Juni 1547.
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Verdienen gestraft haben, und sich ihre Obern lieber sein lassen als eine solche unruhige Person. Man habegeglaubt, die übrigen Orte verlangen Antwort ans das von ihnen auf dein letzten Tage in dieser Angelegenheitvorgeschlagene Mittel. Da dieses nicht der Fall gewesen sei, so wollen sie hiemit eröffnen, das; ihre Oberndieses Mittel nicht annehmen und die gehörige Bestrafung des Betreffenden verlangen. Meister Thuniyscndußert hierüber sein Bedauern und bemerkt, wenn sie diesfalls ein Anliegen gehabt haben, so hätten sie dasvor gemeinen Eidgenossen anziehen sollen; dann würden Burgermeister Lavater und er gebührend geantwortethaben; nichtsdestoweniger verlange er dieses Anbringen in den Abschied.
Zu -Iii. Anstatt dieses Artikels hat der Berner Abschied nur Folgendes: Nachdem der Landvogt im-^hurgau über Einnahmen und Ausgaben in Betreff der hohen Gerichte Rechnung gegeben, bleibt ihm jedesder X Orte 39 Gulden schuldig. Solothurn ebenso mit dem Beisatz: dem Boten von Solothurn seien ausder Gcleitsbüchse von Vilmergcn 29 Batzen geworden und er soll gedenken, dem Gelcitsmann einen Nock zugeben. Der Appenzeller enthält nur das Ergebnis; der Nhcinthalcr Rechnung (63 Gnlden).
^ Zu g-K-. 1) 1547, 11. Juni (Samstag nach Corporis Christi). Vor dem Rath zu Solothurn. In dieInstruction (zu stellen), das; der Bote den Handel von Landeron den sechs Orten anzeige und eröffne, dievon Solothurn werden nichts Gewaltthätiges beginnen, es wäre denn, daß gegenüber ihren Mitbürgern Gewaltgebraucht würde; beinebcns mögen die sechs Orte stetsfort gemäß der Bünde gntes Aufsehen auf die vonsolothurn haben. K. A. Solothurn: NathSbuch Nr. <lg, S. S07.
2) 1547, 24. Juni, Baden. Konrad Graf an Solothurn. Gemäß seiner Instruction habe er „denMorgen saut Johannen abent" mit den sechs Orten geredet. Diesen gefalle es, an den von Prangin zuschreiben, wie die eingelegte Copie laute. Wenn die von Solothurn damit einverstanden seien, so mögen sie°>e verschlossene Missive durch einen Ncbcnbotcn dem von Prangin zuschicken; andernfalls mögen sie ihm (dem^osandten) weitern Bericht geben. K. A. Solothurn: Bürgerliche Briese Vitt—tvoo, k. 7.
2) 1547, 26. Juni (Sonntag Johannis und Pauli Tag). Der Rath zu Solothurn, nach Anhörungos Schreibens von Vogt Graf von Baden und desjenigen, welches die sechs Orte an den Herrn von Pranginglühtet, und dessen, was der alte Stndtschrcibcr gemäß seiner Instruction zu Dijon („Dision") verhandelttot, beschließt, die Briefe der sechs Orte und des ProcuratorS von Dijon dem Herrn von Prangin zu schickenund denen von Landcron zu melden, was der alte Stadtschrcibcr verhandelt habe.
K.A. Solothurn: Rathsbuch Nr. 4S, S. SSI.
379.
Wen». 1547, 20. Juni.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. .301, S. 40.
scie ^ Rath zu Bern eröffnet Johann Philippe, als Gesandter derer von Genf, wegen des Mandementsstill' König geschickt worden. Dieser habe gesagt („gefordert"), wenn man zeige, das; „sy" in
^ Itter Besitzung gewesen seien, so wolle man sie wieder einsetzen. Sie haben darauf „Anzug" gestellt, aufPräsident von Cammerach nichts habe thun wollen. Sie verlangen daher Unterstützung seitens^ von Peru Forschrift ^n ^n neuen König. (Folgt ein unklarer, scheinbar localer Gegenstand.)
^ Nath bewilligt die verlangte Fürschrift an den König. (Folgt noch ein unklarer Bescheid.)