November 1547.
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Jitldcn. 1547, 22. November (Dienstag vor St. Katharinentag).
Staatsarchiv Lucer»: Allg.Absch. <z,s, k.7SS. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd.17, Ü7S. Staatsarchiv Bern- Allg. eidg.Absch. UI,, S.S05.
Landcsarchiv Schwvz: Abschiede. Kailtvnsarchiv Glarus: Abschiede. KantonSarchiv Basel: Abschieds 1547—1548.^Utviisvechiv Treibiirg: Badische Abschiede Bd. 15. Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. S7. Kantonsarchiv Schaffhause»: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johann Haab, Bürgermeister; Jtelhans Thumysen, des Raths. Bern. Hans
Fwnz Nagelt, alt-Schultheiß; Wolfgang von Weingarten, Venner und des Raths. Lucern. Heinrich Flecken-
^in, alt-Schultheiß; Hans Bircher, des Raths. Uri. Josna von Beroldingen, Ritter, Landmnmann. Schwyz.
Dietrich Jnderhalden, Ritter, alt-Landammann. Unte r mald e n. Niklaus Jinfeld, Ritter, des Raths. Z n g.
Caspar Stocker, alt-Ammann; Nlartin Boßhard, des Raths, von der Stadt und Baar. Glarns. Dionysius
^"sfl, Landanunann. Basel. Bernhard Meyer, Pannerherr; Bat Sununerer, des Raths. Freiburg.
^ich Nix, Raths. Solothurn. Urs Schluni, Schultheiß; Thoman Schund, des Raths. Schaff-
^uscu. Hans Stierli, des Raths. Appenzell. Mauriz Gartenhäuser, alt-Landammann. — E. A. A.,k- 93
tT- Der König von Frankreich zeigt durch ein Schreiben, auch durch den Herrn von Boisrigault an,ihm die Königin eine Tochter geboren, weßhalb er die XIII Orte der Eidgenossenschaft sammt ihrenZugewandten, den III Bünden und den Wnllisern bitte, diese „Königin" und Tochter ans dem Sacrament„des hl. Tanfs" zu heben. Heimzubringen, da man hiefür nicht instruirt ist, und Mühlhausen, Notivcil undWallis diesen Tag nicht besucht haben; sie werden nun aber von der Sache benachrichtigt. Dem König'"wd fax diese Gnade und Ehre verbindlichst gedankt, mit der Erwartung, daß die Herren und Obern beför-iUiche und freundliche Antwort geben werden. Inzwischen soll jedes Ort berathen, was für „Pfenninge"U'ail der „Gotten" (Pathenkind) einbinden und der Gevatterin, „so die Tochter heben wird", als „Stigpfännig"wolle. Antwort auf dem nächsten Tag. ?». Ab der letzten Jahrrcchnnng zu Baden wurde an denKaiser geschrieben, er möchte Basel, Mühlhausen und andere den Eidgenossen Verwandte mit dem Besuch vonundes- oder Reichstagen verschonen; er antwortet nun in entsprechendem Sinne, wie aus der von ZürichI^ein ^^HMen Abschrift ersichtlich ist; man will nun gewärtigeil, wie er sich ferner verhalten werde,^ui Nathsbote der III Bünde berichtet, es seien ihnen allerlei Warnungeil und Drohungen zugekommen,"eu sie aber, weil dieselben nicht bestimmt genug lauten, keinen Glauben beimessen können; sie seien jedoch^schlössen, Leib und Gut zu den Eidgenossen zu setzeil, wenn ihnen etwas widerfahren sollte, und erwarten"-'selbe voil ihnen, bitten auch, sie von feindlichen Anschlägen in Kenntniß zu setzeil. Es wird dieses freundlichebieten zum höchsten verdankt, mit der Zusage, die Bundespflichten nach Vermögen zu erfüllen; den um-ufendeil Gerüchten schenke man keinen Glaubeil; was man aber weiter erfahre, werde man jederzeit berichten;^gleichen bitte man die Bünde, ihre Nachrichten fleißig nach Zürich zu schreiben w. Zürich zieht an,^ Solothurn und andere Orte auf dem letzten Tage davor gewarnt habeil, daß jemand ihre AllgehörigenAufwiegle oder anwerbe; diese Warnung thue nun Zürich wie früher schon, jedoch in freundlicher Meinung;^ würde nämlich die Fehlbaren auf Betreten gemäß dein Mandate bestrafen. Es wird dagegen bemerkt,^ häufig Einer „sines Vaterlands verläugne" und den Hauptmann durch falsche Angabeil betrüge, undes erbärmlich zu höreil, daß der Hauptmann bestraft und gerichtet würde; daher sollte Zürich vorher