August 1547.
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^ndfch^ „och au andern alten Ansprachen, Forderungen und spänigen Artikeln »achtheilig. Es siegeln der^chof, das Doincapitcl und Bürgermeister und Rath der Stadt Basel.
Die drei Siegel hangen. Die doppelte Ausfertigung und die Anhandnah,ne der Briefe durch die Parteien beschritten der bischöfliche Kanzlerund der Stadtschrciber von Basel.
339.
Kens. 1547, 14. bis Itt. August.
Verhandlung zwischen Bern und Genf.
Wir sind auf die folgenden Mittheilungcn angewiesen:
1) Mit Instruction vom 29. Juli wird Anton Tillier und Claude May, als Gesandten von Bern,»cbst verschiedenen Aufträgen im wälschcn Gebiete von Bern, folgende Weisung gegeben: Da in Genf Zwiespaltund Unruhe sei, so mögen sie sich erkundigen, wie es diesfalls stehe, und wenn ihnen gut scheine darzu zu^den und zu vermitteln, so mögen sie dieses thun. St. A. Bcr»: J»suuct,o»sbuch v, e z«s.
2) Gemäß dem Genfer Nathsrcgister befinden sich die genannten Gesandten am 11., 12. und 1». August"> Gens. Aus den zum Theile nur andeutungsweise vorgemerkten Verhandlungen scheinen dieselben allermeistsehr localcr Natur gewesen zu sein. Einzig zum 12. August verzeichnet das Rathsbuch Folgendes: Domeiue^trloz, einer der Heimlichen, eröffnet, es seien Praktiken im Gange gewesen, die sowohl für die >stadt Gens, alssur die Prädicanten (ministros) gefährlich seilt könnten, und die selbst mit Bezug auf das Gebiet vonVern lebhaft betrieben worden seien; es dürfte am Platze sein, hierüber mit dem Vcnner Tillier zu reden,damit er seine Obern in Kenntnis; setze und zur Vorsicht veranlasse. Es wird (von nicht gcnanntcr Behörde)beschlossen, die Geheimen seien ermächtigt, die Angelegenheit solchen zu eröffnen, mit Bezug auf welche ihnene">e Mittheilung nützlich scheine. a, A. G-»s: Rathsrcglster.
Man vergleiche die Abschiede vom 4.-7. October und vom 24. Octobcr 1547 ; mit den dort behandeltenVerhältnissen mag dieser „Zwiespalt und Unruhe" möglicher Weise zusammenhängen.
390.
Mern. 1547, 29. August.
Ka»to»Sarchiv Hreiburg: Muriner Abschiede --t, r. »69. StaotSarchiu Bcr»! ZilstructiouSbuch l), k, zos.
^ahrrcchnung beider Städte Bern und Freiburg betreffend die Herrschaften Mnrten und Echallens.Gesandte: Frei bürg. Hans Reiff; Hans List.
Sckt ^ Gachet, Statthalter zu Echallens, begehrt, daß ihm etwas für seilte Mühe und Arbeit beim^ °bba» z„ Echallens gegeben werde. Mali schenkt ihm einen Nock von der Farbe derer von Bern („minerVeinebens haben die Seckelmeister Vollmacht, wenn sie nach Echallens kommen, um mit denI» c> abzurechnen, ihn weiter zu bedenken, je nachdem sie finden, daß er Mühe und Arbeit gehabt habe.Al», armen Frau zu Echallens, Vreni genannt, schenkt man die zwei Köpf Korn diesjährigen Zills als^laü ^ Johann Favre und seinen Mitgesellen wird die Hälfte des letztjährigen Achramgeldesst>r sn ^ Panchaux, der Schreiber zu Echallens, begehrt, daß ihm das von beiden Städten gekaufte Hallsübergeben werde. Beide Seckelmeister sollen „da innen" sich mit ihm vereinbaren und ihm^ leihen. Der Prädicant von Merlach beklagt sich, ivie das Pfarrhalls gar dachlos und baufällig