Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
853
Einzelbild herunterladen
 

September 1547. 853

2) Die Missive von Bern cm Freikmrg vom 10. September bezeichnet als fernere Verhandlungen:1. Hans List, des Raths, habe sich bei den Boten von Bern beschwertvon anzugs wegen eines bricfs",den der Vogt von Grandson nach Bern geschickt habe, von dem er nichts gewußt habe und womit ihm Unrechtgeschehe. Er habe sich vor den Boten von Bern verantworten wollen, wenn diese ihm nicht zugesagt hätten,die Sache an ihre Obern zu bringen. Da man der Sache ohnehin wenig Glauben geschenkt habe, wolleman ihn für entschuldigt halten. 2. Die von Frciburg haben die Boten von Bern gefragt, was ihre Obernaus den letzten Abschied zu Baden in Betreff der Reisstrafen im Thurgan beschlossen haben, und denen vonBern überlassen, einen Tag der drei Städte anzusetzen. Man bestimme nun diesfalls den 18. September,Nachts ZN Bern zu sein. St. A, V-.N : Deutsch Missiocobuch 2. S, MS,

394.

Wern. 1547, 9. September.

Porhandlung zwischen den Landleuten von Münster in Granselden und Bern.

Wir entnehmen den Inhalt der Verhandlung ans folgender Instruction:

Hans Steiger erhält unterm 10. September als Abgeordneter von Bern folgenden Auftrag: GesternG, September) sei der Prädicant von Münster, Johann Bosset. in Begleit eines Landmanns vor dem Rathzu Bern erschienen und habe vortragen lassen: 1. Wie der Propst von Münster dem Schre.be», welches d.evon Bern am 23. December 1546 ergehen ließen, nicht nachkomme, sondern es verachte, weßhalb der Refor-mation derer von Bern, welche von den Landlenten, ihren Bürgern, angenommen worden sei, gar nichtNachgelebt .verde. 2. Es seien große Hurerei und andere öffentliche Laster im schwang, namentlich auchi>" Hause des PropstS. 3. Die Prädicanten werden ganz und gar verachtet; man drohe ihnen, sagend, siesollen die Schuheblätzen", denn sie werden bald aus dem Lande müssen; noch vor Ostern werde die Messewieder aufgerichtet,' und dergleichen mehr, so daß, wenn nicht ein Einsehen gcthan werde, die Prädicantenbald Alles verlassen müsse». 4. Seit zwölf Jahren habe der Prädicant den Zehnten von den Neubrüchengenossen; den habe nun der Propst ihm abgeschlagen. Da nun die von Bern auch von andern Prädicantenund Boten der Landleute angerufen worden seien, sie bei der angenommenen Reformation zu handhaben, soseien sie veranlaßt, den Gesandten hinzuschicken, dem Propst vorzustellen, wie sehr man bcdaurc, daß denuufgcrichteten Verträgen und dem in Folge derselben erlassenen Schreiben nicht stattgethan werde. Der Bischofvon Basel, als Landesherr, habe sich nie widersetzt, sondern laut mehrfachen Schreiben und durch abgesandteBoten zugestimmt. Man verlange daher, es solle das Alles gehalten und mit Pfaffen und Laien, die sichSchmach- und Drohworte erlauben, verschafft werden, daß diese unterbleiben. Ferner soll der Propst demPrädicanten den Zehnten der Neubrüche verabfolgen lassen, von seinem ärgerlichen Haushalt abstehen undburauf halten, daß die Laster bestraft werden. Sodann soll der Gesandte der Gemeinde eröffnen, wie manUber die angeführten Punkte berichtet worden sei und daß man sie, als liebe Bürger, dringend ermahne,namentlich die Drohungen nicht zu beachten, sondern steif und fest bei der angenommenen evangelischen Religion^ verbleiben und von dem ärgerlichen Leben abzustehen. Die von Bern seien entschlossen, ungeachtet dervor Augen schwebenden gefährlichen Zcitläufe und Drohungen, bei dem göttlichen Wort und der Reformationzu verharren St. A. Acrn: Jnstructionsbuch v> r. s<o>