Briefe oderSchilde mitbringen, keine Gabe mehr schenken. 8. Eine Nathsbotschaft von Notweil erinnert an den BerichtMs dem letzten Tag, 1. wie der Kaiser mit den Ständen des Reichs einen Bund zu errichten gedenke :c.;sw bitte nochmals dringend um Rath, da die Stadt gewärtigen müsse, auch zum Beitritt aufgefordert zuwerden, „und wiewol diser fürtrag mit einfallen warten beschächen, sye doch einer statt Notwil vil darangelägen". 2. Sie bitte weiter um Rath für den Fall, daß ihr zugemuthet würde, etwas von dem deutschenund wälschen Kriegsvolk aufzunehmen, mit dem jetzt einige Reichsstädte beladen seien. Es wird der Botschaftgeantwortet, man nehme an, daß die Stadt nicht mehr um den Beitritt ersucht werde, da es seit demBuirdestage zu Ulm noch nicht geschehen, und vermuthe, daß die Verwendung der Eidgenossen von Erfolggewesen sei; werde sie aber weiter angesprochen, so möge sie den kaiserlichen „Eonrensarien" und deir Ständenbes Reiches den Bund eröffnen, den sie mit der Eidgenossenschaft habe, und die Bitte beifügen, sie dabeibleiben zu lassen; würde das nicht verfangen, so soll sie zu Tagen Bericht geben oder an Zürich schreiben.