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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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831
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Juni 1547. 8Z1

Voten von Zürich ersucht, mit dem Vogt zu Höngg zu reden, daß er Liechtis Vater bestimme, seinem Ver-M«hen nachzukommen, vv. Lucerir verlangt abermals bei seinen Freiheiten und altem Herkommen inVetreff des Geleits zu Mellingen und des Befahrens der Neust zu verbleiben. Es werden nun Uri, SchutzUntcrwalden beauftragt, mit Beförderung ihre Nathsbotschaft nach Lucern abzuordnen und daselbst vor-zustellen,dieivyl sölich geleit wenig Personen zu Mellingen ze geben pflichtig sygen, und aber dieselben vilM der vierteil alle kaufmannsgüter, so in schiffen durchgangcnd dlwch sie gefertigot", die Stadt Lucern'Mig Nutzeus hieran habe, wohl aber auch den achten Theil vom Geleit beziehe, so möge Luccru von seinemurHaben gütlich abstehen; ebenso möge Lucern betreffend das Befahren der Neust sich der vorgeschlagenen^ud in einem Abschied heimgebrachten gütlichen Mittel begnügen.

^ In Betreff der Herrschast Nhcinthal werden von den VIII Orten dem dortigen Landvogt, JohannAorist, tzeZ Raths von Nnterwalden, folgende Weisungen ertheilt: 1. Burgermeister Haab, als er Vogt imieinthal mar, hat das Vermögen des Gallus Murer, der Wiedertäufer geworden ist, dessen Frau und^Ueern zugestellt. Murer bittet nun, in Betracht, daß er den tüuferischcn Glauben verlassen und dem Land-wie Andere gelobt und geschworen habe, ihm die Verwaltung seines Gutes wieder zu überlassen. Alan» es bei dem von Haab diesfalls gegebenen Briefe verbleiben, in der Meinung, daß die Vögte zwei oder" Jahre lang zusehen sollen, wie Murer sich halte, und je nachdem er sich benimmt, behaltet man sich fernereMüsse vor. 2. Die von St. Margarethen-Höchst beklagen sich, nachdem ihnen der Rhein geineine und eigene^ r überschwemmt habe, ineinen die von St. Johann-Höchst und von Fustach, soweit der Rhein hingedrnn-(»hinführe und ansetze"), solle es Gemeingut (Gemeinwärch") sein, während sie (von St. Margarethen)Ü auben, daß Eigengüter Eigengüter bleiben sollen. Ferner drängen die von St. Johann-Höchst und vonZustach den Rhein mit Wuhren auf die Seite derer von St. Margarethen-Höchst, was diese veranlasste, damit'"Hl gaz verderbt werden, ein Schlagwerk und ein Wuhr zu beginnen, was ihnen hinwieder ihre GegnerbMeii, ihnen destnahen beholfen und berathen zu sein. Es wird dem Landvogt befohlen,Parteien wenn möglich zu vergleichen, wo nicht, sie zu Tagen vor die Eidgenossen zu weisen. 3. Aufu letzten Tag zu Baden hat Hans Vyter vorgestellt, er sei letztes Jahr wie andere gemeine Knechte aus^ üst za j^m Reich gezogen. Da habe der Vogt, Josef Grüninger, ihm einen Weingarten, den er von den^'ü zu Lehen gehabt, entzogen und einein Andern verliehen. Da er nun aber auch nur wie andere armeMe gehandelt und hiefür Büste erlitten habe, bat er, ihm oder seinein Sohne den benannten Weingarten^^ur zuzustellen, was ihm gewährt worden ist. Nun erscheint der genannte Vogt Josef Grüninger undöffnet: nachdem er auf Befehl der Obern bei Ehr und Eid verboten, in den Krieg zu ziehen, habe er ver-'uinen, daß Vyterwieder" hinweg sei. Als er dann wieder heinlgekommen, habe er ihm seine Ueber-^ ung vermiesen und ihm abermal beim Eid geboten, daheim zu bleiben. Vyter habe entgegnet, solche^'ote habe man in den Ländern oder Orten mich gethan und doch nicht gehalten; worauf der Vogt cnt-MNete, das gehe ihn nichts an u. s. w. Tags darauf habe der Vogt vernommen, daß Vyter wieder weg-^gen ffj Knecht mitgenommen habe. Darauf sei der Vogt mit den Amtleuten bis an den

-U'm gegangen und habe einen Amtmann nach Lindau geschickt und dem Vyter beim Eid heimbieten lassen,'uffr Hube darauf geantwortet, der Vogt habe ihm vorgeworfen, er sei liederlich, jetzt wolle er dieses erst^ sein. Als dann die Abmahnung gekommen, habe der Vogt ihm dieselbe zugeschickt und ihn beim Eidkühnen lassen, was er aber ebenfalls übersehen habe. Da Vyter solcher Art in anderthalb Tagen drei^ Uleineidig geworden sei, so habe der Vogt geglaubt, jeuer habe das Lehen verwirkt, und habe dasselbe