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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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786 März 1547.

und das Rechtbot derer von Bern nicht annehme, fährt der Bericht fort! Hierauf habe der SchultheißBern) aus eigener Meinung („für sich selbS") geantwortet, man wolle die Sache wohl betrachten, es kö>»^Schlimmes entstehen, wenn über Rechtbot Gewalt gebraucht werde. Darüber habe sich eine weitereHandlung entsponnen (sie wird im Original in sehr mangelhafter Form ausgeführt), die damit schloß,Rath und Bürger von Freiburg erklärten, man möge sie weiter belangen; die ganze Gemeinde von Granob'und Provence habe ihnen angezeigt, sie verlange kein Mehr. St. A. Bcr»: RatlMmh Nr. 2!>», s. s°s-

Der Borname von Wattenwyls und die Amtstitel beider Gesandten aus der Instruction Berns-Bern: Jnstructionsbuch I), 5. 337.

352.

Kreibmg, Merl». 1547, 28. Februar tt»d 3. Marz.

Verhandlung des Grafen von Greperz mit Frcibnrg und Bern.

I. 28. Februar. Der Graf zu Greperz zeigt dem Rath zu Freiburg an, er wolle sich nach Frankstbegeben und empfehle seine Grafschaft dem guten Aussehet: von Freiburg. Wem: er für dieses am HofeKönigs oder sonst etwas besorgen könne, wolle er es gerne thun. Dabei wäre ihn: angenehm, wenn Freilnwtihm in Betreff der jetzt verfallenen Zinse etwa drei Monate (Aufschub gäbe). Endlich bitte er «>»Fürderuiß für seilten Edelmann an den König und um Nachlaß des voi: ihn: daselbst begangenen FelM-'Der Rath verdankt ihn: sein Erbieten „und bis ze sant Johanstag" ... «. A. Fr-iburg: RatiMu-h m.

II. S.März. Vor dem Nathe zu Bern bringt der Graf von Greycrz vor: 1. Er sei WillensFrankreich zu geheu, wolle dieses aber nicht thun ohne Urlaub zu nehmeu; er empfehle seiue Angelegenheit^2. Wie er höre wolle der Kaiser, wem: es ihn: (gegen die Schmalkalder) gelinge, die von Bern wegen ^neugewonnenen Landes überziehen. 3. Wege:: eines von: Vetter des Herrn von Chatelard begangenenschlags begehre er eine Empfehlung ai: den König. 4. Der Schulmeister von Lausanne verlangt vietZ^Tage lang mit ihn: zu reiten. 5. „Von wägen eins dieners, den m. h. des halspsens erlasset:." 6.underthanen halb voi: Oesch und Nötschmund". Der Rath antwortet: 1. Mai: sei gewillt, ihn: fernere Düw'zu erweisen. 2. Die Empfehlung ai: den König wegen des Todtschlägers wird bewilligt. 3. Ii: BetreffDieners wisse man voi: keiner Nachlassung. 4. Für die Warnung wird gedankt. 5. Der SchulmeisterLausanne wird ihm erlaubt. l>. Denen von Nötschmund habe man nichts geboten, sondern sonst begehrtnihm auch geschrieben, aber ohne Erfolg, daher lasse mau es dabei bleiben. St. A. B«n: Raqsbuch Nr. 2s->,

353.

1547, zwischen 1. und 14. März.

Verhandlungen zwischen Solothurn und den: Herrn voi: Praugin, Statthalter von Ncucnd"^

Wir sind auf die auszügliche Wiedergabe der nachstehende!: Missiven angewiesen: . ,

1) 134L, 1'.). Dccembcr, Eclaron. Claude, Herzog von Guise, an Landcron. Antwort auf den ^an seinen Klcinsohn, den Herzog voi: Longucville, Grafen zu Neuenbürg, ihren Mitbürger (früher h>4' ^Herrn: das ward gestrichen und „Mitbürger" auf den Rand gesetzt). Ihn: mißfalle sehr die AnreizüNb