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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1547.

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lassen syg, Msse Gott wol", u. s. w. Der Ammaim von Schwpz ist gleicher Meinung. Obivaldcn:Ritter Niklaus Jmfeld, und Nid mal den: Amumnu Wildcrich, sind gleicher Ansicht mie Lucern; doch wünschendaßsolches" nicht denen von Zürich angezeigt werde, sondern den Schiedorten, damit sie sehen, daß die^ Orte ihren Spruch nicht annehmen wollen. Statthalter Schell von Zug ist gleicher Meinung wie Uriund Schwyz, nämlich die Sache diesmal ruhen zu lassen. Hauptmann Bircher von Lucern bringt vor, er^be vernommen, wie ans einigen Orten durch gewisse Personen nach Zürich geschrieben worden sei, daß^unge Orte bei dem Spruch der Schiedorte haben bleiben wollen. Ferner sei zu bedenken, daß die Sache'"cht bloß den Prädicanten berühre, sondern daßdie vier Häupter" der Stadt Zürich, die das Büchlein vore>n Druck gesehen, eher die Gemeinde aufwiegeln als einen Widerruf thun würden, was in diesen gefährlichenZeiten bald eine große Unruhe verursachen könnte; er halte es daher für das Beste, daß jeder Bote diese""'Handlung heimbringe, damit man ans dem Tag zu Baden mit weiteren Vollmachten handeln könne,^un etwa die Schiedorte Antwort begehren, so könnte man ihnen den frühem Bescheid geben, daß dieOrte nicht gesonnen seien, sich mit der dem Prediger auferlegten Strafe zu begnügen. Heimzubringen.' Anunann Heinrich von Zug bittet alle Orte um ihre Ehrenwappen und Fenster in sein neues Halls.Aber»,als wird angezogen, daß sich in den V Orten vieleusgelaufene" Mönche befinden, welche ohne"ubniß Pfarreien versehen, dazu nicht geweiht oder (gar) im Banne seien, und daß es auch sonst vieleMäßige liederliche Priester gebe, welche Tag und Nacht voll seien und grad aus dem Wirthshausden Altar gehen, und sogleich fortziehen, Ivo man sie bestrafen wolle, ja daß etwa die Orte sie einander"Ubziehen", ohne Rücksicht darauf, wie sie anderswo abgeschieden, woraus viel Leichtfertigkeit erfolge. Esdaher gut sein, ernstlich Blaßregeln zu treffen, damit man dieser Mönche los würde und sie in dieMr wiese, damit der gemeüle Mensch (der Laie) nicht so durch sie geärgert iverde. Gesandte des"Prs und Don Fernands von Gonzaga legen ihren Vortrag schriftlich ein, von welchem jedem Boten eineM'ift gegeben wird. v. Dem Papst und den Cardinälen wird auf die Anzeige Albrccht Nosins, daß sie^eu den Bischof von Coustanz und die VII Orte geneigteil Willens seien, im Namen der VII Orte gedankt w.^ Bote von Lucern soll es den beiden Orten Frciburg und Solothnrn zu Baden anzeigen, t. Und gar'uch ist allgezogen, wie die Neuglänbigeu aus den Kirchengütern so reichlich Schulen gegründet haben,^'"e lind Reiche zur Aenfnung ihres Wesens unterrichten, während die VII Orte nichts thun, um zurkwilhrnng des alten Glaubens gelehrte Leute zu erhalten, damit die Jugend nicht in die Schulen der Neu-"Zen gehen müßte; es wäre daher ersprießlich, wenn die Präläten von St. Gallen, Einsiedeln, Rheinau:c.sviid^ ^rau ^m, ebenso jedes Ort, damit die Unfern nicht bei den Neugläubigen lernen müssen,in einer altchristlichen Schule. Heimzubringe».

In der Lucerner Sammllnig ist die Abthcil.mg -»-«I »nd die Al'thc.luug v und t durch das StückAbschiedes vom 22 November. Welches mit dein 21. November dat.rt .st. getrennt. Cysat überschreibt"ber auch das zweite Stück (v und t). es gehöre zu unserm Abschied, und der Schwpzcr Abschied bringt"iles in fortlaufender Folge.

Zu ». Der SchwWr Abschied übergeht Hauptmann Bircher und den ersten Thcil seines Votums unddringt dessen letzten Thcil (Heimbringen und neue Berathnng pflege») m Form eines Beschlusses der Boten,der damit eingeleitet wird, daß man jetzt mit ungleicher Instruction erschienen sei.

Zu I». Der Schwyzer Abschied sagt nur:Herr ammann von Zug".