November 1547. 871
"nd nngentz ir Herren liberanlwnrt und jedes ort für sich sclbs solichen kosten habe", es wäre denn, das,geschickt würde und die Antwort erwarten müßte, „lat jedes ort es dabp beliben, wie es die boten"Wild". ,K. Die Voten von Schivyz erwähnen, wie sie von ihren Nathsfrennden, den beiden CommissärenAufderma.lr und Kunkler ver.lehinen, daß die des Geschlechts voll Purren ungeschickte Händel begehen, so daßbeklagt werde, an der Treis (Trcsa) und anderswo könne bald niemand sicher umhergehen. E^ wirdBossen, auf dem uächsteu Tag zu Baden die Sache den Eidgenossen anzuzeigen und ihnen zu empfehlen.
Wegen der fremdcn Pfaffen, welche in die Eidgenossenschaft kommen, aber weder Brief noch Siegel haben,'""her sie seien, wie sie sich gehalten und verabschiedet worden, solleil die Boten, welche nach Badeil gehen,Auftragt werden, mit denen der andern altgläubigen Orte zu reden, t. In Betreff des Seegeldes, welchesLucern bezogeil wird, will man die Sache einstweilen ruhen lassen. Inzwischen aber soll jedes Ort beih""e" Alten nachfragen und alle einander berichten, x. Den Antrag derer von Unterwalden, die Botschaft^ Kaisers in Lucern zu verweisen, kann man aus verschiedeilen Gründen mcht für gut ansehen. I». Dieerhaltenen Warnungen will man auch denen aus den III Blinden mittheilcn. I. „Als dan die dagsatz.g gan^aden verhört, nf selichs haben wir den vogten ennet gebirg allen gcschriben, spech und ussehcns zehaben unddas in il berichten, wie das (die) botcnd müssend."
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Wern und Areivurg. Z547, 7. und 9. November.
^ I- (7. November.) Vor dem Rath zu Bern verbeugt Johann Zen Tricgen als Gesandter von Bischof,und Rüthen im Wallis: 1. Daß Bern, Frciburg und Wallis wegen des Mecrsalzes gemein-A^'rh an den Köllig schreiben. 2. Wegen des Spalls zwischen denen von Vex und ihren Anstößern in'uögen die von Bern unmittelbar an die Betreffenden schreiben; man werde sie anhalten, dem Vertrag
^^'^""rulcn. 3. Die im Wallis wünschen zu wissen, in welcher Weise die von Bern dein Viscomte ihr Landber n Gebell haben, damit sie sich hiernach verhalten könneil. Der Rath antwortet: 1. Man wolle sichVerl ^ ^ König abfordern wolle. 2. Die von Wallis mögen die Ihrigen zum Recht
bes ^ Frevel sei verächtlich. 3. Man gibt denen von Wallis eine Copic der Einsetzung
^coiilte. St. A. Ami- RathSbuch Nr. »02, S. 100.
Bei HL. Noveiilber.) Derselbe Gesandte trägt dem Nathe zu Freibnrg vor: Seine Obern seien inDa - Bedrängung („des Klams") mit dein Salz räthig geworden, nach Bern und Freibnrg zu senden,^aft^ h'"h nämlich um Erneliernng der Vercinung zivischen dem Köllig von Frankreich und der Eidgenossen-k so frage es sich, ob man nicht mit dem König diesfalls reden und wie früher fordern solle,
l^^^^Kidten oder Landen „zu fessel" (Sepssel?) ohne weitere Auflage und Zölle (Salz) verabfolgen zuaber > ^ antwortet, man sei geneigt, nach Möglichkeit ihnen Liebe und Dienste zu erweisen; da manspäter"^ Erneuerung der Vercinung vorgenommeil werde, werde man weitere Antwort
"Aheilcn. K. A. Freibnrg: Rathsbuch Nr. os.
Der Nauie des Gesandten von Wallis für die Verhandlung zu Bern aus dein Archiv der Bürgerschaft^teii: Abschiede (des Landrathcs) 1544—1555, vom 12. November 1547.