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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1547.

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haben, bei dein man sie unangefochten bleiben lassen solle, der genannte Gwalthcr aber so freventlich dawidergepredigt und sein Büchlein habe ausgehen lassen, das in Städten und Ländern und unter dem gemeinenVolk große Unruhe erwecke; weil die Eidgenossen mehrmals zu Tagen einander zugesagt, Blinde und Land-srieden zu halten w., so hätte Zürich dieses Büchlein nicht sollen verbreiten lassen, denn ohne Vorwissen derObrigkeit sei dasselbe kaum gedruckt und ausgegeben worden; damit nun nicht größerer Unwille und Uneinigkeitdaraus erfolge, ermahnen sie Zürich dringendst, den Handel wohl zu ermessen und den Prediger gemäß demLandfrieden so zu strafen, daß man sehe, daß die Sache den Herren mißfällig sei; sonst wären die V Orte^ranlaßt, „mit mehr Gewalt" auf die Sache einzutreten und nach ihrer hohen Nothdurft darin zu handeln,"bschon sie nichts Anderes begehren, als Frieden, Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft zu erhalten.Die Boten von Zürich wollen dies heimbringen, stellen indeß in Abrede, daß auch alle andern Schmach-büchlein in Zürich gemacht oder gedruckt morden seien. Die V Orte ermiedern, sie sagen das nicht; weil"ber der Gwalther so „fräsen" sei, so traue man ihm schlecht; wollte man aber solchem Schmähen den Lauflassen, so hätten die V Orte auch Priester, die das Gleiche thnn könnten, was sie jedoch nicht gestatten.Die Voten der übrigen nenn Orte schlagen nun vor, es solle das jeder Bote gütlich heimbringen, damit'iberall solche Schmachblichlein unterdrückt werden und man ruhig bei dem Landfrieden bleiben könne, v. Es'"wd, weil keine dringenden Geschäfte vorliegen, kein anderer Tag angesetzt. Der Bote von Uri eröffnet:der eigenen Leute halb, die zur Herrschaft Wartan und Glarus gehören, ein Span gewesen, so rathe/i, daß man in Zukunft keinen leibeigenen Mann, der nach Wartau gehöre, in die Grafschaft Sargans^ben losse, bevor er sich von Glarus losgekauft habe. Heimzubringein x. Heinrich Gäßler, genanntKlippel, aus dem Thurgau, beklagt sich sehr in Betreff seines Rechtsstreits mit Jacob Locher. Es wirdschloffen, Vogt Gallati, Jacob Locher und der Täppel sollen auf dem nächsten Tag, wo immer der gehaltenwerde, mit ihren Gemahrsamen erscheinen, damit man sie gegen einander verhören könne und niemand sichZu beschweren hat. Eucharius Stähelin von Basel erscheint und verantwortet sich. Man erklärt sichseiner Entschuldigung befriedigt; einzig die Gesandten von Bern stimmen nicht hiezn und zeigen an,uhelin möge, wenn er ein Anliegen habe, vor ihren Herren erscheinen, z«. Zu gedenken der BestrafungZU Kricgsleutc in der Grafschaft Toggenburg. Mau (die Botschaft von Frciburg) soll gedenken, was

w von Bern mit dem Boten geredet haben.

Zwischen Abt und Convent des Gotteshauses St. Gallen einerseits und Landammann, Rath undbuuzer Landsgemeinde derer von Appenzell anderseits waltet ein Span in Betreff der Fälle derjenigen Personen,^ außerhalb ihrer (der Appenzeller) Landletzi sterben. Man hat diesfalls ab dem letzten Tag den Parteienw»>dlich i,nd ernstlich geschrieben, in dieser Angelegenheit die Eidgenossen gütlich handeln zu lassen. Es sindUun die Anwälte beider Parteien erschienen und nachdem man jede in Abwesenheit der andern verhört hatte,iaben dte Boten im Auftrage ihrer Obern folgende gütliche Mittel abgeredet: Der Abt beklagt sich, seinemZ°tteshause seien im Laude Appenzell bei hundert Fülle ausstehend. Das komme daher, weil der Abt da-cht keine Amtleute bekommen möge; dieselben werden nämlich gcschmächt und Mönch, Schneider, Bawrer(?)schölten und mit andern Nebernamen behelligt. Damit dieses abgestellt und der Abt seine Fälle einbringen"u»e, möge er in jeder Kirchhörc einen frommen ehrbaren Mann, doch nicht aus dem Rath oder aus dem'cht, bestimmen, der ihm gelobe und schwöre, um einen billigen Lohn ans die Fälle zu achten und dieselben?^ch ^siem Vermögen gemäß dem Vertrage zu beziehe». Diese vom Abt bestellten Amtleute sollen von'" u von Appenzell mit Geboten oder sonst dazu gehalten werden, sich der Sache anzunehmen. Die von