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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1547.

4l>K.

Lucern. 1547, 15. November (Dienstag vor Othmari).

Staatsarchiv Luccr» : Mg. Absch. N. S, k. SZS, 3tZ. LaudrSarchiv Schwyz : Abschiede.

Tag der V Orte.

tt. Dieser Tag ist ausgeschrieben wegen des Büchleins von dem Prüdicanten Rudolf Walther zu Z>>>>zu schmach und schand Gott dem allmechtigen und (bis hieher gestrichen) dem allerhelgisten sacramentzarten fronlychnams Christi Jesu, cnlsers erlösers, und dem ivaren alten unzwpfelhaften Cristlichen glauben - - -'damit man sich zu einer einmüthigen Antwort entschließe, und ans dein nächsten Tage zu Baden, am 20.vember, dieselbe gegen Zürich eröffne. Lnccrn. Schultheiß Fleckenstein legt dieWohlmeinung" seinerdar: In dem Büchlein werde der wahre alte christliche Glaube zum allerhöchsten gelästert und damit "Udiejenigen, die demselben einverleibt seien; es habe daher der Prädicant nicht bloß den Landfrieden gebrachtsondern es sei zu besorgen, daß er, wenn man dies hingehen ließe, seinen Frevel immer weiter treiben w>>^was die V Orte, die vordem Alles daran gesetzt, den christlichen Glanben zu erhalten, und ihn ferner m't ^Hülfe und Gnade Gottes zu schirmen begehren, nicht dulden dürfen, da es ihnen bei jedermann verweswäre. Damit nun dieser laudfriedensbrüchige Prädicant gestraft werde, und nicht so leicht, wie die Schiedorte ^abschiedet, davon komme, beantrage Lucern, daß die V Orte am Schlüsse des Tages zu Baden einmüthigvorhalten, es solle erwägen, wie hoch und schwer der Prediger durch seine Schrift den alten Glauben gesch" ^und den Landfrieden gebrochen habe; man ermahne und bitte es daher zum höchsten, diesen Prädicantcn^verweisen, damit mau seiner und Seinesgleichen los werde, und die Eidgenossenschaft in Frieden und Nnhc 'bei dem Landfrieden verbleibe; denn bliebe er ungestraft, so würde mau genöthigt,mit höchstem gwalt uzusitzen" und zu berathen, wie man solcher aufrührischer Prediger und unerträglicher Lästerungen los w"könne. Wenn dieses Laster ungestraft bleibe, so hätte man die Strafe Gottes zu befürchten und würdeweniger Glück haben, wo man um andere Dinge zu Krieg kommen sollte,und were ietz eben die z>)b ^sh im höchsten schräcken wärmt, und Harum allerbest zu handlen, in achtnng, so sp der v orten Niel ^die v ort iren bedörften, sh wurden vilicht inen noch ein lobliche Eidgnoschaft lieber sin lassenpredicanten, mann nff ein zyt doctor Murner onch von rüwen wegen unwüssent siner Herren us der^ ^gnoschaft gfaren". Wenn aber Zürich die Eidgenossenschaft nicht höher achte als einen Prediger, si'besser, es bei Zeiten zu erfahren, nur sich vorzusehen, wiewohler" wisse, daß viele ehrliche ZürclM ^alten Geschlechtern an dein Büchlein gar kein Gefallen haben :c. Uri. Ammann von Niederhofendes Prüdicanten Handlung zum höchsten; darum sei er abgefertigt, sich mit den vier Orten zu berathea ^den Beschluß heimzubringen; seine Wohlmeinung wäre aber, »tan sollte Zürich keinen Anlaß geben, sich ^ ^anzuhenken". wie es im alten Zürichkrieg geschehen, woraus eine Zerrüttung der Eidgenossenschaft ^könnte; er rathe daher, die Sache einstweilen ruhen zu lassen, doch nicht wie die Schiedortesondern bis mit der Hülfe Gottes durch ein allgemeines Concilium der Mißglaube ausgerottet werde. - ^der Papst rathe, daß die Eidgenossen zusammenhalten und einig seien und den Glaubenneben sichdamit sie nicht durch Uneinigkeit jemand (dem Kaiser?) Ursache geben zu unternehmen, was ^ sonstwohl gebe der Kaiser viele gute Worte,Gott wöllte, daß mund und herz glpch wäre, aber ob sich