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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1547.

befehlen, von den Gütern, die sie durchführen, das Geleit zu bezahlen, „so doch derselben wenig sind, undaber dein gleite dadurch gar vil entzogen wirt", und Luceru so viel wie ein anderes Ort davon Nutze»habe. It,. Die Boten von Lueern und Zug wiederholen die Bitte, sie der Kosten halb für Vesahrung derReuß bei dem Herkommen bleiben zu lassen, und versichern dabei, daß die Kosten in Zukunft geringer würde».Auch darin wird der letzte Abschied bestätigt, mit der Bitte, daß die beiden Orte sich damit begnügen. Heim-zubringen. I. Ueber die auf dem letzten Tag aufgeworfene Frage, ob man der Stadt Constanz etwelche»Trost in ihrem beschwerlichen Anliegen geben wolle, damit sie dem Kaiser nicht gänzlich unterworfen würde,bringen die Boten ganz ungleiche Instructionen. Die einen schlagen vor, ihr gute Worte zu geben; dieMehrzahl würde ihr gern gute Nachbarschaft beweisen, wiederholen aber (großentheils wörtlich) die bereitsgeäußerten Bedenken; etliche wollen die Sache noch vor die Landsgemeinde bringen; etliche andere habengar keine bezügliche Weisung. Mau hat sich dann lauge darüber besprochen und namentlich den Vorschlagerwogen, daß es nicht nöthig sei, deßhalb mit Constanz ein Bündniß zu inachen oder Hülfe zu verspreche»,sondern daß es genügen dürfte, wenn die Stadt die Versicherung gäbe, kein fremdes Volk aufzunehmen, dasuns beschädigen könnte, wogegen wir zusagen müßten, das kaiserliche Kriegsvolk nicht auf eidgenössischemBoden lagern und die Stadt von dieser Seite angreifen zu lassen; das würde niemand zum Schaden gereiche»,und Constanz sich wohl damit begnügen. Da man allgemein darüber einverstanden ist, das Kriegsvolk nichtauf unfern Boden ziehen zu lassen, da unsere Angehörigen dadurch zu Grunde gerichtet und übel „beherrscht"würden, so ist dieser Antrag heimzubringen. »»». Die Boten von Freibnrg bringen vor, es haben sicheinige ihrer Bürger für große Summen verbürgt und verschrieben, so daß der Zins, wenn er nicht jährlicherlegt würde, mit „Gysel" (Geiselschaft) eingezogen werde, wodurch aber große Kosten erwachsen, indemeine Person täglich 5 Kronen fordere. Darum habe die Obrigkeit den „Gysel" abgestellt; wenn also künftigeiner ihrer Burger in der Eidgenossenschaft Geld aufnehme, so solle sich niemand auf Geiselschaft verschreibe»lassen; dagegen wolle mau jedem, der verfallene Zinsen, Gülten und Schulden bei ihnen habe, nach Stadt-recht Pfändung, Vergantung und Nemissiven auf der „Gültendeu" (Schuldner) Güter gestatten, so weit solchereichen, wie einem eingesessenen Burger; alte Verträge auf „Leisten und Gysel" lasse mau in Kraft bestehe»,sofern die Boten nicht solche unchristliche Kosten verlangen; Freiburg begehre nun, daß man dieses in de»Abschied nehme, damit sich jeder darnach zu richten wisse, i». Freiburg zeigt ferner an, daß es die Herr-schaft Mezieres in Gant geschlagen und Einer bereits 4000 Kronen darauf geboten habe; es melde dies,damit, wenn genannter Herr in einem Ort etwas schuldig wäre, und die betreffenden Personen mehr daraufschlagen wollten, dieselben auf Mittefasten in Freiburg erscheinen. «». Stoffel Schorno von Schwyz legtüber die Hauptmaunschaft zu St. Gallen Rechnung ab und giebt jedem Ort 50 Sonnenkronen, i» DerGesandte von Lucern erinnert, es sei auf dein letzten Tage das Neislaufen in den gemeinen Herrschaftedverboten worden; es wäre aber ebenso nöthig, daß es in den Orten untersagt würde. Die meisten Bote»haben zu erwiedcrn, daß solches bei ihnen bereits gescheheil sei; insbesondere meldet Ammann zum Weiße»'bach von Unterwalden, die Landsgemeinde habe das Neislaufen verboten. Heimzubringen. «K. Es wirdbeschlossen, daß in Zukunft niemand in die Grafschaft Baden ziehen solle, der nicht vorher sich von der Leib-eigenschast losgekauft habe. Hcimzubringeu und auf dem nächsten Tag Bescheid zu geben, ob alle Orte dabeibleiben wollen oder nicht, i. Wegen obiger Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Son»t»öJudica, d. i. den 27. März, wo jeder Bote mit genügender Vollmacht erscheinen soll; es soll auch jeder Beteam Sonntag Abend eintreffen, damit man Montag beginnen kann; wer ohne „Ehehafte" länger ausbliebe,