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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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21. Septenrber, Donauwörth im Lager. Obiger au die Geheimen zu Zürich. Details über die Einnahmvon Neuburg.

22. September, Donauwörth. Obiger au Obige. Heute habe der von Hallwyl durch seinen Sohn de»Gesandten zu ihm rufen lassen. Als dieser erschienen, habe der von Hallwyl gesagt, nachdem die vonvernommen haben, daß er im Auftrag seiner Herren in das Lager geschickt worden sei, haben sie ihm dieInstruction des Zürcher Gesandten eröffnet und ihm die Ausführung derselben empfohlen. Dazu sei er n«"bereit, wogegen er auf die Unterstützung des Zürcher Gesandten, der jetzt hier bekannter sei, zähle, und h«b"dabei einen Brief derer von Zürich vom 15. September übergeben. Der Gesandte habe sich dann freundlichzu Diensten erboten. Bon Hallwyl habe ferner bemerkt, ihm scheine, die von Zürich, da sie ihren Gesandte«im Geheim abgefertigt haben, scheuen („hettcn noch etwas achtuug") die V Orte; seine Herren habe» ihn st'"'öffentlich und wissentlich ohne Scheu verordnet. Darauf habe er geantwortet, es sei das Erwähnte nicht a«sFurcht, sondern zum Besten der Eidgenossenschaft geschehen. Könnte im Geheim etwas Gutes geschaffen werde«,so würde es gleichviel gelten als sonst; würden indeß die V Orte von dieser Botschaft Kenntnis; erhalten, stwürde hierüber Unwillen entstehen und sie würde» ihre Botschaft sofort auch zum Papst oder Kaiser sende«-Ans dieses habe der von Hallwyl im Vertrauen gesagt, wären die von Zürich so „lustig" gewesen, wie dievon Bern, man hätte sich dem Kaiser und dem Papst zu Feinden gemacht, „und aber sy Hand noch etwasachtuug uf die v ort und hierin nit bewilligen wellen". Der Zürcher Gesandte habe dann erwiedert, s"""Herren seien dem Papst und Kaiser so wenig hold als Andere. Der Landgraf werde mit süßen Worte«seinen Herren (Bern) Gunst, denen von Zürich Ungunst bereiten.

22. September. Donauwörth. Obiger; Adressat ist nicht sichtbar. Der in Aussicht gestellte Befehl a«die Kanzlei betreffend Mittheilungen an den Gesandten sei bis heute noch nicht erfolgt. Um den, Landgraf"'nicht lästig zu werden, lasse der Gesandte die Sache bis auf schickliche Zeit ruhen. Unzuverlässige Berichssende er nicht; was berathschlagt werde, werde sehr geheim gehalten.

24. September. Obiger wie oben. Unmaßgebliche Kriegsberichte.

24. September, Donauwörth im Lager. Hartmann von Hallwyl an Bern. In seinem letzten Schreib«habe er berichtet, wie er gemäß seinen; Befehl seine Werbung bei den; Kurfürst von Sachsen und den; F««stvon Hessen angebracht habe. Noch gleichen Tags, als der Vortrag geschehen, haben die genannten Fürst""ihren Rüthen aufgetragen, mit den; Gesandten darüber zu verhandeln „von wegen der fürsten und gemeine«stcndcn". Die Sachen stehen nun so: Die voi; Bern wissen, daß sie ihn anfänglich beauftragt haben, gemein"'Neligionsständen alle Freundschaft, guten Willen und Ehre zu bezeugen; sodann sei ihn; eine gleiche, ja weite«gehende Instruction gegeben worden, nämlich zu eröffnen, die von Bern wollen den Ständen in ihren Kriegs'Händeln Vorschub, Förderung und Freundschaft, dem Gegentheil aber Verhinderung und Abbruch (th»«)>„Welliches alles dahin will verstanden werden;": weil die von Bern augenscheinlich wissen, daß diese Sachen nststminder sie als die Stände, mit Bezug auf die Religion, Herrlichkeit und Freiheit antreffen, zudem die höchst"Notdurft erfordere, „daß sy üwer cherlich gegen dise» stcndcn erbieten um so vil erlutcrt werde, daß ir beide"syts in; fall der not sich des wytcr gegen einander» wissent zu versehen"; in Folge dessen sei der Gesandteangefragt worden, ob er wettern Befehl habe, Maß oder Mittel vorzuschlagen. Der Gesandte habe hieraufgeantwortet, er habe keine weiten; Aufträge noch Vollmacht, außer wie er vorgebracht habe; „aber doch ^parWiN unvergriffcntlich mit gedachten Herren reiten red gehalten und sovil verstanden, daß ir, nunc Herren,samt andren religionsvcrwandtcn stedten üch gegen disen stendcn in undcrhandlnngen und reden, wie dan«-miner erachtnng, üwere höchste Notdurft das ervordcrt, inlassen würdent, in der maß zimliche cherliche n«dsichere fürschleg vernommen, die üch zu Wohlfahrt und sichcrnng üwerer religio;; und libertet, onch zu gnte>"aller tütschen Nationen reichen wnrdent". Der Gesandte wisse nun Wohl, wenn die von Bern in ihren; V""habe» von den übrigen religionsverwandten Städten unterstützt worden wären, so würden sie sich ohne Zweist^gegenüber den Ständen klarer erläutert haben, worüber diese ein besonderes Gefallen gehabt hätten. Da abe«