November 1547.
^lheil> ^ halte«; das Urthetl könne aber nicht an den Generalrath gezogen werden; solche
^thunkeiner Revision. Ueber allsälligen Ausstand geivisser Mitglieder werde der Rath ohneRichtet ^ ^^udten von Bern zn erkennen wissen. XIII. (Gleichen Tags, Nachmittags.) Sindik Molard^>itiv ^^"wn jener, welche den Gesandten Gesellschaft geleistet haben, die heute vom Rathe beschlossene^^'wn mitgetheilt worden. Man beschließt hieraus, vorznsorgen, daß das Recht ergehe. XIV. (24. No-ikNe s>x, ^ gewöhnliche Rath behandelt die Forderung der Gesandten: 1. daß bei der Fällung des Urtheils^halt^ '^^^ud nehmen sollen, welche von dem Briefe des Magniffigne früher als die Obrigkeit Kenntnis;^llikd'> ^ Gesandten vor den Generalrath treten lasse, wenn das Urtheil nicht zu ihrer
werde. Man beschließt, hierüber die Sechszig und die Zweihundert zn berathcn. Sic^ Pr wenn Rath vom Processe des Perrin Kenntniß genommen hat. Alan gibt Auftrag,
^'r ^ vollenden; Nachmittag soll die Sache ans Recht gewiesen werden (I'mi I'alllz romoeLtro a^che„',^'^' gewöhnlichen Rathe legen die Gesandten einen schriftlichen Vortrag ein, in
de» ^ wiederholen, daß diejenigen, denen Magniffigne Maigret den Brief des Präsidenten gezeigt hat,^gen nicht beiwohnen sollen; man solle Recht walten lassen und den Proeeß zn Ende führen;
z» vor dem Generalrath anhören, um das, was sie früher vorgetragen haben, und Anderes
dey wie das ausführlicher in der genannten schriftlichen Vorlage enthalten sei. Der Rath beschließt,
öu antworten: 1. man wolle kurzes Recht halten und zwar nach Wissen und Gewissen; 2. ihrnicht ^ ^gchrcn werde ebenfalls berathen werden; 3. den Generalrath zn versammeln finde man sich derzeit'h'" ^ Urtheilsfällung nicht zustehe. Diese Antwort soll ihnen schriftlich zugestelltwich ' ^l. (Gleichen Tags, Nachmittags). Die schriftliche Ausfertigung der heute beschlossenen Antwortvo„ äeuehmigt und den Gesandten zu übermitteln erkennt. XVII. (26. November.) Die Gesandten
Nach sich mit der ihnen gestern stnitgetheiltcn Antwort nicht begnügen und verlangen vor dein
^ werden, wohin man sie beruft. Daselbst eröffnen sie, sie seien über die ihnen gestern ertheilte^ erstaunt, insbesondere darüber, daß man ihnen den Generalrath verweigere, da doch die Zwei-Sonntag (20. November) denselben bewilligt haben. Ihre Herren werden über diesegroßes Mißfallen empfinden; die Gesandten werden übrigens über Alles ihren Obern Bericht erstatten'hnen werden sich berathen, was weiter zn thnn sei. Die Gesandten verdanken die gnte Gesellschaft, dieEistet wurde, und nehmen Urlaub.
H Die Gcsandtcnname» sind ans der Instruction von Bern, St. A. Bern: Jnstructionsbnch v, I. 382.Genfer RnthSregister bezeichnet sie so: Herr von Erlach, Claude „Meyer, st l'anoisn gonvsrnsnr äsl lis avsegrw lös äsnx dnllik^ (äs) Usx st Asrnisr". Der Vogt von Ternier ist Mathäns Knecht.
»lö besonderer Vervollständigung und Aufklärung dunkler Punkte, aber um das Qncllcnmateriat
iin^i^ Zu erschöpfen und nicht ohne Hinblick ans einzelne wenigstens anscheinende Widersprüche lassen wir"Uszuge die nachstehenden Acten folgen:
Sie Ertrag der Gesandten von Bern vor dem Rath der Zweihundert zu Genf am 20. November 1547.hm ü ^ unterm 19. November ertheilte Antwort des kleinen Rathes und des großen Rothes der Zwci-welcl^ ^ttfstnd den Laurent Maigret gehört. Sie müssen diesfalls auf den Gründen und Verlangen,^stui^ ^ frühern Gesandten zu Genf vorgetragen worden seien, verharren und verlangen deren Be-g- S.e haben gehört, den frühern Gesandten sei geantwortet worden, man verhöre den Maigret in
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