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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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März 1547.

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Muhe, womit diejenigen, welche die „mitsollende" lutherische Sectc hoben, denen von Londcron täglich zusetzen,ü»d er anerkenne gerne die gute Neigung und den Millen, mit dem letztere in dem wohre» lotholischenGlauben wie ihre Nordern beharren wollen. Im Namen seines Großsohncs bitte er sie, hiebe! zu verbleibenK»n Nutzen und Heile ihrer Seelen. Er bedanrc den Tod des Kirchherrn von Grissach und seines Niearsund die hierauf, laut dem Bericht derer von Landcron, von dem Herrn von Corangin erfolgte Weigerung,sie mit einem andern frommen Kirchherrn und Mcßpricster zu verschen, der dein alten Glanben gemäß derKirche vorstehe (weitläufige Umschreibung). Dieses Mißfallen theile er dem Herrn von Prangin mit undentbiete ihr», ungesäumt einen frommen Priester zu bestellen, der nach Inhalt der göttliche» Gebote und curheiligen Kirche administrire und nicht der neuen Reformation, dem Jrrthum des guten Glaubens und der"crbcrmklichcn" lutherischen Sccte anhange. Würde er dieses verweigern, so wolle er (Guise) ihnen einenPriester dcS alten Glaubens (Umschreibung) hinsenden. «- A, Sowth.mu ^ v°» 140»-,°°0.

Deutsche Nebersetzung vom solothurnischen Stadtschrcibcr Werner Saler vom 15. Januar 155s. Die Adresse mutzaus dem Titel, den der Ucbersetzcr dem Schriftstück -r torgo beigefügt, entnommen werden.

2) 1540, 29. Dccember (Donstag nach Jnnoccntium). Solothurn an Prangin. Als er denen vonGrissach einen Prädicanten der neuen Religion aufstellen wollte und diesfalls gegen einen NcchtSdarschlagderer von Solothurn vorgegangen sei, seien letztere veranlaßt gewesen, ihn durch eine Botschaft ansuchen zulassen, die von Grissach bei ihren alten Freiheiten und guten Bräuchen verbleiben zu lassen, da sie bei derMesse zu bleiben verlangen und ihr natürlicher Herr gleicher Gesinnung sei. Da habe er der Botschaftaulivorten lassen, es sei des Herr» Wille und Gefallen, daß die ganze Grafschaft Eines Glaubens sei, und

Prangin, besitze alle Nollmacht, so zu handeln. Um der Sache auf den Grund zu louuncn, habe mandann an den Herzog von Guise und den Herzog von Longuevillc, den Bürger derer von Solothurn, geschrieben.Wie begründet nun sein, des von Prangin, Norgcben gewesen sei, möge er ans der Antwort des Herzogs vonGuise ersehen, die man ihm überschickc. Da man nun verstehe, daß er von seinem Oberhcrrn weder Nollmachtuvch Auftrag habe, mit den Mitbürgern derer von Solothurn oder mit den letzter» um Sachen zn rechten,welche den Glauben betreffen, viel weniger den Unterthanen seines Herrn den Glanben zu nehmen und zuander», so verlange man, er wolle jenen diejenigen Äirchherrcn bestätigen, Welche sie ihm Präsenium, solche,die ihnen die Messe halten, das Wort Gottes verkünden und die Sacramcntc spenden. Dazu möge er gegendiejenigen, welche gegen den Prädicanten gefrevelt haben, weil sie aus unbillige Weise wider alle Zusagehiezu verursacht worden, (gnädig verfahren?). Bitte um Antwort durch den Boten.

jl. A. Solothurn: Mlsswcukmch 4540—47, S. SSV. Die Jahrzahl lautet dein Natals»» folgend: „im ingcnden xlvij".

3) 1547, 15. Januar (Samstag vor Antonii). Solothurn an Prangin. Die Mittheilung der Antwortdes Herzogs von Longucville und dcS Herzogs von Guise, seines Vormünders, habe er tleinfngig damitcrwicdert, daß er den Rechtstag verschoben wissen tvolle, bis er eine andere Antwort von dem obgemeldtenHerrn erhalten habe. Wiederholte Empfehlung für Grissach im frühern Sinne.

^ ^ K. A. Solothurn: Missivenlmch 1S4V—47, S. Sät.

4) 1547, I.März. Solothurn an Prangin. Er melde, die Antwort des Herzogs von Guise gehedahin, daß er eine Gesandtschaft in die Grafschaft abordnen werde, um in Betreff des Pfarrer» zu Grissachund anderer Angelegenheiten zu verfügen. Gesuch, inzwischen die von Grissach mit einem Priester der altenReligion zu versehen, da sie sonst ganz verwaist seien. a.«. Solothurn: MsM..l».ch i->4°-47, s. (Französisch.)

5) 1547, 14. März. Solothurn an den Herzog von Guise. Seine Antwort und was er dem vonPwngin. Statthalter der Grafschaft Neuenbürg, geschrieben, habe man gesehen und danke ihm für den gutenWillen und Eifer, den er der wahren christlichen Religion und den Unterthanen des Herzogs von Longucvllleund Mitbürgern derer von Solothurn, den Leuten von Landcron, zuwende. Die von Grissach und Solothurnhätten sich uu» vielfach thcils durch Schreiben, thcils durch Gesandte derer von Solothurn bei den, Herrn"an Prangin verwendet, daß der an ihn gekommenen Weisung Genüge geschehe, aber immer auf WiderstandSchößen. Zuletzt als man durch eine Botschaft in ihn drang, er möchte betrachten, daß diese Leute während