842 August 1547.
1) 1547, 24. Juli, Baden. Heinrich Fleckenstein an Luccrn. (Nach andern unerheblichen Mittheilunge»')Mit Bezug ans das Schreiben derer von Uri in Betreff der sieben Orte sei zu bemerken, daß benannte Ortedie von Luccrn bei der alten Gewohnheit bezüglich des Befahrens der Rcuß nicht wollen bleiben lassen. M»»wisse, wie oft zu Tagen hierüber verhandelt worden sei. Er, Fleckenstcin, habe von ihnen freundliche Antworverlangt, ob sie Lucern bei der alten Gerechtigkeit wollen bleiben lassen. Hierauf sei ihm nur entgegneworden, sie hätten die von Uri, Schwpz und Unterwalden beauftragt, in ihrer aller Namen eine Botsch'wzu denen von Lucern abzuordnen, um sie anzugehen, daß sie von ihrem Vornehmen abstehen, wie dieses derAbschied „zum Teil" enthalte (?). Er habe nicht geglaubt, daß dieses so eilends vor sich gehe. Da sie ab"geschrieben und die von Lucern ihnen den Tag auf den 1. August angesetzt und verlangt haben, er, Fleckenstew-möchte auch hiebet erscheinen, so zeige er an, daß ihm dieses leibshalber nicht Wohl möglich sei, weildas Bad so angreife, daß er wollte, er wäre nie darein gekommen. Bitte, wenn möglich, den Tag um achTage zu verschieben. St. A. Luccrn: Uncingcbnndcne Abschied!'
2) Die Instruction der Zürcher Gesandten für den 22. November 1547 enthält unter Ander»! folgende»Artikel: Die Boten besitzen das Schreiben, womit die drei Orte anzeigen, daß sie in Lucern in Betreff d^Geleits zu Mellingen und des Befahrens der Reuß nichts haben ausrichten können und die von Lucern a»Iihrem Nechtsbot zu verharren Willens seien, und was die Meinung der drei Orte sei. Die Gesandt'»werden ermächtigt, mit den übrigen Eidgenossen zu handeln und sich von diesen nicht zu sondern, es tzbezüglich Bestehen des Rechts oder sonst. Dann soll denen zu Bern und Glarus die in Lucern verpstog^Verhandlung auch zugeschrieben werden, damit sie auf den nächsten Tag verfaßt sind.
St. A. Ziirich: JnstrucUonsbuch lütt-o«, k. n°'
337.
Wern. 1547, 10. August.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 301, S. 133.
Vor dem Ruthe zu Bern verwendet sich Ammunn (zum) Weißenbach im Namen derer von Unt^mal den für Joachim Möttcli (der mit Unterwalden in einem Landrecht steht). Seine Angelegenheit seiLucern und Baden verhandelt worden. Joachim habe einen „Scicher" verlangt und sei von Ort zu ^geritten, worauf die Batlern von Pfyn sich als Sächer gestellt haben und zu Baden von Bauern, die Klagetwaren, Kundschaften aufgenommen worden seien. Das bedünke die Obern des Gesandten schwer und sie bitb»daher, unparteiische Zeugen zuzulassen und dieselben nach Brauch und Recht des Landes Thurgau reden Z"lassen; dann wollen sie auch daran seilt, daß die Partei, welche Unrecht hat, von den X Orten bestraft wer'd^Der Rath erwiedert, er könne jetzt eine beschlüßliche Antwort nicht ertheilen, wolle aber darüber sitzen n»zu Baden, des Vorgetragenen eingedenk, mit andern Eidgenossen handeln was recht und billig sei.
33«.
Schloß Muntrut. 1547, 10. August (Laurenz).
KaiitonSarchi» Basel: Pcrgamentmlunde.
Philipp, Bischof von Basel, mit Wissen und Willen seiner lieben Brüder, des Statthalters und Cap^'der Domstift Basel, in deren Namen verordnet waren Johann Steinhuser, der Rechte Doctor, Vicedee»"und Ctistos der Stift, und Melchior von Lichtenfels, Domherr, einerseits, und Bürgermeister und Rath ^