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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1547,

selben ihnen allein zustehen, weil sie von jeher solche bestraft lind Gebote und Verbote erlassen haben; weilferner die Landsäßen im Thurgau im Eidzeddel schwören, daß sie in keinen Krieg gehen wollen ohne Wisse»und Willen der VII Orte; dies Alles sei schon zu den Zeiten geschehen, wo das Landgericht und das Malesizdenen von Constanz zugehört habe, und nach dem Schwaderloo-Kriege, infolge dessen mau beides zu Händengebracht, seien die Reisgebote allezeit den VII Orten zugestanden, indem die Mannschaft ihnen je und jegehört habe; darum wünschen sie gütlich dabei bleiben zu dürfen. Die drei Städte erwiedern, sie hättensich nicht versehen, daß die VII Orte diese Neisstrafen Hinterrucks und ohne ihr Wissen aufsetzen würden;sie wollen das heimbringen und ihre Obern darin handeln lassen; es sei jedoch der Boten persönliche Ansicht-daß man in den alten Abschieden finden werde, wie schon die Altvordern dieser Sache wegen Späne gehabtund Nechtstage angesetzt haben, worauf dann die VII Orte „davon" abgestanden seien; da nun die dreiStädte bei solchen Verboten, die bei Ehre lind Eid, Leib und Gut geschehen, mit gesessen, so begehren sie,daß man sie nicht von den Strafen absöndere. Heimzubringen. Es soll nun jedes Ort die alten Abschiedevom Freitag nach Lätare (21. März) 1477 bis ans den Tag zu Lucern, Montag nach Assnmptionis Maria(17. August) 1523 hervorsnchen, da man in denselben über die Rcisbote und Strafen Bescheid finden wird,t. Der französische Gesandte, Herr von „Riffier" (Niviere), legt die vom König über einige Artikelempfangenen Antworten ein: 1. In Betreff der Bitte, einen Frieden zwischen dem Kaiser und den Protestiren-den zu vermitteln, wisse der König nicht, wie die Parteien es aufnehmen würden, da ihm beide verwandtseien; aber vom Kaiser und den Protestirenden darum ersucht, würde er sich gutwillig finden lassen. Mklebrigen habe er keine Lust, sich darein zu mischen, da der eine oder andere Theil es als Feindschaft aus-legen würde. 2. Auf die Frage, wessen sich die Eidgenossen im Fall der Roth zu dem König versehenkönnteil, gebe er die bündigste Versicherung, daß er Alles halten werde, was er in dem Tractat der Ver-eitlung zugesagt habe; sie sollen auf seine Freundschaft gänzlich vertrauen und ihn als ihren besten undsichersten Freund betrachten. 3. Der Pensionen halb habe der König an den Trcsorier geschrieben und Aus-kunft verlangt, warum deren Bezahlurg verzögert werde; sobald er Antwort erhalte, sollen die nöthige»Anordnungen getroffen werden. 4. Die Ansprachen sollen dem Herrn von Niffier schriftlich zugestelltwerden, damit der König darüber antworten und nach der Billigkeit Genüge leisten könne. Der Gesandteeröffnet weiter: Der König müsse in Betracht der Ereignisse in Deutschland, der auch anderwärts vor sichgehenden Rüstungen und verschiedener Warnungen sich auch seinerseits gefaßt halten, habe daher zu Gupenne14,01X1 Gascognier und im Picmont 8000 Italiener aufgestellt, denen er je nach Umständen 12— 15,000 Eid-genossen beigeselleil möchte; wenn er solcher bedürfte, so würde er 6000, 12,000 oder 15,000 gemäß derVereitlung begehren; er wünsche daher beförderlich zu erfahren, ob man ihm darin willfahren würde. Heiw-znbringcn, um ans dem nächsten Tag Antwort zu geben. «. Die V Orte lasseil zu Ende des Tages durchSchultheiß Fleckenstein eröffnen, es seien bisher viele Schmachbüchlein ausgegangeil, deren Verfasser undDruckort sie nicht haben erfahren können, sonst wäreil sie eher dagegen eingeschritten. Nun habe vorkurzer Zeit Rudolf Gwalther, Prädicant in Zürich, ein Schandbttchlein in fünf Predigten herausgegeben,seiner Angabe nach auf den Wunsch vieler Leute; sie, die V Orte, müssen annehmen, daß er jedem Ortinsonders eine Predigt zugedacht („gethan") habe. Darin nenne er den Papst als Antichrist, und schelte dessenAnhänger übel; desgleichen werde das hochwürdige Sacrainent geschmäht, das sie doch für eine Speise derSeelen zum ewigen Leben halten, mit vielen andern unchristlichen Worten. Weil nun der Landfriede deutlichsage und Zürich selbst bekannt habe, daß die V Orte den wahren alten unzweifelhaften christlichen Glaube»