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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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849
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September 1547.

Eutzen des Priorats verwendet werden, wofür der Vogt beflissen sein soll. «I. Der Niedzehnten, Novolli^»nnnt, den der (sin") Schaffner auf dein Berg fordert, wird zum großen Zehnten geschlagen und der"offner abgewiesen, da diesfalls von ihm (früher) keine Forderung gestellt worden ist. «. Dem Zehnteraude Collet wird von der ihm früher auferlegten Bnße von 60 Pfund der Antheil der beiden Städte ganz^gelassen, und soll der Vogt ihn mit Bezug auf seinen Antheil auch gnadig halten, I. Dem Johann desEllies schenkt mail in Allbetracht seines Fleißes einen Sack Korn. K. Dem Zimmermann, Johann Marillie,"w'i) M Erkenntlichkeit (zu ergehen") für seine Arbeit ein Paar Hosen gegeben. Die Bitte für seine Vogts-^ deren Mühle zerfallen ist, wird für so lange abgewiesen, bis man berichtet ist, wie er gebaut hat.Der Vogt ist ermächtigt, dem brandbeschädigten Aymo Wullio, wenn er wieder gebaut hat, halbes Dach^ ^mm, genannt Gnyon, wird wegen gehabter schwerer Arbeit ein Paar Hosen geschenkt. It. Der^gt hat angezogen, die von Concise begehreil, daß ihnen das Holz, welches bei Seine liegt, verliehen werdenhlil/^ ^ besichtigen lind erfahren, ob nicht andere Dörfer Weidgangsrechte darin

nicht der Fall ist, so mag es denen von Concise in Gebühr geliehen werden. I. Wenn^ ^ ^kelmeister nach Echallens gehen, sollen sie sich von da nach Grandson begeben, die baulichen MängelSchlosses besichtigen und dasselbe herstellen lassen, in. Sie sollen auch die Cur zuOullens" (Onuens),' "'M und ermächtigt sein, das Nöthige verbessern zu lassen, n. Der Herr vonByvillard" (Bon-"rch weist einen zu Bern ausgestellten Brief vor, vermöge dem seine Untcrthanen des vom Vogt ihnenIvo (Usage?) befreit sind. Mau findet dieses richtig und befiehlt dem Vogt, im Rodel und

^ 10ie Leute als mit dieser Pflicht belastet erscheinen, dieses zu tilgen, aber vorzumerken, was in dem'w»nten Briefe vorbehalten worden ist. «. Wegen des Zinses, der nie verrechnet morden ist, will mauiva?^ Sebald von Perroman, Ausschluß zu erhalten suchen, z». Der Vogt weiß,

stest der Zinse zu Uvouaud befohlen worden ist, nämlich die Gewahrsamen dem Commissar zuzu-

i und die Erkanntnisse in Jahresfrist zu erneuern, sodann zu ordnen,wellichem sy zu gäben werden, ''ue oder dem prädicanten". «K. Der Johanna Nitton wird das, ivas sie wegen des Achrams

stel ^ ^ Erbarmen erlassen, i. Die alteSalzschür" soll der Vogt noch eine Zeit laug ungebaut^"/^sen, ivas er aber in Folge der Verleihung bezieht, gehörig beiden Städten verrechnen. 8. Derselbe^Lt sog dj<> Edellcute, die neulich erkennt haben, wegen der Löber nach Edellehenrecht betagen und diejenigen,dez "'cht tauglich sind, Edellehen zu tragen, mit zweifachem Lobbequemen". 4. Dem Vogt soll eine Copie^ ^Seichnissis Mer Gcwahrsamen, welche für die Verwaltung der ihm unterstellten Herrschaft dienen,voq^^" werden. ,i. Beiden Seckelmeistern wird aufgetragen, den gemeiueuStuck", den aber der Herrde>>, verliehen hat, obwohl er beiden Herrschaften gemein sein soll, zu besichtigen und dann mit

^"Winten Herrn nach Gestaltsame der Sache darüber zu verhandeln, v. Wenn die Unterthaneu desVauxmarcus mit ihremkleinen Gut" (Schmalvich) in das Eichholz von Grouonco (?), wo jetzt"°rhanden ist, zii Weid kommen, soll der Mestral dasselbeufuemmcn" und nach Gebrauch derEhr ^ »^sieii uftriibcn und gan lassen bis zu abtrag der büß", Den Zins von 5 Florin, dench>es^ ^ geordnet haben iind aber dieGubernatores" vonBalliere" (Valeire) für den Bauz» / oerlaugen, soll der Vogt beziehen und beiden Städten verrechnen. Diesen steht dann zu

z a', wohin er verwendet werden soll. x. Einem, genannt Bugnet, soll der Vogt 5 Florin und

Behcrbung einer armen Frau. Der armen Frau, die mit der fallenden' wit behaftet ist, mag der Vogt nach Ziemlichkeit Geld und Korn verabfolgen lassen. Ebenso ist er

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