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Februar 1547.
Zu si. Ziffer 1 dieses Artikels nimmt das Appenzeller Exemplar in dm Abschicdtext auf.
Zu irir. 1) Die Antwort des Tages auf den Vortrag Liancourts betreffend das Verlangen vo»15,000 Knechten giebt eine Missive Berns an Straßburg vom 8. März 1547, welche nach der Erwähn»"!!des benannten Verlangens meldet, man sei nicht im Klaren gewesen, wohin die Knechte geführt werden solb»und habe daher dem Gesandten keine schließlich Antwort gegeben, sondern die Angelegenheit in den Absch»
genommen. St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch A, S. bl7-
2) Basel in seiner bezüglichen Missive au Straßburg vom 9. März erwähnt in Betreff des Verlangetder 15,000 Knechte ohne Angabe eines Motivs, das Verlangen sei in de» Abschied genommen worden,fügt bei: „da wir uns versehen, wann der konig welle, werde er knccht gnug überkommen."
K. A. Basel- Missivenbuch 1S47-oo, Nr. S6>
Diese beiden Missivm bestätigen übrigens die richtige Einreihnng des sonst datumslosen Vortrages.
3) Beim Lucerncr Abschied liegt ein weiterer, ebenfalls datumsloser Vortrag (Wohl besser Auszug ciw»Missive) des französischen Gesandten, der zeitlich und materiell hieher gehören möchte, obwohl er mit de»angeführten gewissermaßen parallel geht. Seine Hauptgedanken sind: Als die Boten der XIII Orte Z"Baden versammelt gewesen, habe der Gesandte angezeigt, wie der König nichts sehnlicher verlange, als dasdie Eidgenossen in der Einigkeit verharren, wie das ihre Gesandte», die beim König gewesen sind, berichtethaben werden. Der Kaiser, der nie Liebe zu ihnen getragen habe, beabsichtige unter dem Schein der Religiössich ganz Deutschland zu unterwerfen, was schon daraus ersichtlich sei, daß er Alle, die sich ihm ergeben, duihrer Religion bleiben lasse. Warnung vor heimlichen Unruhestiftern. Um sich zu stärken sollen sich die Ehgenossen mit den Städten Straßburg lind Eoustnnz vereinigen, aber sie nicht als Orte aufnehmen. D»duwerde ihnen der König nach seinem Vermögen behilflich sein, so daß sie erkennen werden, daß sie keim'"bessern Freund lind Bundesgenossen haben.
Zu >»>». Eine im Stadtarchiv Brcmgartcn liegende wohlcrhaltcne Pcrgamcnturklludc vom 4. Märzbringt den Entscheid des ab dem Tage vom 10. Januar heimgebrachten Artikels Iii. Die Urkunde wieder-holt die Veranlassung des Entscheides und die Anbringen der Stadt Bremgarten in genauer Uebereinstinn»""?mit dem Text des genannten Abschiedes und fährt dann fort: Gemäß der Eröffnung der Instructionen st»der Wille und die Meinung der Obern, daß Schultheiß und Rath zu Brcmgartcn bei den von ihnen »»^'führten Freiheiten, Briefen und Siegeln lind alten Herkommen verbleiben sollen, so daß sie das Guthabe»-welches Thomas Frei in ihrer Stadt zurückgelasseil hat, zu Händen der Stadt beziehen und behalten möghdoch der hohen Obrigkeit, Freiheit und Herrlichkeit der Orte in allweg unschädlich. Es siegelt der Landvogzu Baden, Niklaus Jmfcld. Das Si-g-i hängt wohw-halt-n.
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AreUmrg. 1547, 28. Februar und 1. März.
KantonSal'chiv Frcibnrg: Rathsbuch Nr. «4.
Gesandte: Bern. Hans Jacob von Wattemvyl, Schultheiß; Claude May, des Raths.I. (28. Februar.) Vor dem Nathe zu Frciburg eröffnen die Boten von Bern im Namen von Rath""und Burgern daselbst Folgendes: Gemäß dem ihrer (frühereu) Botschaft übergebencu Briefe und Antwort hol»'"sich die von Freidling erklärt, den an der Sense in Betreff des Mehrens ergangenen Spruch (Vertrag) halb"zu wollen. Dem aber widerspreche das (spätere) Schreiben und die Strafe, in welche man die von Grand!""verfällt habe. Wenn auch derzeit Zug und Rath bei Freiburg stehe, so handle es sich anderseits docheine gemeinschaftliche Sache, die durch Mitwirken beider Städte zst erledigen sei; daher hätte Frciburg