Februar 1547.
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auseinander gesetzt habe, könne Zürich („wir") entgegen seinem Gemüth und guten Willen zur Zeit nichthandeln. Die Missiven derer von Constanz habe man gemäß Verlangen eilfertig nach Bern und Baselgeschickt: würden sich Mittel finden, die Sache aufzuhalten und bessere Zeit zu erwarten, so wäre man allzeitgeneigt. Bern und Basel werden bald berichten. (Meldung über die Verhandlung des letzten Tags betreffenddie arrcstirten Geschütze.)
St. A. Zürich: Misswellbuch 1545—47, e. 1S4. — Stadtarchiv Constanz: Actcnband betreffend die Reformation, Nr. L3, S. 44S.
Trotz speciellcr Nachforschung in den Archiven der fünf evangelischen Städte fand sich keine Missivevon Constanz, die man als die von Zwick als Grundlage seines Vortrages bezeichnete betrachten könnte; dieSache ging an die Geheimen!
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Konstanz. 1547, 7. Februar.
Stadtarchiv (Konstanz: Urkunden zur Geschichte der Kirchenrcsorm., Vd. 23, S. 477.
Vor den Heimlichen zu Constanz erscheint der Seckelmeister von St. Gallen (Ambros Eigen) als Ab-geordneter der dortigen Geheimen, mit einer, in Folge des Schreibens derer von Constanz ihm übertragenen"Glstruetion, die er, um weder zu viel noch zu wenig zu thnn, verliest. Gleich nach Verlesung derselben hatGesandte die Instruction wieder zu Händen gezogen, so daß dieselbe nicht abgeschrieben werden konnte.^4' Hauptinhalt derselben aber ist folgender: Das Schreiben derer von Constanz haben sie sich vorlesen lassenu»d bedauern herzlich die Lage des „Nathes". Die von St. Gallen für sich seien aber zu klein, um Constanzstattliche Hülfe zu gewähren; was sie Förderliches, Httlfliches und Gutes leisten könnten, dafür wären^ geneigt. Weine die Geheimen von Constanz nichts dagegen haben, so wolle man die Angelegenheit mitMen von Zürich und andern Eidgenossen ihrer Religion verhandeln. Würde denen von Constanz zngemnthet,^'iegsvolk in ihre Stadt legen zu lassen, so glaube man, sie sollteil dieses verweigern, und wenn daraufmanden werden sollte, hierüber an die Eidgenossen berichten, denn diese wissen, was der Kaiser vorhabe undM den guten Worteil desselben nicht zu trauen sei. Neben dieser Instruction habe der Gesandte angezeigt,^ sei vergangener Tage ein (?) Herr wegen derer von St. Gallen in Lncern gewesen; da habeil der Fleckensteinu»d Andere mit ihm gegesseil; da sei der Landvogt von Baden gekommen und habe dem Fleckenstem eineilvom Kaiser an die XIII Orte (überbracht); der Inhalt desselben war: der Kaiser wolle Straßburg,ugsbnrg, Constanz und Lindall strafen; wenn er dieses vornehme, so begehre er, daß sie sich „dessen" nichtmaden, wobei er ihnen in diesem Schreiben viele gute Worte gegeben habe. Die Geheimen voll St. Gallen^uben stw angemessen befunden, die Geheimen von Constanz hierüber zu berichten. Dem Gesandten wirdurch Ulrich Hochrütiner (?) geantwortet, die Heimlicheil bedanken sich des freundlichen Erbietens. Da manUber die Angelegenheit ivie an St. Gallen, so auch an Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen geschrieben habe,sei es denen von Consta»; ganz recht, wenn die von St. Gallen über die Angelegenheit mit den andernUidten verhandeln. Die Mittheilnng über das Schreiben des Kaisers wird ebenfalls verdankt.