Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
832
Einzelbild herunterladen
 

832

Juni 1547.

auf Befehletlicher" Boten der Obern einem Andern gegeben, dem es nach seiner Meinung verbleiben s»^''Es wird hierauf erkennt, Vyter habe das Lehen verwirkt und es soll bei der Verfügung des Vogts sc»'Verbleiben haben, es wäre denn, das; Vyter zeigen könnte, das; es sich nicht so verhalte, wie der Vogt cröfsw'that. Der Landvogt soll dem Vyter dieses anzeigen. 4. Wenn Bcrnardin, der Arzt, seine Kinder nicht ab-holt und versorgt und die Verwandten ihn nicht betreten können, mögen diese die genannten Kinder in de»Spital zu Baden versetzen. 5. Zu Nheincck solleil die Kirchenpfleger laut früher» Abschieden bestellt werde»-(>. Die Zinsen der Pfarrpfründe zu Nheineck mögen mitunserm Voten" eingezogen werden; doch soll diessa^niemand gefährlicher Weise übereilt werden, andernfalls behaltet man sich vor, diesen Beschluß zurückzuziehc»-7. Da sich Einige gegen Jost Oswald von Glarus parteiisch benommen, indem Hans Stiger ihn mit ci»c»'Sessel geschlagen und des Ammanns Sohn ihn mit einem Sparren zu Boden gestreckt hat, so soll der Bog'dieselben als parteiisch (die statt zu scheiden Partei ergriffen) bestrafen. Es siegelt der Landvogt zu Bade»,Wolfgang Herster von Zug, auf 2!). Jnui (St. Peter und Paulstag).

St. A. Zürich: NheintlMcr Abschiedbuch, S. 1K7. Stistsarchiv St. Gallen: Nheinthaler Oriqinal-Abschiede, s.

K-K-. Verhandlung zwischen Solothnrn und den übrigen sechs katholischen Orten in Betreff derer »o»Landeron; siehe Note.

Im Zürcher Abschied fehlen k, nir; im Vcrner l», r, i» A' die Verhandlung betreffend R»d»bTrocker, ferner n, 4, im Schwyzcr im Glarner n und t«!.; im Basler und Schaffhauscr V, ^8°, I«, P, r4, lind alles klebrige; im Freibnrger I», i>, 4, si, ini Solothurner »», 1, ^4, im Appenzeller k, v, I, in, »I, 4, rv1>»It»«><> aus dem Zürcher; vv aus dem SchwY^Exemplar.

Die für N' benützten Quellen geben den Anfang des Tages auf den 18. Juni an.

Zu n. Der Vortrag der kaiserlichen Botschaft besteht in einer phrascnreichen Wiederholung dersicherung friedlicher Gesinnung des Kaisers gegen die Eidgenossen, das; sein Vorgehen nur die Bestraf»»»einiger Ungehorsamer bezwecke; die Eidgenossen mögen gcgenthciligen Behauptungen keine» Glauben sche»^'und ihre Untcrthanen von der Theilnahmc am Kriege gegen dm Kaiser abhalten.

Copic beim Zürcher, Vcrner, Ridwaldncr, Vasler und Freibnrger Abschied; in der letzter» Sammlung auch französisch mit dem Da»""vom L0. Mai, unterzeichnet: Monchet, nach dem Abschied vom LI. November 1547; auch im K. A. Solothnrn: Abschiedeband 37.

Zu <1, Ic. 1547, 28. Juli. Basel all die Dreizehn zu Straßblirg. Referat über die gcnamüc»Artikel; bei I» wird betont, der Bischof sei in eigener Person erschienen. Dann fährt die Missive fort: ,,l'»sind aber hierncben unser getrü lieb Eidgnosscn, Gott Hab lob, »»der einandern sowohl eins und friinÜG'darzu unsere geschwornc pttnt und landfricden mit zusctzung lyb, eer, gut lind blut zc halten cntschlossc"'bedacht und gesinnet, das; uns solichs, nach Gottes gunst lind hilf, zum höchsten bcfröuwet."

K. A. Basel- Missivenbnch

Zu «I. Wir geben hier die französischen Vorträge im Auszug:

1) Erster Vortrag: Sic habe dem König seit Langem berichtet, das; die verlangten 15,000 KnechteSinne der Vereinuug bewilligt worden seien, so wie, das; die Eidgenossen die zwischen ihnen und dein Kl»»»bestehenden Tractate aufrecht zu halten entschlossen seien. Der König sage hicfür zum höchsten Dank und wseinerseits gegen die Eidgenossen gleicher Gesinnung. Die letzter» werden das Mißgeschick des Herzogs »»»Sachsen erfahren haben und ermessen können, in welche Zustünde Deutschland hierdurch geratheil sei.sei die Folge inner» Ziviespalts, der durch heimliche Practiken erreicht worden sei, um dieses Land desto leichtunter das Joch zu beugen. (Folgt eine längere, allgemein gehaltene Ermahnung an die Eidgenossen, c>»»zu sein; wenn ihnen etwas zustoßen sollte, dürfen sie des Beistandes von Seite des Königs laut den Tract»tc>

sicher sein.) Copie beim Zürcher, Berner, Nidwaldner, Basier und Solothurner Abschied-