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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1547,

Aebli, alt-Landammann. Basel. Bernhard Meyer, Pauuerherr und des Raths. Freibnrg. Ulrich Nix, desRaths. Solothurn. Urs Schluni, alt-Schultheiß. Schafft)auseu. Hans Stierli; Alexanderbeide des Raths. Appenzell. Mauriz Gartenhauser, alt-Landannuann; Sebastian Törig, des Raths. ^E. A. A., I. 91 d.

t». Es langen nach einander zwei versiegelte gleichlautende Briefe von? Kaiser ein, die jeder Bote >»Abschrift erhält. Heimzubringen, ob man ab den? nächsten Tage antworten und den? Kaiser für seine gnädigeErbietungen danken wolle. I». Betreffend den Bau einer Wohnung für den Landvogt zu Lauis wird ststan die Laniser geschrieben, sie sollen die nöthige Menge Holz und Steine an einen gelegenen Platz sich»"'lassen. Den? Landvogt wird befohlen, sie beförderlich dazu anzuhalten, da man das alte Nachhalls sei»"Angelegenheit wegen nicht haben wolle. Den Boten ans die nächste Jahrrechnnng soll dann Vollmacht geg^"'werden, einen geeigneten Platz für den Bau zu bestimmen und einen Plan zu entwerfeil, damit der B»"beförderlichst allsgeführt werde, v. Joachim Brcnder von Appenzell hat für seinen Angriff auf den La«»-schreiber zu Nheineck, den er schwer verwundete, Bürgschaft gestellt. Nun will der Bote von Appenswissen, daß die Sache nicht so schwer sei, wie dem Landvogt berichtet worden-, zudem vermeinen die Bü»g"'nicht weiter vertröstet zu habeil, als für den Schaden, den der Landschreiber erlitten, welcher bezahlt sei,bitteil, sie nicht weiter haftbar zu machen. Da der Handel auf den? letzten Tage gar bedenklich erzählworden ist, so wird jetzt der Landvogt schriftlich beauftragt, dem Handel näher nachzufragen und dariibuauf dem nächsten Tage Bericht zu geben; desgleichen soll sich Schivyz bei Vogt Grüninger und dessenerkundigen. Heimzubringen. Es mögen dann auch Brender und seine Bürgen selbst erscheinen, mn ist»Antwort zu geben. «I Es wird berichtet, daß die Grafschaft Burgund ein Verbot erlassen habe, ^»Eidgenossen weder Korn noch Schweine oder andere Lebensmittel zu verkaufen. Daraufhin habe ein ^zwei seiiler Bürger auf etilen Markt in Burgund geschickt; man habe sie aber nichts kaufen lassen, und d»Grafschaftsleute dürfen auch nichts herausführen. Da solches gegen die Erbeinnng ist, so wird die Scul»iil dei? Abschied genommen. Auf dem letzten Tage hat Lncern die Copie etiles Briefes von Grafvon Habsburg mitgetheilt, worin es vom Geleit und Zoll vom St. Gotthardsberg bis an die Fluh zu Neid»»über Land, und bis zum Fahr bei Windisch zu Wasser gefreit worden ist. Nun ergiebt sich daraus, d»k>Graf Hans von Habsbnrg als ein Landvogt der Herrschaft Oesterreich diese» Brief gegebeil, und daß er de»Widerruf vorbehalten habe; da man aber nicht weiß, ob der von Habsbnrg oder die von Oesterreich de»Widerruf getha», und die Herren der VII Orte („unser Herreil und obern") die Grafschaft Baden s»>»^den Freien Aemtern mit dem Schwert gewonnen, so waltet die Meinung ob, daß der Brief mit der Aenderu»»der Herrschaft entkräftet sei, und Lucern wie andere Orte das Geleit zu Mellingen bezahleil solle, weil ^doch so viel Nutzen wie jedes andere Ort daraus ziehe. Daraus erwiedern die Gesandten von Lncern, il»»Obrigkeit habe erwartet, daß man sie bei ihren Freiheiten lind altem Herkommen bleiben lassen würde; dc»»iii den genannten Kriegen und auch seither habeil einige Orte Land und Leute eingenommen, ans welchegleiche und noch viel größere Beschwerden gestanden, die sie ausrichten und bezahlen. Die Voten wölb»jedoch heimbringen, was man ihnen in den Abschied gebe. kl'. Betreffend die Befahrung der,Ncuß wiederhast»die Gesandten von Lucern und Zug die Bitte, sie bei ihren Freiheiten bleiben zu lassen. Bei der Eröfsiul»!ider Instructionen zeigt sich, daß es aller (sechs) Orte Wille und Meinung ist, an dem kürzlich erlasse»"'Abschiede festzuhalten (folgt Wiederholung ans Abschied vom 7. December 1549 «»). Lucern beharrt st»seiner Bitte und giebt zu bedenken, daß es nicht jedes Jahr die Neuß befahrc, sondern nur, wenn die Schi»'