856 October 1547.
sagen, daß er in Monatsfrist den Boß berichte, lind zwar da, wo er seßhaft ist oder wo die verbotene"Güter liegen; im Unterlassnngsfalle sollen dem Boß seine Güter entschlagcn sein. K-. Es wird in Betreffdes „Theilguts" geklagt, daß in der Nivier und zu Crischano („Krischan") die Kaufleute nicht bedient werde»!daß die Theilbesitzer („sp") einander ausgekauft haben, was große Hinderung (der raschen Spedition) zurFolge habe. Schon früher haben die Obern geschrieben, daß geführt werden solle wie früher. Nun wi^neuerdings geschrieben, sie sollen mit der Fuhre niemand hindern und die Susi erweitern, so daß 80 oder100 Saum füglich darin aufbehalten werden mögen, ohne die Waare vor der Susi verwachcn zu müsse" >denn (diese Uebelstände) hätten bereits einen Kaufmann ab der Straße getrieben. Sollte die Sache ihnen Z"schwer fallen, so mögen sie dieses dem Vogt anzeigen, damit er, um Kosten zu vermeiden, heraussch"<"^'I». lieber die Handlung des Fähnrich aus Bollenz wird „fast grob" geredet und man vernimmt, die LandlcnUwollen ihre Botschaft vor die Gemeinden der Orte schicken, um ihre Beschwerden anzuzeigen. Das läßt nw"geschehen, damit man ihr Anliegen im Grund vernehme, I. „lind als dann M. Benedeit Giringel hin"^gschriben, wie die boten dein Kamillen de Burgo gleit ans recht und wider darab gegeben haben und u»ß'^Herren hinin geschriben habend, wellend die boten sich sölichs verantworten, dan es ine uit ein kleine besch""^ist, habend wir im geschriben, daß er sich komme gen verantworten oder der Handel werde im schwer g""6werden, dann die boten werdent es nit erligen lassen". It. M. Peter Marter Ghiringhelli erregt vielseitigVerdacht, theils wegen seiner Pension, theils weil er ein Geschworner des Don Fernand ist. Man hat da>Pfrüher beschlossen, auf ihn genaue Acht zu haben und vorkommenden Falls seiner nicht zu schonen. Bei de>"läßt man es bewenden; findet sich etwas Weiteres, so soll es auf dem nächsten Tag angebracht werde"'I. Zu gedenken der Klage des Abts von Engelberg, daß seine Mönche ohne Erlanbniß herauslaufen, bcsonde>'Herr Bernhard. »». „Der innrer» halb, so die landmarch gegraben und gemurt und sie zu Uri fürgebe»^min her habend ine bickel und Hemmer gespitzt..." (bricht ab).
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Kens. 1547, 4. bis 7. October.
KantvllSarchiv Genf: Nathsvegistcr.
I. (4. October.) Alt-Schultheiß Haies Franz Nägeli, als Abgeordneter von Bern erwähnt vor de>"Nathe zu Genf, nach Erstattung des Grußes und Belesung der Credeuz der Gefangenschaft desund seiner Frau und des Francis Favre; man nehme an, diese Verhaftung sei ohne Ursache erfolgthöchstens wegen einiger Aeußerungen (guo eolia u'ostö kniet saus oeeasiou, »i uou pur parotis»).lebe in einer unruhigen Zeit, bei der die Fürsten ihren Vorthcil suchen. Durch die Kundschafter dererBern iliid diejenigen der Eidgenossen werde man täglich gewarnt, in guter Einigkeit und in: Frieden zuaus Zwistigkeiteu suchen die Fürsten ihren Nutzen zu ziehen. Wie das Gerücht gehe, sollen in Genfeinigkeiten herrschen, was der Stadt und der Nachbarschaft Schaden bereiten könnte. Man wolle ganzgar nicht aunehmeu, daß (Perrin und Favre) etwas wider Genf unternommen haben; wenn ihnenBeleidigungen zur Last fallen, so möge man sie auf die Bitte derer vor Bern und ihres Gesandten freilaßtDer Rath beschließt zu antworten, mau wolle den Proceß mit der möglichsten Beförderung vollenden. D"'"' ^soll mit dem Gesandten von Bern (audiet? avo^or) über die Angelegenheit des Capitaine Perrin geredet >