Februar 1547.
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Ireilmrg. 1547, 8. Februar.
Katttonöarcliw Freibnrg: Nathsbuch Nr. ei.
Gesandte: Bern. I. Claude May.
Nor dein Nathe zu Freiburg eröffnet der Abgeordnete von Bern, die von Provence und Graudson ver-langen über den Glauben zu mehren und hätten zuerst eine diesfällige Erlaubniß von seinen Obern begehrt.Da aber dieser Zeit der Zug nach Freibnrg gehöre, so haben die von Bern die Gesnchsteller angewiesen, ihrBegehren ihrem Amtmann zu eröffnen, welcher dasselbe denen voll Freiburg vorlegen werde. Wie manvernehme, sei dieses geschehen und seien die Gesnchsteller auf heute berufen worden, die aber wegen Kürzeder Zeit nicht eintreffen konnten. Da nun über diese Angelegenheit ein Vertrag an der Sense gemachtworden sei, so finden die von Bern, es sei nnnöthig, daß jene zu Freiburg erscheinen; das würde im Gegenthcildem Vertrage widersprechen. Der Gesandte sei daher beauftragt, mit einem Abgeordneten von Freibnrg nachGrandson zu gehen und daselbst das Mehr aufzunehmen. Für den erforderlichen Fall müsse er im Namenseiner Obern bemerken, daß diese ohne Recht von dem betreffenden Vertrage nicht abgehen werden. DerRath antwortet, er glaube den Vertrag nicht verletzt, sondern mit Fug die „iren" von Grandson anher-gefordert zu haben, weil Freibnrg Zug und Rath besitze und in dieser Beziehung gleicher Herrschaft genieße,wie die von Bern. Nachdem nun die von Grandson und Provence sich zuerst an Bern gewendet haben,was mit Rücksicht auf Zug und Rath gegen Freiburg hätte erfolgen sollen, so habe man sie allher citirt,zu vernehmen, welche das Mehr verlangen, wodurch dem Vertrag nicht zu nahe getreten werde und ihnendaher nicht das Recht hätte geboten werden müssen. Man sei Willens, in diesem Vorhaben fortzufahren,und wenn die von Bern sich dessen beschweren zu sollen beglanben, so wolle man ihnen auch das Rechtangeboten haben. Da aber überhin gefordert werde, daß man zur Aufnahme des Mehrs einen Abgeordnetenernenne, so wolle man die Sache vor Näth und Burger bringen.
Mit Rücksicht auf spätere diese Angelegenheit betreffende Vorgänge fügen wir folgende Noten ein:
1) 1547, 10. Februar. Der Rath zu Freiburg an den Vogt zu Grandson. Er soll die, welche mehre»wollen, auf nächsten Montag allherbescheiden. n. A. Frewurg: MtlMu-y Nr. se.
2) 1547, 11. Februar. Der Rath von Freiburg au Bern. Man könne keine endschaftliche Antwortgeben, bis man die von Provence verhört habe. Da man bisher den Vertrag gehalten habe, so dürfte mandes Ncchtsbots enthoben sein. ini-iow.
3) 1547, 15. und 16. Februar. Der Rath verhört Abgeordnete der Gemeinden Provence und Grandson,auch einzelne „Lutherische", von wem der Anstoß für Aufnahme des Mehrs erfolgt sei, und am 17. Februarerkennen der Rath, Sechszig und Bürger, die welche von Grandson, Provence und St. Maurice hier gefangenwaren und ihre Mitgesellen sollen jeder um fünfzig Pfund gestraft sein, und die, welche Aemter gehabt haben,derselben entsetzt werden. n-casm.