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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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770
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770 Februar 1547.

begründet fände, den Mötteli wie die Gegensächer auf den nächsten Tag in Baden zn laden, und den Ws>»»persönlich oder durch eine Botschaft dahin zu bringen, I. Auf das Schreiben des Bischofs von Consta»;»»die VII Orte berührend den Span mit Zunftmeister Hütlin, wird ihm geantwortet, man werde ihm auf ^»'nächsten Tage zn Baden so viel möglich zu gebührendem Recht behülflich sein; denn Lucern hat (hab^auf Ansinnen des Bischofs bereits nach Zürich geschrieben, es solle den Landvogt anhalten, die Sache »»Baden zn bringen und nicht weiter darin zu handeln. Ii. Ammauu zum Weißenbach zieht an, daKaiser im Kriege glücklich sei, daneben aber die bezwungenen Fürsten und Städte nicht zum alten Gla»^'nöthige, sondern nur am Geld strafe, so möchte es gut sein, in Erfahrung zu bringen, was der Kaiser cige» »vorhabe; denn gehe er nur darauf aus, die „Seinen" zum Gehorsam zu bringen, so sei wohl zu bedenkwas der Eidgenossenschaft mit der Zeit daraus erwachsen könnte. Heimzubringen, um sich darüber zu berat!»"I. Die Boten wissen, was Panizonus, der Gesandte des Herzogs zu Mailand, der Bolschaft des Königs ^Frankreich geschrieben hat. »»». Die Voten wissen, was der Gesandtschaft des Königs von FrankreichBezahlung der Pension geschrieben worden ist.

Im Schwyzer Exemplar fehlen i». und I»; im Freibnrgcr und Solothurner «I, v; 1 ^

Schwnzer, Freiburger und Solothurner; in aus dem Solothurner.

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Dieser Abschied ist in der Lucerner Sammlnng zweifach vorhanden; aber das erste Exemplar hatbis das zweite t bis I», mit Wiederholung von v, einem Vorläufer zu «I, und dem Datum

nach Valentini (16. Februar). Der Schwpzer Abschied gibt die Artikel in mehrfach geänderter Neihe»^ iund nicht immer mit völlig gleicher Nedaction.

Die Namen der Gesandten auf dem Umschlagblatt zum ersten Theil des Lucerner Exemplars.

Zu «. Der Freibnrgcr Abschied, in welchem dieser Artikel den drittletzten bildet, wird der » ^mit dem Namen genannt, sondern einfach als Barfüßermönch bezeichnet. Im Solothurner ebenso; Stat pund Landschreiber sollen den Mönch und Andere seines Glaubens „mit Worten erschrecken". Das Z

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Stück im Lucerner Abschied gibt den Nachtrag! „So ist (ouch?) dem landvogt zu Luggarus etlicher?^(wegen) nachfrag ze haben" (befolchen).

Zu «I und v. Der Lucerner Abschied bezeichnet diese Artikel als nur von den V Orten nusgcg»»»

Zu «I. Das zweite Stück des Lucerner Abschiedes, ohne den hichcrbezttglichen Text des ersten Z»

holen, enthält Folgendes:

„Es weißt ouch jeder bot zn sagen, wie Jeronimus Frank, rittcr, B. Ht. sandbot, vor unsorten boten erschinen und uns Br. Ht. befelch und väterlich zusagen uf unser ansinnen an sin Ht. deshalber, des dann jedem boten ein copp geben, demnach uns um rat gebättcn, ob er solchen befelch

vij orten boten old allein vor der v orten boten solle hören lassen. Harns hat die boten für gut a»!tz^daß die v ort (es) nochmnlen in geheim behcbind, und so es die notturft crhöusche, syg(s) »och si'ücö »

(es) den übrigen zweien anzuzeigen". A,ccr»'

Der Vortrag des Hierontzmns Frank datirt vom 16. Februar und findet sich im

A. Religionsstreitigkeiten. Nebst dem im Abschiedtcxt Enthaltene» besagt er: im Falle Hülfe Seile»-' ^

Papstes wirklich verlangt werde, möge man sich an den Herzog von Plesenz, den obersten Haupü»»»^^»Confnlonier der heiligen Kirche wenden, der mit ebenso gutem Willen, wie der heilige Stuhl selbst denbegegnen werde.

Infolge der berührten Httlfsznsage instruirt Lucern (auf den nächsten Tag): „Der bot soll an d»' » ^