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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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834
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834 Juni 1547.

3) Mtthlhausen berichtet die Angelegenheit durch Missive vom 9. Juni nn Zürich, Nottveil mit Arn?vom 2. Juni (Donstag noch Pfingsten) nn Schaffhausen und dieses unterm 8. Juni (Mittwoch nach Trinitatisan Zürich; letzteres communicirt die Sache betreffend beide Orte mit Schreiben vom 11. Juni den einzeln"Orten. Die Missive Zürichs in Original, das Mahnschreiben des Kaisers auf dem Reichstag zu Ulm Gbegann schon am 25. März) bald möglichst zu erscheinen, vom 6. Mai, die Briefe des Grafen von Ha>"""Mühlhausen, Rotweil und Schaffhausen in Copien im St. A. Lucern: A.Deutsches Reich.

Beim Basler Abschied ist eine Copie der an den Kaiser erlassenen Antwort d. d. 9. Juli. Lautselben datirt des Kaisers Schreiben vom 27. Juni und wurde am 8. Juli von Gu>)ot Mouchet überrci )'Die Antwort der Eidgenossen findet sich abgedruckt bei von Jan: Staatsrechtliches Verhältnis; der Sch>"^zum deutschen Reiche, Thl. III, S. 174. Der Inhalt beschränkt sich auf das im Abschiedtext Gegebene. ^siegelt der Landvogt zu Baden, Wolfgang Herster.

Zu 1) Auch der processualische Untersuch bildete einen Theil der Verhandlung der Voten, und zum"lässig, wenigstens mit Bezug auf die Zeitdauer, nicht den geringsten. Die Glarner Sammlung enthält, gcü'""von dem eigentlichen Abschied, ein Heft, welches die im Abschied citirten Resultate der verpflogenenwicdergicbt. Das Datum stützt sich allerdings nur auf ein älteres Archivdatum; aber dieses steht mit ^übrigen Umständen nicht in; Widerspruch. Gemäß der Einleitung des benannten Hefts haben die Boten ^X Orte Möttelis Handel vorgenommen. Die Obrigkeiten aller betheiligten Orte waren nämlich der Me>>""^'diese Angelegenheit gründlich zu erfahren. Deßwegen wurden allegebotenen" Kundschaften nach Ba ^geladen, mit Ausnahme derjenigen, die wegen Alters oder Krankheit daselbst nicht erscheinen konnten:hat man durch den Landvogt schriftlich einvernehmen lassen. Daneben hat man dein Mötteli die Klag^Schrift zugestellt, worauf er seine Antwort gegeben hat. Das betreffende Heft enthaltet nun vorab dw ''wort Möttelis über die gegen ihn erhobenen Klagen (s. Abschied vom 28. Februar 1547 «). Die Haupts" idreht sich um Unzucht und VerÜbung von Gewaltthätigkeiten (Körperverletzung, Mißhandlung). Mitauf Unzucht weist er jeden Vorwurf von Nothzucht zurück; anderwärtigc diesbezügliche Verhältnissezu. Die ihm vorgeworfene!; körperlichen Mißhandlungen sucht er im mildern Lichte darzustellen. Vollst«" ^bestritten werden von ihm sehr wenige Klagepunkte. Dann folgt, nicht in Forin directer Verhöre, s"N^"Ncgestenform das Resultat von einundsechszig Zeugeneinvernahmen, wobei aber zu bemerken ist, daßHeft defcct abbricht; im Ganzen sind es 135 Zeugen (s. Abschied vom 12. März 1548 <I<4). Eine a»sii>liche Zahl wiederholen nur Gehörtes und kommen ihre Angaben auf Aussagen wirklicher oder vermeinw)Damnisicatcn zurück. Einige erscheinen insofern als Entlastungszeugen, als sie sage», sie hätten von Wonur Giltes erfahren; als Gerichtsherr habe er gutes Gericht und Recht gehalten, seine Schuldigkeiten >) >er recht bezahlt und in Fällen der Roth den Leuten Geld und Korn vorgestreckt. Wieder andere 3"^..wollen Gutes und Schlimmes von ihin erfahren haben. Der Umstand, daß es sich hier um eine Spec>aUhandelt, erlaubt nicht, ein Heft von 46 Seiten (klein Folio) im Detail auszüglich wiederzugeben.

K. A. Glm-uS- Abschied

2) Die Freiburger Sainmlung enthält eine dntums- und unterschriftslose Notiz, welche fünfzehnKlagpunkte und zu jedem die betreffenden Kundschaften aufzählt. Im Ganzen werden hier einundfünfzig ^zclne Zeugen angegeben, oft aber wird auf mehrere nicht benannte verwiesen; in einem Fall wirdder Mehrtheil der Leute zu Pschn ivisse es. Unter den Zeugen erscheinen aber auch Betheiligte, z. B-oder angeblich mißhandelte Weibspersonen. K. A.Miburg: Badische Abschiede Bd. is, nach den Abschiede» von

Zu Dieser Artikel fehlt im Zürcher Abschied; dagegen enthaltet derselbe auf diesen Gegenstandfolgenden Eintrag: Als am Mittwoch Morgens neun Uhr der Tag der Jahrrcchnung vollendet war ,Boten unter einandergnadet", beriefen Schultheiß Fleckcnstcin und Ammann von Bcroldingen denThumtzsen von dem Jmbismahl zu sich auf die Gasse und zeigten ihm Folgendes an: Ihre Herren von ^V Orten hätten erwartet, die von Zürich würden den Prädicantcn Rudolf Walther (Gwaltcr), der in ,gedruckten Büchlein das hochwürdigc Sacrament, worauf ihrer Seele Seligkeit stehe, geschmäht habe,