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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1547.

eröffnet; diese hätten bemerkt, sie treten nicht als Streitpartei gegen einen Privatmann auf, sondern weilMagnifsique dem Burgrecht, Brief und Siegel entgegengehandelt habe, und verlangen daher, daß er über diebeiden heute von ihnen vorgeführten Punkte nach ihrem Verlangen verhört werde; sie fordern schriftlicheAntwort. Mau beschließt, ihnen dieselbe morgen früh zu geben, doch soll sie vorher dem Conseil estroict M'Kenntnis; gebracht werden. VIII. (21. November.) Es wird die Antwort, welche für die Gesandten von Bernentworfen worden ist, verlesen, genehmigt und in ihre Herberge geschickt. Die Gesandte,; lassen durch de"Laudvogt von Gex anzeigen, sie wünschen vor dem Nathe gehört zu werden; da sie aber zu lange inAerschienen, so wird die Sitzung aufgehoben. IX. (Gleichen Tags, Nachmittags.) Nachdem den Gesandte»gemeldet worden, der Rath sei bereit, sie zu vernehmen, erscheinen sie bei demselben, legen eine schriftlicheAntwort mit nachträglichen Artikeln vor, über welche sie den Maguiffigue zu verhören verlangen; sie spreche"dabei die Erwartung aus, daß mau noch während ihren; Hiersein gemäß Anerbieten kurzes Recht halte, wobeisie von den; frühern Begehren, daß Maigret durch die Zweihundert beurtheilt werde, zurücktreten, indem siesich überzeugt, daß es gegen Recht und Herkommen Genfs wäre. Sollte das Recht nicht in einer Weise walte»,daß ihre Herren befriedigt sein könnten, so beharren sie darauf, vor den Generalrath zu treten. Man beschließt,der Magniffigue soll in Betreff der Nachtragsartikel ans Klage hin des Lieutenant und des Procureur, m^aber auf Klage der Gesandten verhört werden. (Zerstörte Papicrstelle.) X. (22. November.) Die Gesandte"erscheinen vor de»; Nathe und ihnen wird der ganze gegen Magniffigue geführte Proceß vorgelesen. Sie verdanke"dieses und bitten, man möchte ihnen in Anbetracht der Weitläufigkeit des Processes denselben übergeben, ""'jene Stellen zu bezeichnen, die sie nicht für genügend erläutert halten; sobald möglich, noch vor drei WNachmittag, werden sie Antwort crtheilen, damit die Sache erledigt werden könne. (Nachdem die Gesandte"sich entfernt haben) kommt der Vogt von Ternier zurück und bemerkt, das gestellte Verlangen solle für ^Zukunft von keiner Rechtsfolge sein, es sei nur angebracht worden, um ans einige Artikel anfmerksam Z"machen, über welche Maigret nicht geantwortet habe. Der Rath erkennt, damit hieraus keine Rechtsfolgeerwachse und ein solches Verlesen der Processe nicht mehr geschehen müsse, sei dei; Gesandten kurz zu erkläre",der Proceß werde ihnen nicht mitgetheilt, sie mögen sich zufriedengeben; wein; sie Zeugen vorzuführen habe",mögen sie diese den; Lieutenant und Procureur namhaft machen, damit diese hievon im Rechten Gebra"^mache». XI. (Gleichen Tags, Nachmittags). Den; versammelten Nathe wird berichtet, die Gesandte,; Habe"sich mit der gegebenen Antwort zufrieden gegeben, bitten aber, man möge den Magniffigue annoch über d"letzten, gestern vorgelegten Fragen verhören. Der Rath läßt nun den Magnifsigue einvernehmen und gibthievon den Gesandten Nachricht. Diese ersuchen, morgen vor den; Rathe gehört zu werden. XII. (23- ^veinber.) Die Gesandten erscheinen vor den; Rath und bitten, ihnen das gestern mit Magnifsigue verpsioge"^Verhör vorlesen zu wollen. Nachdem dieses geschehen, eröffnen sie, es seien bedeutende Widersprüche vo?Händen und übergeben zwei Abschriften derjenigen Briefe, die von dem Schotten (aeo^uis) und einemzeichniß handeln, aus welchen; zu ersehen sei, wie es sich mit der Practik und den Reitern verhalte, d"'nach Genf kommen sollten, und wovon Maigret Wissen hatte. Sie hoffen, man werde solches Recht ergehe"lassen, daß die Herren von Bern befriedigt seien, ansonst sie gemäß ihrer Instruction die Berufung des Ge"^rathes verlangen. Durch das Verlesen des Processes ergebe sich, daß Magniffigue den auf das Unterneh»"'"bezüglichen Brief (in I<zo«1ro ckv I'vntröpriiwo) Einigen des Rathes gezeigt habe; und da diese (dem ^"hievon nicht rechtzeitig Anzeige gemacht habe,;, so (seien sie verdächtig) und solle» bei der Urtheilfällnngmitwirken. Der Rath beschließt zu antworten, er verdanke die übergebenen Abschriften der genannten Brietz,