Februar 1546,
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dich Städte nebst Zürich der Stadt Constanz unter leidlichen Bedingungen einen Geldvorschuß leisten. Manerkenne nun in diesem Anerbieten den freundlichen guten Willen derer von Zürich und glaube, wenn sieedcr Andere in genannter Weise der Stadt Eonstanz Geld leihe» tvollten und die Obern der letziern dessenberichten würden, so würde es diesen nicht unangenehm sein, sondern sie würden sich hierauf dankbar vernehmenlassen. St, A, Ziinch: A, Constanz,
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Lucern. 1547, 10. Februar (Mittwoch vor der Herren Fastnacht).
Züi. 279 L.'audesarcl)iv Tcliwyz: Abschiede. KKatttottöarchiv Tvlvtliurl»: Abschiede Bd. 27.
taatSarchiv Lucern : Allg. Absch.A.I, 1.251. 279 L.'ai»desarcl)iu Tcliwyz: Abschiede. jtntttvttSarcliiv ^reiding: Abschiede Bd. 59.
Tag der VII Orte.
^ Gesandte: Lucern. Mauriz von Mettenwyl, Statthalter; Vogt (Rudolf) Hünenbcrg; Vogt (Hans)ter; Vogt Sidlcr; Jost von Aieggen, Ritter. Uri. Anunann Brügger. Schwyz, Autoni Aufderinaur.^ 'a>alden. Anunann zum Weißenbach. Nidwalden, Melchior Wilderich, Anunann. Ztig. (Unbekannt.)
Biburg. Ulrich Nix. Solothurn. Vogt Graf.
^ Die Boteit von Uri und Schmilz sollen „andenk" sein, was Anunann Wilderich betreffend Hauptmann>>ta s Sohn zu Bellenz mit ihnen geredet. I». Den Gesandten von Freiburg und Solothurn wird derZ cv ""b Vertrag zwischen dem Kaiser und dem Herzog von Würtemberg abschriftlich initgetheilt (d. d.besch^'-^^' 2i» Betreff des Mönchs Cornelius Siculus zu Lauis, der den neuen Glauben predigt, wirdlassen, nn dem Statthalter Gurin tmd den Landschrcibcr z>t schreiben, sie sollen insgeheim ihre Erkun-aUs, einziehen und Allem aufbieten, damit dergleichen Leute wegkommen und kein böser Samen ans-lich.^ «>. Hieronymus Frank bringt persönlich des Papstes Antivort an die V Orte: Er sehe viel
sie bei Frieden und Ruhe bleiben; wenn sie aber des Glaubens wegen in Krieg kämen, würdegeh Leuten, Geld und Anderem Hülfe und Beistand leisten. Es wird Seiner Heiligkeit freundlich
»Iis ^ erscheint Einer von Chur, dem im Rheinthal etwas Handgeschütz durch den Landvogt
»>n , belegt worden ist; er bittet um Erlaubniß, damit weiter zn fahren, oder will es den V Orten^Mn Preis abtreten. Heimzubringen. 4. Dieser Tag ist auf schriftliches Begehren derer vonscie^'^ ""^tzt worden, weil es zu wissen glaubt, daß in den meisten Orten der Eidgenossenschaft Hauptleute^ ' welche auf den Frühling den Schmalkaldische» zuziehn wollen und dafür bereits Geld empfangen haben;sest,^ ^hcllb Kundschaft bestellt, aber noch keinen genauen Bericht erhalten; deßhalb wird es ersticht, den-zns"s^'t nach Eingang an Luccr» zu melden, das danu auch die andern Orte benachrichtigen wird; diesr beschließt sodann, daß nochmals jedes Ort bei Verlust der Ehre, Leibs und Guts verbiete, zu einemSchill ^ ziehen. Uri und Solothurn, darüber nicht instruirt, wollen dies nur in den Abschied
Ais ^ T>as Geschäft betreffend das durch den Prädicanten in Zürich verfaßte Schandbüchlein wirdUü>^^ llenieinen Tag verschoben; dann sollen die VII Orte van Zürich Antivort begehren, wie es denselbenl» . ^be oder zu strafen gesinnt sei oder nicht; die Antivort will man dann in den Abschied nehmen,wiio ^ Copie eines Briefes und etlicher Artikel betreffend Joachim Mötteli vor. Da keine Partei
^ verabredet, Lucern solle (wie) für sich selbst Alles nach Zürich schreiben und begehren,lP» den Landvogt im Thurgau anweise, darüber Kundschaften einzunehmen, und wenn er die (Klagen)