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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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October 1547. 857

die Ursache von dessen Verhaftung eröffnet werden. II. (5. October.) Ans dein über Franyois FavreEhrten Proceß ergibt sich, daß er verschiedene Ungebührlichkeiten begangeii, Zivistigkeiten (robccklians) erregtdie Prädicanten (ministros) gelästert und sich dadurch strafbar gemacht hat. Doch ans Verwenden der°^'ren von Bern, die einen besondern Gesandten abgeordnet haben, sich für die Befreiung des Gefangenenbewerben, beschließt (der Rath), man wolle jenen der Haft entlassen, doch mit nachdrücklichen Ermahnungen,ferner soll er vom Pranger aus öffentlich Abbitte thnn; endlich soll er morgen vor dem Consistoriumseinen, die Prädicanten als Seelenhirten anerkennen und zugeben, daß er gefehlt habe, alle Kosten bezahlengeloben, dieser Angelegenheit wegen niemand zu beleidigen, bei einer Strafe von tausend Thaler. Die^ lter des Frangois Favre, Frau des Amy Perrin, hat sich laut geführtem Proceß gleiche Vergehen wie^ Bater zu Schulden kommen lassen, und wird unter gleichen Bedingungen wie jener befreit (von der bei"Uyois Favre erwähnten Urfehde wird jedoch mit Bezug auf sie nichts gesagt); daneben aber soll sie sich^Wichten, jeder an sie ergehenden Aufforderung, sich zu stellen, Folge leisten zu wollen. Der Beschluß wird' Bezug auf beide Personen vollzogen, Frangois Favre verzichtet auf Rechte und Pflichten eines Burgersnimmt Abschied von Genf. III. (6. October.) 1. Die Verwandten des Amy Perrin bitten um Abkürzung»M waltenden Processes und Entlassung seiner Person aus der Haft gegen ihre Bürgschaft, Leib

^ ^eib, ^ glauben, er werde die gegen ihn erhobene Klage, betreffend ein Verständnis) mit

^'wikreich, widerlegen können. Der Rath beschließt, den Proceß möglichst abzukürzen, und da Perrin krank^ ^ ^r ^'zt ober Chirurg ihn besuchen. 2. Der Gesandte von Bern erscheint zum zweiten Male^ Rath >md verdankt sehr die Freilassung des Frangois Favre und seiner Tochter; in Betreff der^'uguugm, an welche dieselbe geknüpft worden sei, bitte er diejenige nachzulassen, gemäß der er bei einerläse von 1000 Thaler nichts von dem, um deswegen er gefangen wurde, sollte reden dürfen. Es wirdz^/ ^rtet, das sei ein Mißverständnis), diese Buße beziehe sich nur auf das Versprechen, niemand (wegen^ ^trefsiudim Angelegenheit) beleidigen zu wollen. 3. Der Gesandte eröffnet ferner, man höre, Amy Perrin^^^ftet worden, theils wegen gewisser Ausdrücke, derer er sich im Zorn gegenüber der Obrigkeit bedient>»id ' ^ entschuldigen, bitte aber, ihm gütig die Sache aufzuklären, sie wohl zu überlegen

daß aufzunehmen. Ein zweiter Grund der Verhaftung soll der sein, daß aus Briefen sich ergebe,

^ gewisse Beziehungen gegen Frankreich walten, welche die Hoheit derer von Genf und Bern und der um-^lbndeu Lande betreffen und dem zwischen beiden Städten bestehenden Burgrecht zuwider sein könnten.^ ^sandte bittet daher im Namen seiner Obern, ihm diese Briefe im Nathe vorzulesen. Der RathVerlangen des Gesandten zu entsprechen, dach soll das Vorlesen in Abwesenheit der^ Perrin geschehen. Nachdem der Brief verlesen war, sagte der Gesandte, es müsse noch einl»ie ^ vorhanden sein, und erklärte dieses weitläufiger, mit der Bemerkung, man soll ins Auge fassen,habe ^ Poetik des Magniffique (Maigret) eine gewisse Verbindung zu Stande gekommen sei; diesePx ^ Mißverständniß zwischen Bern und Genf hervorgerufen und großes Mißtrauen erzeugt; ans dieseBrie/ ^^'N habe man ihn aufmerksam gemacht. Dabei verlangt der Gesandte eine Abschrift der betreffenden^tey bemerkt, Magniffigne beziehe vom König eine Pension. Anbelangend Perrin, zumal er krank sei,lvcrde ^ des Gesandten (lumt prior), ihn freizulassen, da Leib gegen Leib, Gut gegen Gut verbürgtHiilsi' ö" gestatten, daß seine Frau und die Verwandten sich mit ihm besprechen können, um ihm

bxß ^währe». Mit Bezug auf das Verlange!? einer Abschrift der fraglichen Briefe fügt der Gesandtehl>ffe, (^ne Obern werden eine Gesandtschaft hinordnen; er möchte darauf aufmerksam machen, daß

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