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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1547.

Drohung, iu vierzehn Tagen Voten nach Lyon zu schicken und dort in des Königs Kosten darauf zu warte»,wenn sie nicht bald erlegt würden. Darauf berichtet er, bei der Abreise vom Hofe habe der König ihmversprochen, das Geld beförderlich zu senden, aber keinen Tag genannt; er habe deßhalb vorausgesetzt, daßunsere Boten darüber Näheres wissen; nun bitte er, noch etwas zuzuwarten, damit er dem König darüberschreiben könne; er wolle übrigens nicht mehr versprechen, als er zu halten vermöge. Antwort werde er aus

dem nächsten Tag geben. Beim Lucerncr, Zürcher, Verlier, Basler, Frciblirgcr, Eolothlirner und Appenzeller Abschied'

Die VIII in der Grafschaft Baden regierenden Orte sichern der Stadt Bremgarteil das Necht a»!die Verlassenschaft von Uebelthätern zu; siehe Note.

Im Zürcher Abschied fehlt 4; im Bcrner «, 4; im Basler und Schaffhauscr v, i, le, <>, <Z, ^'im Freiburgcr i, Ic, <». «> ; iin Solothnrilcr «, Ic, «», <<; im Appenzeller i, I», «», «j; >>

denl Freiburgcr; v aus dem Solothurner und Appenzeller; >v aus dem Appenzeller.

Der Tag wird von Bern mit Ausschreiben vom IL. Februar als „eilender Tag" wegen der der Eid'genossenschaft hauptsächlich von Seite des Kaisers drohenden Gefahren angeordnet.

St. A.Zürich: Tschudische Documentensammlung X, I'. 113. — St. A. Bern- Missivenbuch S.

K. A. Schafshausen: Correspondenzen.

Zu i». 1547, 2. Februar. Bürgermeister und Rath der Stadt Memmingen an die zu Baden versa»»mclten Boten der XIII Orte, als Antwort auf das an sie erlassene Schreiben wegen des Vorfalls mit Kon»»Schwert, Läufer von Baden. Derselbe sei Wohl gefangen, aber nicht übel behandelt oder beschimpft, sond»'"in seiner Herberge wohl gehalten und „gelöst" worden tc. Die Briefe von dem Kaiser und einige Priv»!briefe, die zum Theil mit Geld beladen gewesen, habe man ihm zurückerstattet; die andern habe man sofoGdem Kriegsbrauch gemäß, den Kammerräthen in Ulm zugesandt und nicht zurückerhalten. Da man a"lhöhern Befehl so verfahren sei, so mögen die Eidgenossen, als des Krieges wohl Erfahrene, die Sache freund» )entschuldigen zc. Vci allen Abschieden mit Ausnahme des SchimM'

Zu l». 1547, 29. Januar. Niklaus Jmfcld, Landvogt zu Baden, an Schafshausen (und die übrig»'Orte). Bericht über die Ergebnisse des Proccsses und das Urthcil. Der Angeschuldigte heißt Leonhard Doppk»'Hintersäß. Bei ungleichen Zeugcndcpositioncn und Widerspruch des Beklagten, wird er verurtheilt, »lb»Eidgenossen cinen öffentlichen Widerruf zu thun, den er sogleich im Iking vor den Richtern erstattet, »»ZI Pfund Stcblcr sammt allen Kosten zu bezahlen. Etliche Eidgenossen, die bei Eröffnung des Ilrth»'anwesend waren, seien von demselben nicht befriedigt gewesen nnd haben gedroht, die Sache hiebe! nicht bleib»'

zu lassen. K. A. Schafshausen: CorrcspondcnzeU'

Zu v. Unterm IL. Februar (Mittwoch nach Valentin) berichtet Lucern an Zürich, „sondern" Pees»»»'sei durch „sondere" Personen zugekommen, wie Joachim Mötteli ungebührlich gegen seine Unterthancn Hand'»wie man aus beiliegender Copie ersehe. Um niemand Unrecht zu thun, glauben die von Lncern, mau sollte vow'.diese Artikel dem Landvogt im Thurgau zusenden und diesen veranlassen, einen Untersuch vorzunehmen. Die b»'gelegten Klngartikcl sind folgende: 1. Mötteli sei zur Frau des Beck im Hof gekommen und habe sie soGesicht geschlagen, daß sie länger als einen Tag geblutet habe. Sie glaubte mit einem Kinde zu gehen, s»baber, wegen des Schreckens sei nichts daraus geworden. Ihr Mann habe hierauf getha», wnS billig gcw^sei. Als Mötteli dieses erfahren, habe er mit bloßem Schwert alle Winkel des Hanfes durchsucht, und a ->er ihn da nicht gefunden, den Nachbarn Thür und Thor aufgestoßen und ihn da gesucht aber nicht gesund»»(Man vergleiche den Abschied vom 10. November 1539 i» mit der dortigen Note.) 2. Als Jacob Güg«^Frau ins Bad gegangen und erfuhr, daß Mötteli ihrer warte, schlug sie einen andern Weg ein. MöÜ's'merkte das, verlief ihr die Straße und schlug sie zwei Mal nieder. Von da an habe sie keine gute Stu»^mehr gehabt. Als ihr Mann glaubte, sie sei schwanger, berief er zum zweiten Mal die Hebamme. I" zWesenheit derselben starb sie, 3. Von der Gemeinde erlangte Mötteli, daß das Mctzgc» ausschließlich