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August 1547.
sei und bittet, dasselbe zu verbessern. Wenn beide Seckelmcister zunächst nach Murten kommen, den Zollstockzu öffnen, sollen sie das Haus besichtigen, die Kirchgenossen berufen, ihre Briefe und Siegel untersuchen i»'dmit ihnen reden, daß sie den Kirchgang nach Murten thun, da dieses nicht fern ist. Das Ergebnis; sollen sieMieder berichten, I. Glando Fornalla, dem Sigrist, gibt man in Betracht seiner Armut einen Berum»''"Mischelkorn als Almosen. K-. Glando Blanc bittet, ihm das Gut seiner Frau, welche verbrannt morden ist,insbesondere den „schliß des hus" sein Leben lang zu belassen. Erkennt: Der Schultheiß von Murten solldie Kosten davon nehmen; das klebrige mill man ihm belassen. Doch der beste Nock, den die Frau eine»'Mädchen zu Laupeu, ihrem Pnthenkinde, vergäbet hat, soll diesem gegeben werden. I», Dem Hans M»l>erläßt man von seiner Buße von 50 Pfund 10 Pfund nach; doch bleibt der Antheil des Schultheißenbehalten. > Dem Niklaus Mury, Weibel zu Murten, wird das Zolleramt gegeben, wenn er das Weibela»'iaufgibt, was er gethan hat. Ii.. Wie die von Murten und die „Landlut" in Betreff der Anlage der Allvertragen worden sind, weisen die hierüber errichteten Briefe. I. Der Span zwischen Murten nnd Lug»»'^ist ebenfalls verglichen worden. Jedem der beiden Weibel von Marten schenkt man einen Nock, i», Antoi»^Vilan und seinen Mitgeselle», welche mit Karten gespielt und um Wein gekegelt haben und nun um Verzeih»»^bitten, schenkt man die Buße, mit Vorbehalt von des Schultheißen Antheil. «». „Die, so ir holz ergengt »'^erbst und deßhalb bitten, ihnen die „Furungen", welche sie dem Schultheiß von Murten schuldig sind, s"erlassen, werden abgewiesen; sie sollen leisten, was sie pflichtig sind. z». Dem, welcher im Galm ohne Er-laubnis; die Allmend eingeschlagen hat, werden zu rechter Buße 15 Verner-Pfund auferlegt; bcinebens soller den Hag inner den nächsten acht Tagen entfernen. «K. Rechnung des Hans Künzis, Vogt zu Schall^'i'. Nechnung des Petermann von Lustrach, genannt Mapox, Schultheißen zu Marten.
Artikel p gibt das Schlußdatum auf den 1. September an. Den Abschied unterschreibt der St«^schreibcr zu Bern.
Die Namen der Frcibnrger Gesandten ans dortiger Instruction, K. A. Freiburg: Instructions^Nr. S, k. 47.
Das Nathsbnch von Bern Nr. .401, S. 241, 250 und 250 verzeichnet die Verhandlungen in s»lge»^Weise: 1. (30. August.) Verhandlungen mit Frciburg auf der Jahrrechnung: Prndicant von Merl,Fornelda. Bartolom» Blanc. Hans Mäder 20 Pfund. Niklaus Muri. Streit derer von Murten >"'der Landleute wegen 1) Brunnen, 2) Kosten der Spiellcutc, 3) Zeitglocke. 4) Straßen in der '5) Korn- und Kaufhaus. Grandsoncrmehr. 2. (31. August.) Verhandlung mit Freiburg uud Soloih'""wegen des Mcycngediugs (siehe Abschied vom 31. August). Frau von Wippinge». Streit LugnorreMarten. Zoster und Weibel zu Murten Nöck. Anton Vilan (Bilan?) Spiclbuße. Allmend im Gab"geschlagen. Wcißhah». Theilung der Neben mit Prangin. 3. (1. September.) Wegen Grandsonmchr. ^Nechnung findet sich ebendaselbst S. 257.
In Betreff des in Ziffer 2 und 3 angedeuteten Grandsonmehrs scheint eine einläßlichere Verha»^»"?stattgehabt zu haben. Das Nathsbnch von Bern Nr. 301, S. 205 enthält unzweifelhaft hierauf bezögtFolgendes:
>!>47, 2. September. Der Rath zu Bern verordnet Schultheiß Nägeli und Seckelmcister Holler »Boten nach Freiburg wegen des Mehrs zu Grandson auf den Vortrag derer von Frciburg zu o»t>»or ^Den Boten wird Vollmacht gegeben, auf Hintcrsichbringen frcnndlich zu verhandeln. „Was aber ctlich "meincid geihan haben, da könind m. Herren inen dhcin intrag thun. Copicn aller Handlung zustellen"- lfolgen Andeutungen von Verhandlungen oder Beschlüssen über anderivärtige Detailverhältnisse.)