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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1547

345.

Zürich. 1547, c. 30. Januar.

Verhandlung zwischen Eonstanz »nd Zürich.

Wir sind auf folgende Mittheilungen angewiesen:

1) 1547, 1. Februar. Vor den Geheimen zu Constanz relatirt Konrad Zwick, der durch Beschluß st>>^vom 29. Januar an die Geheimen von Zürich abgeordnet wurde, über seine Verrichtung. Er habe sich ""Sinne jenes Schreibens, welches die Geheimen von Constanz an Zürich, Bern, (Basel?), Schaffhanscn wstSt. Gallen erlassen haben, beworben. Die Antwort sei dahin erfolgt, sie hatten die Sache bei dengenossen nach bestem Vermögen gefördert, aber nichts zu erhalten vermocht und wissen daher nichts zu rathe".Schließlich hätten sie verlangt, der Rath möge sein Verlangen, wie Zwick es vorgebracht habe, schriftlich inwtheilen und in gleicher Weise nach Bern, Basel, Schaffhausen und St. Gallen schreiben. Es wird diesesbeschlossen (und durch die folgende Missive vollzogen).

Stadtarchiv Constanz: Urkunden zur Geschichte der Kirchcnrcsormation der Stadt Constanz, Bd. Nr. 2S, S. ätiv.

2) 1547, 1. Februar. Die geheimen Räthe zu Constanz an die geheimen Näthe zu Zürich (und dieübrigen evangelischen Städte in der Eidgenossenschaft). Man wisse, wie nun alle Stände und Städte i»>Oberland mit Ausnahme von Straßburg und Constanz sich an den Kaiser ergeben und ihm gehuldigt habe«-Nach Allem zu schließen (folgt Ausführung), werde Constanz nicht verschont bleiben und sich fügen oder derAcht und thätlichen Angriffs gewärtig sein müssen. Wenn es wie die Andern sich vertragen müsse, so sei !"ermessen, was das den Eidgenossen („üch") und Constanz für Folgen habe. Wenn aber Constanz sich wider-setze, so sei ebenso klar, daß es hiemit dem äußersten Verderben entgegen gehe. Constanz wisse nun "öernach aller menschlichen Berechnung kein Mittel, eine Verständigung abzulehnen oder die Sache zu verzöger"'Gegen die Macht des Kaisers sei man zu schwach, Sachsen und Hessen haben mit sich selbst zu schaffen undseien zu entlegen, als daß sie Constanz Hülfe gewähren könnten; die Nachbarn „innet sees" seien entwederGegner, oder habeil Huldigung gethan oder seien sonst mit dem Kaiser in Verhältnissen, daß sie Consta"!nicht Vorschub leisten können. An dem guten Willen derer von Zürich und anderer evangelischer Orte derEidgenossenschaft zweifle man allerdings nicht, glaube aber, es sei ihnen nicht gelegen, ohne Zustimmung derübrigen Orte denen von Constanz Hülfe zu gewähren; wie aber die andern Orte gesinnt seien, wisse nw"ans vielen Berichten, namentlich auch daher, weil der Bischof sich offeil ausgesprochen habe, daß die Mehrhs^der Eidgenossen beschlossen habe, sich in Betreff der Stadt Constanz nicht zu bethciligen. Man werde st"idaher aus Roth wie Andere mit dem Kaiser ins Vernehmen setzen müssen. Wenn aus solchem Vorgehe"nicht bloß denen von Constanz, sondern auch denen von Zürich und andern Eidgenossen Beschwerden erwachst"und der gute Wille der Bürger von Constanz, den sie seit mehreren Jahren gegen gemeine Eidgenossenschwgehabt haben, erlöschen möchte, so solle man diesfalls Constanz freundlich entschuldigt halten und überzeugsein, daß man nichts lieber sähe als daß die gnte Nachbarschaft erhalten bliebe, die Constanz seinerseitsfördern werde. Wenn man aber Mittel wisse, wodurch die Sache aufgehalten oder man ganz frei bleibe"würde, so möge man denen von Constanz dieselben nicht verborgen halten. Da aus Gründen unter bc»Geheimen verhandelt werde, so ersuche man Zürich, wenn die Geheimen diesfalls etwas an den Rath bringt"wollen, daß dieses geschehe, ohne daß von Constanz (als anregender Partei) Meldung geschehe.

St. A. Zürich: A. Constanz. — Stadtarchiv Constanz: Urkunden zur Geschichte der Kirchenreform., Bd. Nr. S8, S.

ü) 1547, 2. Februar. Zürich an die geheimen Räthe zu Constanz. Aus ihrem Schreiben wie „rw"durch ihren Mitrath Konrad Zwick eröffnet worden, ersehe man, daß Constanz von seinen EinungsverwandW»verlasse» sei und sich somit in der größten Gefahr befinde, durch die Roth zu einein Vertrag gedrängt Z"werden, Was mau zum höchsten bedaure. Aus früher angezeigten Gründen, die man auch ihrem Miw"^