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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1547.

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überlassen wurde, mit dem Versprechen, dasselbe gehörig zu versehen. Dem kam er nicht »ach, sondern lies;presthafte Ochsen schlachten, von denen der Metzger Einiges de» Hunden vorwarf, Anderes armen Leutengab. 4. Er ritt einige» Töchtern ins Feld nach und Wenn sie ihm nicht zu Willen sein wollten, schlug ersie erbärmlich. 5. Wenn einer seiner Untcrthanen einen ihm gefälligen Acker oder eine Wiese habe, diese ihmnicht verkaufen wolle, drohe er, ihn sonst darum zu bringen, l!. Mötteli soll ans ein lediges vaterloses Töchterlcin,das bei einer Nähten» sollte nähen lernen, zu Nacht gewartet, dasselbe wie ein Hühnlein auf den Arm genommenhaben und mit ihm umgegangen sein, das; Gott erbarm. 7. Wenn Freunde von Töchtern dieselben vor den;Mötteli warnen, die schlägt er, wie in den frühern Fällen erzählt ist. 8. Einen armen Menschen, der den;Almosen nachgegangen und unter Möttclis Bäumen Birnen und Acpfel aufgelesen hat, schlug er hart. 9. Erfall auch einschlagen, was ihn gelüstet und „fridet uit und lasts nit bcschcchen"; den armen Leuten thut erdas Vieh ein, läßt es ohne Futter einen oder zwei Tage im Stall; will er es auslassen, so ist einiges gestorben.Er verbietet „Kriesc und Schlechen, Oemle" und dergleichen. Wenn die armen Leute waschen, so verbietet erihnen bei Geldbußen an seinen Hägen aufzuhängen; solche kleinfüge Verbote erläßt er so viel, daß er die armenLeute um das Ihrige bringt; damit zieht er ihre Güter an sich. Solches hat er vor Kurzem am Gericht vor150 Personen. Mann und Weib, in Betreff von Bußen, die vor zehn Jahren verfallen sind, vortragen lassen.1V. Als die Leute zur Rettung von Leib, Ehre und Gut gemciudcu wollten, hat Mötteli dieses bei 10 Pfundverboten. Als sich die Leute hierüber beim Landvogt beklagten, ritt Mötteli nach Baden und erlangte hintcrruksbei; Klägern, daß ab dem betreffenden Tage den; Laudvogt geschrieben wurde, er soll es bei den; benannten Verbotverbleibe» lassen, dessen; sich nun die armen Leute höchlich beschweren. Solcher muthwilligcr Thaten würde einUntersuch noch mehr ergeben; wird ein solcher nicht angehoben, so müssen die armen Leute uiucrgehcn und„wirs" sübelcr) sitzen als in; Schwabcnland. „End der Copp uns fürgelegt." Bein; Zürcher Abschied von;28. März 1547. Bein; Solothurner Abschied von; gleichen Tage liegt das Verzeichnis; einiger Klagen nebstAngaben von Kundschaften wider Mötteli, dasselbe, was bei»; Abschied von; 10. November I5.,u i» alsBeilage des Lucerncr Abschieds angeführt ist.

Zu I». Aus der Abschrift der von Bern eingelegten Kundschaften. Aus Deutschland: Es werde inBurgund eine heimliche Rüstung betrieben, in der Absicht, falls Herzog Christoph von Würtemberg den Ver-mag, den sein Vater Ulrich angenommen, nicht ratificirte, Mümpelgard anzufallen und einzunehmen und vondaher gegen die Eidgenossen zu ziehen. Auch sei die gemeine Sage, der Kaiser werde den nächste» Kricgszuggegen die Eidgenossen richten, was er dieses Jahr schon thu» wolle, wenn sich der Türke nicht erhebe. Ria»sii ihnen nirgends hold, sondern schreie überall gegen sie, man werde sich unterstehen, ihnen einen Herrn zugeben. Der Kaiser habe geschworen, Alles was de»; Haus Oesterreich gehöre, wieder zu erobern; das sei ausbei» Munde des Herrn von Granvclla gegangen, wobei er etliche Grafschaften genannt, als Habsbnrg, Kpburgu> a. Einige Landsknechte, die aus des Kaisers Lager gekommen, haben als gemeine Rede angeführt, er müsse»och H^>r werden über alle deutsche Nation. In den Reichsstädten heiße es überall, die Schweizer habendurch dw Finger gesehen und sie beim Haar herumziehen lassen; wenn es an sie komme, so werden dann dieStädte auch durch die Finger sehe». Weiter werde davon geredet, wie der Kaiser und der Papst beflissenfeien, die Eidgenossen zu trennen?c. Der Kaiser wolle aus den schwäbischen Städten und Lande» ei» Königreich"'uchen und dasselbe den; Sohn des römische» Königs, Maximilian, übergeben. A»S Burgund : Desgleichengedenke er aus de»; Hcrzogthum und der Grafschaft Burgund, mit Mümpelgard w,, ein Königreich zu mache;;»ud eines Königs Sohn, der bei ihn; sei, „yngcben". Eine glanbwürdige Person habe in einen; Briefe,ber den; Herr» von Montrevel von den; König von Frankreich zugeschickt worden, selbst gelesen, das; der Kaiserfest entschlossen sei, das Schwcizcrlnnd anzugreifen und zu bekriege».

Beim Luccrncr, Zürcher, BaSler, Freibnrgcr, Solothurner, Appenzeller Abschied.

Zu I» »ud I. Dahin gehört wohl auch folgende in; Text nicht erwähnte Missive:

1547, 13. Januar, Heilbronu. Der Kaiser a» die Boten aller Orte. Hinweis auf das frühere (27.Dece;»bcr)von hier aus erlassene Schreiben. Seither habe der Kaiser den Herzog Ulrich von Würtemberg, nachdem er