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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1547.

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WrltlMM. 1547, 21. Juni.

LandeSarchiv Schwyz: Abschiede.

Tag der III Orte.

t». 1. Den Obern sind neuerdings Warnungen zugekommen; insbesondere berichtet der Couunissar, wasGraf Nodsmund, des Herrn von Masseran Sohn, ihm mitgethcilt habe. Man schreibt dem Commissar, 0'soll gute Sorge tragen und gehörige Wache halten wie bisher, besonders in Magadiuo und in Valle Marokko(Wallmaröbien"), den Castellanen und Schloßkncchten anbefehlen, ans den Schlössern zu bleiben, diese scll'^zu öffnen und zu schließen und solches nicht den Weibern zu überlassen. Der Commissar selber soll namentlichauch erfahren, ob jemand in ungewöhnlicher Menge Lebensmittel kaufe, so daß zu vermuthen wäre, man crwarüfremde Gäste. Soweit nöthig sollen die Schlösser besetzt und mit Speise und andern Bedürfnissen versehtwerden. Damit man durch das Hineiusenden von Leuten nicht Kosten habe, soll er solche von Livinen nehme»>die von Uri werden ihrem Vogt schreiben, daß er dieses gewähren lasse. 2. Man hat auch für gut gesundemdiese Warnung den Boten, die jetzt zu Baden sind, zu berichte,? und sie zu bitten, genau aufzumerken, obwegen Peter Marter oder andern Angelegenheiten etwas Verdächtiges zutrage, und Erforderliches den Ober»zu berichten. I». Ab dem letzten Tag hat man dein Couunissar geschrieben, in Betreff der beiden ParteienCodeburgo lind Ghiringhelli gute Acht zu haben. Hiebet läßt man es verbleiben; doch soll der Commissiihr Vermögen (dz ir"), wo er es betreten mag, in Haft legen. Da Alesp Tütsch wider allen RufFrieden sich so feindlich sehen läßt, so soll der Vogt gebieten, daß er lebend oder todt eingebracht wtt'dMdoch soll das ohne Mitwirkung der Gegenpartei geschehen. «. Im letzten Abschied ist heimgebracht wordc»,wie man den Bellenzern den Frieden verschürfen wolle, ob man ihnen den Lauiser und Luggarneser Friedsgeben wolle, wie die von Nri angezogen haben, nach welchem Blutruns über Frieden am Thäter mit Verludvon Leib und Gut, Friedbruch ohne Verletzung und Parteiung mit 25 Kronen bestraft wird. Auf Gefallder Obern findet man angemessen beizufügen: wer über Frieden Einen tödtet, soll denselben ermordet habe"'Schwpz und Unterwalden sollen diesfalls ihre Meinung denen von Uri zuschreiben. «R. In Betreff der si"'die bauliche Verbesserung des Urner Schlosses gewünschten Steuer hat der Bote von Schwpz keine Instructionund verlangt, nachdem der von Unterwalden Antwort gegeben habe, die Sache wieder au seine Ober»bringen. Wegen der Zehrung und der Kosten des Harfcnschlägers, nämlich 11 Gulden 35 Schillundij mal", sind die Instructionen ungleich und wird daher die Sache heimgebracht. Antwort ans nächste"Tag. t. In Betreff der Banditen oder Fremden, welche die von Codeburg in ihren Häusern halten, l>ot,nan ab dem letzten Tag dein Commissar geschrieben, sie zu verweisen oder Tröstung von ihnen zu nch»b>"Es wird der Befehl sie zu verweisen erneuert. Früher hat Vogt (Georg) Würsch einen Anzug gcl»'0 lin Betreff der Kinder in Bollenz, welche ihre Mutter aussteuern wollen. Man beschließt nun, die Bob"auf Bartholome, sollen die nächsten Freunde berufen, und wenn es diesen gefällig ist, will mau es gescksil)^lassen. I»- Den Anzug des Vogts Würsch wegen der drei Kronen Kosten oder geliehenen Geldes betrefst»den Fähnrich aus Bollcnz will mau bis zum Austrag des Handels anstehen lassen. I. Es liegt eine Misß^vor von Chur vom 10. Juni in Betreff derer von Bollenz und von Strada wegen ihrer Alpen. In derscll»'"beklagen sich die Bündner, man mnthe ihnen zu, auf ihr erlangtes Urtheil zu verzichten, indem man sio Z""