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October 1547.
wird. XI. (Gleichen Tags im Evechä.) Die Sindiken du Molard und Beginn berichten, sie haben de»Beschluß der Sechszig den Gesandten mitgetheilt; diese seien mit demselben nicht zufrieden und verlangen d»Berufung der Zweihundert und wenn uöthig des Geueralrathes, um auch diesem ihre Aufträge zu eröffneIn der Erklärung der Zweihundert sei nichts vorbehalten, sondern gesagt worden, sie mögen Artikel »»!'stellen, welche immer sie wollen. Diesen Beschluß der Zweihundert verlangen sie schriftlich. Dabei habe da'Schilltheiß bemerkt, wenn mau den Magniffigne fürchte, so möge man denselben ihnen überlassen, es w«»'^ihm kein Unrecht geschehen, und sie seien bereit, Brief und Siegel dafür zu geben, daß sie die Freiheit n»dGerichtsbarkeit derer von Genf nicht beeinträchtigen, im Gegentheil vermehren wollen; wolle man ihren Oda»einen Gefallen erweisen, so möge man diesen Maguiffigue, ohne den Bern nicht mit Genf in Widerspr» igekommen iväre, wegweisen, auf daß man sehe, daß ihnen Bern lieber sei als Magniffigne. Uebrigensdie Gesandten im Besitze vieler Sachen und Schriften, die gegen jenen sprechen. Betreffend das Gesuch/zu bezeichnen, die ihnen die geheimen Dinge eröffnen, so habeil sie die Sache aus einem Briefe entnoi»»»'^und bitten um eine Abschrift desselben. Da also die von Bern sich jetzt nicht begnügen wollen, wird beschloßt'auf morgen die Zweihundert zu berufen. XII. (29. October.) Die Gesandten wiederholen (vor deinsie seien mit der ihnen gestern erthciltcn Antwort nicht zufrieden. Mail beschließt, es seien noch in diesigStunde die Sechszig zu berufen. Den Gesandten wird bemerkt, man habe ihnen keine andere, als die »»"den Sechszig erkannte Antwort übermittelt. Sie entgegnen, es sei von den Zweihundert nichts vorbehält«»'-sondern eröffnet worden, sie mögen vortragen was sie wollen; daher soll Maguiffigue über alle von ih>»"gestellten Artikel verhört werden. Sie werden an die Zweihundert gemiesen unter der Bedingung, daß bnichts vortragen, das nicht vor dem gewöhnlichen Nathe gewaltet habe. Dabei bemerkt Claude May/ ^seien nicht als eine Gegenpartei des Magniffigne, sondern als Gesandte da zu beobachten, ob man die Fr«»»»schaft des erstem derjenigen Berns vorziehe; man möge diesen aus Genf verweisen, so lange er hie»habe er stets nur Unruhe gestiftet; man habe noch Anderes gegen ihn und werde vielleicht den Generaliverlangen. Sie fügen bei, Maguiffigue habe Auftrag gehabt, die Briefsenduugen des Königs zu öffne» 1ckoelarro le paguot «in rvi). XIII. (Gleichen Tags.) Den Sechszig ivird die gestern den Gesandten »»..getheilte Antwort und die darauf erfolgte Entgegnung derselben eröffnet, dann vorab das Edict inder Ordre du Conseil verlesen lind verfügt, wenn jemand der Ordnung zuwider sich hervorthäte, umoder Störung zu erregen, der soll gefangen gesetzt und nach Verdieilen bestraft werdeil. Den Zweih»>»soll eingeschärft werden, nur mit aller Bescheidenheit zu sprechen. XIV. (Gleichen Tags.) Vor den ohundert werden die bisherigen Vorgänge und die Ermahnung für bescheidenes Beilehmen eröffnet. ^ ^tragen Schultheiß Nägeli und seine Begleiter mündlich vor: Die Antwort des kleinen und großen R»habe keinerlei Ausnahmen (bezüglich des Verhörs mit Maguiffigue) vorgeseheil, somit dürfen sie Allesbringen (prockuiro) ivas sie wollen. Sie nehmen es übel, daß ihnen (später) eine abweichendegegeben worden sei. Diese nöthige sie, wieder vor die Zweihundert zu treten; sie verlangen, daß dies»» ^schriftlicher Vortrag vorgeleseil werde. Nachdem dieses geschehen, fordern sie die Verlesung derfügen bei, sie wollen nichts gegen die Freiheiten und Rechte der Stadt Genf, vielmehr dieselben »ut ^und Glit unterstützen; die Herren von Bern hätten keine andere Absicht, als daß die von Genfobschivebendeil Fall Nichter sein solleil, erwarten aber auch, daß sie das Recht walteil lasseil. Hieinit Z'sie sich zurück. Man beschließt, die Artikel in ihrer Gegenwart verlesen zu lassen. Nachdem dieses g«W-^ersuchen die Gesandten, den Magnifsigue über dieselben zu verhören, in Betracht, daß man nichts wid«»'