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November 1547.
zu lassen, damit jeder wüßte, woran er wäre. Die Gesandten der übrigen vier Orte sind ohne Instruction/weßhalb der Gegenstand an die Obern zu bringen in das „Memorial" genommen wird.
Unterm gleichen Datum erfolgt eine Missive von Statthalter und Rath von Schwyz im Name» dcrV Orte an Zürich in Betreff der erhaltenen Warnungen, „das; man villicht so lang vom Tüfel sagen möAbis er hicnach kommen möcht" u. s. w. (St. A. Zürich: A. Ennctbirgische Vogteieu.)
Darauf antwortet Zürich mit Schreiben an Schwyz vom 2. November: In Anbetracht dcr berichtet"'Warnungen und da auch der Stadt Eonstanz und anderswo Gefahr drohe, schreibe man »nn einen Dagden 20. Novcmbcr nach Baden aus. Schwyz möge das den Bolen der vier übrigen Orte, wenn sicversammelt sind, anzcigcn, sonst aber an diese Orte berichten; an die übrigen ergehe der Bericht von Zi>^ans. (St. A. Zürich: Missivenbnch 1545—47, 1. ILO.)
403.
Itrunnen. 1547, 7. November.
Laiidesarchiv Schwyz: Abschiede.
Tag der III Orte.
In Folge der vielfältigen Warnungen in Betreff der Stadt Vellenz werden folgende Maßrcttz'vereinbart: 1. Dem Commissar und dem Hauptmann der Schloßknechte wird geschrieben, sie sollen gute Sc»^tragen und ausspähen lassen und alles Norfallende bei Tag und Nacht berichten. Ferner sollen sie -l "wohl untersuchen, nachsehen, was dem Geschütz mangle, Schutz- (Schuß-)löcher und Anderes herstelle», 'Urnerschloß an der Letzi gegen der „Parthun" (Portun) das Nöthige Vorsorgen und Basteien anlege»! ^sollen nichts aus den Schlössern Heransgeben; wem; sie zur Kirche wollen, sollen nur je zwei auf einmal HMgehen; das Einkaufen soll nur je von einem besorgt werden. Daneben sollen die Leute sich ziemlich h»lb'"mit Essen und Trinken und gehorsam seilt; Ungehorsame soll der betreffende Hauptmann entlassen »»dVorfall deren Obern berichten. Mit dem Batten sollen nicht überschwängliche Kosten getrieben werden. D ^die in der Grafschaft ohnehin Wachen in dcr Stadt haben, so soll der Commissar verlangen, daß sie > ^Nacht Einen aus der Grafschaft ans die Parthun verordnen. 3. Der Commissar und die Hauptlente s»iit Betreff der Schlangen die Sache besichtigen und wenn es möglich ist, solche in das Nnterwaldner ^fertigen. 4. Da die III Orte bedeutende Kosten haben, die Sache aber auch den übrigen Vogteieu u»dEidgenossenschaft zu gut kommt, so will man zu Tagen die übrigen Orte angehen, auch einige Kosten zu tr»^'Doch vor dem Tag zu Baden sollen die von Schwyz ihre Botschaft zu denen von Zug, und die vcm»»^ivalden eine solche an die von Lncern und Obwalden senden, um sie dieser Kosten wegen freundlich 'brüderlich zu ermahnen. 5. Uri und Schwyz wollen ihre Schloßknechte, welche sie in das Unterm»»'Schloß verlegt haben, daselbst herausnehmen und in ihre Schlösser thun. Der Bote von Nidwaldcn ^dieses in den Abschied. ?». Eine Vereinbarung unter den beiden Parteien der Ghiringhclli und derCodcburg zu versucheil findet man dermalen der jetzigen Zeitkäufe wegen nicht für angemessen, sonder» "will die Sache einstweilen ruhen lassen, e. Alts den Anzug des Boteil von Unterwaldcn, daß die Br ^(nicht) gefertiget und für die Läufer hoher Lohn gefordert werde, ist man einig geworden, es selb' bObrigkeit mit den Ihrigen verschaffen, „so die in den lantscht (?) über so gebracht, in die abgenomntt»M»