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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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882
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882 November 1547.

Betreff des Eides, was den 28. Artikel bilde, auch in Betreff des Ausspähens von Kaufleuten und Bingenvon Genf nur im Namen des Fiscus von Genf, aber nicht auf Verlangen der Obern der Gesandten (seu ^Insul arrt now äs vostrs llsguo st non a. l'instnnos äs nousätotii ss^gnsnrs st snpsrisnrs). ,

Folge des Verlangens der frühern Gesandten den jetzigen ausdrücklich aufgetragen und auch die vonersucht worden seien zu bewirken, daß Maigret über das Ausspähe» verhört werde und diesfalls antwo -und noch kein Bescheid erfolgt sei, ob man Maigret auf das Gesuch und Verlangen der Gesandten (aI'ögusskös st instanoös) über die betreffenden Artikel verhören lassen wolle, so bitten die Gesandtenihrer Instruction, dem gestellten Verlangen zu entsprechen (tsiis rogusslo norm ouotwo^sr). Dabei sei u>die Meinung, in die Hoheit derer von Genf Eingriffe zu thun; solche Aufträge haben die Gesandtenes handle sich nur um die Aufklärung der Practiken und Pläne, die Maigret sowohl gegen denTractate und das Burgrecht, als gegen die Burger (oito^sns st dour-Asoz,«) von Genf im Schilde wlWenn der Rath fände, Maigret sei über die betreffenden Artikel nicht zu verhören, so bitte man ^struction der Gesandten zu betrachten und diesen den Vortritt vor dem Generalrath zu gestatten; »ia« )aber, zufolge der gegenseitigen Freundschaft und des Burgrcchts werde das Verhör über die betreffeArtikel nicht verweigert werden, so daß die Berufung des Generatrathes aus guten Gründen ausgeü'lwerden könne; es müsse dafür gesorgt werden, daß durch die von Genf ein begründetes Urtheilwerden könne, an dem Andere sich ei» Beispiel nehmen, und die Herren zu Bern einsehen, es sei dasstreben der Genfer, Burgrecht und Freundschaft für immer aufrecht zu erhalten und dergleichen Pracü azu entfernen, und daß man nicht sagen tonnte, solche Dinge geschehe» im Einverständniß derer vonwie der Rath schon früher erklärt habe. Die Gesandten bitten hierüber um eine freundliche schriftliche

K. A. Genf: l^ortol'ouillos llistoriqnos, Fascikel Nr- ^

2) Dritte den Gesandten von Bern schriftlich ttbergebene Antwort vom 21. November 1547.

klein und großer Rath, genannt die Zweihundert, von Genf, nachdem sie die heutigen schriftlichen und >»u ^lichen Anbringen der Gesandten von Bern vernommen, haben beschlossen zu antworten: Man seiguten Willen der Herren von Bern, das Burgrecht und den Mode de vivrc zu beobachten überzeugt.sei der Fall bei denen von Genf. In Folge dessen hätten die von Bern auch versprochen, die ^Gebräuche und guten Gewohnheiten der Stadt Genf aufrecht zu halten. Gemäß denselben gehören »»>' ^mehr als Menschengedenken Criminalsachen vor die Sindiken und den gewöhnlichen Rath und nicht, u»e^Gesandten es verlangen, vor die Zweihundert. Die Gesandten hätten verlangt, daß auf ihr Begehren^ (^ ^iimtamos) Laurent Maigret über den 28. Artikel, ob er Burger sei, und über andere Artikel, betreffenAuskundschaften (sspisr) der Kaufleute verhört werde. Die letztere Angelegenheit betreffe ausschließt ) ^Burger von Genf, die sich diesfalls klagend an ihre Obern gewendet haben. Auch in Betreff des 28. - ^ ^sei das bezügliche Verlangen (teils instanss) dem alten Gebrauche entgegen und es sei Maigret ^^.he»,das Begehren (a, i'iiwtnnos) des Lieutenant und Procurcur hierüber und über vieles Anderes verhört w ^indem man nichts unterlassen habe, das Recht gegen ihn walten zu lassen. Um die Gesandtenüberzeugen, mögen sie sich dainit begnügen, daß ihnen im gewöhnlichen Rathe der gegen MaigretProceß, demgemäß man gegen ihn das Recht ergehen lassen werde, verlesen werde. Sollten sie da>w ^zufrieden sein, so wolle man, in Betracht der vielfach genossenen Gewogenheit, den Generalrath, -herallerdings so schnell nicht berufen werden könne, für diesmal bewilligen, doch unter Protest, daß ^hohen Herrlichkeit derer von Genf, dem Burgrecht, dem Mode de vivrc und den Freiheiten der ^nachtheilig sei. wia°m O-anM-"'

3) Neuer Vortrag der Gesandten von Bern vor dem gewöhnlichen Rathe (zu Genf) am 21. hieDie Gesandten haben die Antwort, welche ihnen von Sindiken, kleinen und große» Rüthen, die " "Zweihundert nennt, gegeben worden, betrachtet. Es beziehe sich dieselbe auf das Verlangen Schölldaß Laurent Maigret über den 28. Artikel und jenen, der das Auflauern (Spioniren) w. betreffe, ^werde. Man sei nämlich begierig wahrzunehmen, ob die Mitbürger derer von Genf bestrebt '