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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1547.

einen solchen Betrüger, so werde man ihn gebührend und zun: Schrecken für Andere bestrafen; immerhinwerde man die Märkte so beaufsichtigen, daß sich billiger Weise niemand beklagen könne. Zu 2. Das Ankenhauswolle man öffnen wie früher; aber um den lieben alten Eidgenossen (von Untcrwalden) zu willfahren, dasKornhaus eine Stunde später. Würde aber dieses denen von Luceru oder Andern, die ihren Markt besuche»,nachtheilig sein, so wolle mau mit Bezug auf beide Häuser offene Hand behalten. Zu 3. In Betreff derFrage, wie viel Anken, Kernen und Haber jemand auf den Märkten zu Lucern kaufen könne, bleibe man be>der alten Ordnung, welche die zehn Zentner und zehn Mütt vorschreibe. Zu 4. Wegen des Zolls sollten sichdie Unterwaldner nicht beklagen, indem die von Lncern nur auf dein Ihrigen, was sie zu Wasser und Landwohl thun mögen, Zoll erheben. Man nehme an, wenn die von llnterwalden hierüber verständigt sein werde»,so werden sie diese Beschwerde fallen lassen.

Mit Bezug auf diese Verhandlung waltet eine gewisse Schwierigkeit in Betreff des Datums. Der Abschiedenthält das Datum nicht. Dagegen enthält ein Umschlagbogcu folgende Aufschriften:Uf niittwochen st- leisteHeinrichs tag anno 1546 ist diser fürtrag beschechen und durch m. g. h. rät und hundert volgende antworgestellt"; und dann wieder:llnterwalden zolls und ankeukoufs halb berürent". Als erste Einlage diestsUmschlngbogcns folgt eine Verhandlung zwischen Abgeordneten derPfistcrlüten" zu Lucern und derSch'wtüten" von Flüelen von 1546 ohne Tagesdatum. Dann folgt eine Neinschrift unseres Abschiedes mit dewspäter» Archivdatum 1546. Wir haben diese unserm Text zu Grunde gelegt. Auf diese folgt eine im Text gst'ch'lautende, aber mit Correctureu versehene Ausfertigung mit dem Archivdatum:Acten Mittwoch nach CorporaChristi anno 1547". Endlich folgt eine, dem Inhalt nach mit uuscrm Abschied übereinstimmende, derdaction nach aber ungleich gehaltene Minute über die Verhandlungen mit dem, wie es scheint gleichzeitig^Datum von Mittwoch nach Corporis Christi 1547. Da wir mit Bezug auf die Entstehung dieses Schristsi»als das erste, naturwüchsige betrachten, so haben wir für den Text dessen Datum adoptirt. Cysat in de»>dem Acteubande vorangestellten Register braucht das Datum 1546. Die Gesaudteuuamen sind aus b6oben angeführten Minute enthoben. Diese Minute bezeichnet die von Zürich als jene, die Anken kaust»und über den See führen und diesfalls an Lucern Zoll entrichten müssen. Ferner enthält diese Minute aUletzten Artikel:Schärtlis halb, so d'kilchen bcroupt, die uughorsnmen ufghalten, jetzt badet on gleit »»anderes zu Baden, den boten von Uuderwalden zu Memingen beroupt, ein verreter gscholten, daß min g- Zbewilligen, ine gfenklich auzenemmen. So's andere ort bewilligen, Wellens min g. h. bewilliget hau, ine gfeuk»auzenemineu".

37».

Maden. 1.747, 20. Juni (Montag vor St. Johannis des Täufers Tag). JahrrechmMg.

Staatsarchiv Luccr»: Allg. Absch. U.I, k. ZI». Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 17 k, 7«. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg. Abschiede^andeöarchiv Tchwnz: Abschiede. Ztantonöarclnv Glarns: Abschiede, .liantonöarcpiv Basel: Abschiede 10471543.Ltantvnöarelnv Hreiburg: Vadische Abschiede Vd. ib. KantvnSarchiv Solothnrn: Abschiede Vd. 27.

Ftantvnöarchiv Schasshansen: Abschiede. Landeöarcliiv Appenzell: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, Bürgermeister; Jtelhans Thnmysen, des Raths.

Hans Franz Nägeli, alt-Schnltheiß; Wolfgang von Weingarten, Venner und des Raths. Lucern. Heim» )Fleckenstein, alt-Schnltheiß. Nri. Josna von Berokdingen, Ritter, Landammann. Schwpz. Jacob an dckRüti, Landammann. llnterwalden. Hans Bünti, Landammann von Nidwalden. Zug. Kaspar Stocks