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Juni 1547.
Gnbernator schweige hiczu, nicht bloß zum Nachtheil der guten Leute, sondern nuch des Herrn von Longucvillc.da die Stadt Bern nur das Recht der Präsentation habe, dagegen aber die „Hut und schirme, desgltzch"'die todeshand und erbe" an dein Ort der Herrschaft und Obrigkeit zustehe. Man bitte den Herrn vonGnisc und den von Longucvillc, hierin ein Einsehen zu thnn, daß die von Landeron mit einem Kirchherrnnach ihrem Mehr versehen werden. Die von Solothnrn seien diesfalls beiden genannten Herren zu möglichenGegendiensten bereit und bitten um schriftliche Antwort. 4. Zivei von Grissach. die einen der Schlimmste»,,nf der nüwcn scct und rüttcry" umgebracht haben, bitten die von Solothnrn um Verwendung bei dc>»Herrn von Guise und dem von Longucvillc, daß sie libcrirt werden. Der Gesandte soll jene zum höchst"'bitten, die Betreffenden gnädig zu halten, in Betracht, daß der Umgebrachte sich mit Worten und Werke»so heftiger Anlässe bediente, daß die Thätcr wohl in jeden: Orte der Eidgenossenschaft libcrirt würden. D»b"soll der Gesandte anzeigen, was für ei» Gesell der Entleibte gewesen sei und welche Schmachrcdcn er und«die von Solothnrn und Andere ausgestoßen habe.
Abschied vom 18. April und vor der Justruction sür die Jahrrcchnung, ohne Datum! aber derRath beschließt die Botschaft am 44. Juni (Samstag »ach Corporis Christi); N. A. Solothnrn- Rathsbuch Nr. 4», S. L»l — Die Credenzsiir Herwig datirt vom 4». Juni; K. A. Solothuru: Missivenbuch 1640—47, S. SS7.
t!) 1547, 11. Juni (Samstag nach Corporis Christi). Solothnrn an Niklaus von Wenge, Schultheiß,und Georg Wühl, Stadtschreibcr (seht zu Neuenbürg). Ihr zweifaches Schreiben habe man erhalten »»^heute allen Handel bcrathcn und sofort den alten Stadtschreibcr mit unifassender Instruction abgefertigt, f»daß er am Montag früh verreitcn werde, um die beider, Herren von Gnise und von Longucville zu besuche»und ihnen die betreffenden Beschwerden vorzutragen. Dabei sei die Meinung derer von Solothnrn, daßvon Wenge und Wühl „da oben" nichts dergleichen thnn oder sich etwas merken lassen sollen, sondern stesollen stets bei dem von Prangin darauf dringen, daß er denen von Grissach ihren Priester einsetze undsonst im Sinne ihrer Instruction, damit der von Prangin nicht erfahre, daß man eine Botschaft an j"'°Herreil abgeordnet habe. .a. A. Solothnrn: Missivcnbuch 11-40—4647, S. 228.
4) 1547, 26. Juni. Solothnrn an Landeron. In Folge der Antwort, die der von Prangin in Betreffder Angelegenheit derer von Grissach dem Schultheiß und Stadtschreibcr gegeben habe, habe man den lllte»Stadtschreibcr an de» Herzog von Gnisc abgesendet, um denselben über Alles aufzuklären. Er glaubte, >h»noch im Hcrzogthnm Burgund zu treffen; als er aber »ach Dijon kam, sei er verreist gewesen, um an de»Hof zu gehen; doch habe er seinen Procurcnr angetroffen, demselben seinen Auftrag entdeckt und auf sei»"'Rath diesen in Schrift verfaßt und mit den Briefen derer von Landeron und Solothuru und mit eine»'Schreiben des Procnreurs begleitet durch einen Expressen an den Herzog gesendet, in der Hoffnung, d»kdgute Antwort crtheilcn zu könne». Wenn in Grissach sich irgend etwas Neues zutrage, möge man n» de»Gouverneur schreiben, gleichzeitig aber an die sechs Kantone, sie ersuchend, sich an den Gouverneur zu tvcnde»-in der Hoffnung, er werde dann in Grissach nichts vornehmen und sich des Rechtens bedienen.
K. A. Solothuru: Missivenbuch 1640—47, S. S4S. (Französisch')
5) 1547, 17. August (Mittwoch nach II. L. Frauentag im Anglist). Solothuru an Pierre V»kl>^'Man habe vernommen, daß der Pfarrer zu Grissach durch ihn, Ballier, in den Besitz des VcncficiuinS »«bebenso in den Genuß des Pfarrhauses eingeführt worden sei, Alles in Gcinäßhcit der Briefe des HcrZ»^von Gilise. Man sage hiefür besten Dank wegen der Mitbürger derer von Solothnrn, der Leute von Grifft'hoffend, jene «toebcwiizs», welche weiland die Ursache dieses Handels waren, seien nun entfernt.anderere Mittheilungen in Betreff der Pfarrei Grissach. «. A. Solothuru- Missivcnbuch 4540-47, S. sss. (Französisch»