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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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December 1546.

330.

Sot'othllrtt. 154K, 14. December (Zinstag nach Lucia).

Äailtottöarciiiv Solothnrl»: NathSbuch Nr. 41, S. 498.

Hans List, Scckelmcistcr, als von Rath und Bürgern zu Freiburg abgeordneter Gesandter, eröss»^dein Nathe zu Solothurn, seine Obern werven in Betreff des Auslandes zwischen denen von Solothurn u»ddein Herrn von Prangin wegen derer von Grissach Brief und Siegel, Bund und Burgrecht halten,frömmelt Eidgenossen gebühre. Dabei aber begehren sie, daß man nichts Unfreundliches anfange, sonder»sich vorab unterrede und erkundige, ob der Herr aus sich selbst handle, oder ob der Graf ihm soviel Gewabgegeben habe. Auch mögen sie andern Eidgenossen zuschreiben, damit man verfaßt sei, denn es sei bekaiwbdaß der „Widertheil" sich gerüstet habe, ohne daß man wisse, wem es gelte. Der Nath beschließt, de»e»von Freiburg zu danken unter Erbietung der Gegendienste. Nebenbei wolle man ihnen anzeigen, wie M»dem Landvogt das Recht angeboten und einen Rechtstag angesetzt habe; Unfreundliches werde man nicht-anfangen, es wäre den», daß die Burger derer von Solothurn über Recht gedrängt würden. Wenn d»°Botschaft von Grissach heimgekommen ist, will man weiter über den Handel sitzen „in Wallis zuschicken u»ddurch ir statt schicken."

Zur Erläuterung mag folgende Missive augefügt werden:

1546, 10. December (Freitag nach Maria Empfängnis;). Solothurn an Freiburg. Kurze Einleitung »brrdie Verhältnisse zu Landeron und Grissach. Am letzte» Mittwoch <V. December) habe der Landvogt nbernuü''einen Prädicantcu dahin geschickt zu predigen-, die Leute daselbst aber haben das nicht gestatten wollen »»dden Prädicantcn geschlagen. Da ihnen nun der Landvogt bei Leib und Gut verboten habe, gegen die Präd»canteu Gewalt zu gebrauchen, so besorgen nun die benannten Mitbürger derer von Solothurn eine Mahresund hätten sich diesfalls an letztere gewendet. Solothurn sei auch entschlossen, sie nöthigcnfalls mit Gew»beim Recht zu handhaben. Es bitte nun Freiburg um getreues Aufsehen.

K- A. Solothurn: Missivenbuch 1640—1547, S- 397.

337.

Schmal'kal'der Lager. 154k, (Juli bis) 14. December.

Gesandtschaft von Zürich und Bern im Lager der Schmalkalder.

Für die Einreihung des zu verwerthenden Materials ließen wir uns durch das Schlußdatum unstr^Quellen bestimmen. Nur Wenn die diesfalls verfügbaren Acten im Zusammenhang mitgetheilt werden, hal'^sie Bedeutung; ein Einreihen derselben aber schon nach dem Anfangsdatum würde mit Bezug ans ihresetzung der Chronologie der übrigen Abschiede zu sehr vorgegriffen haben. Aus den Acten selbst notirenFolgendes, wobei der Einfachheit wegen das sich gleichbleibende Jahrcsdatnm nur im Anfang angegeben wird >

1546, 11. Juli. Credcnz von Schultheiß und Rath zu Bern für Hartmann von Hallwyl an: Hcrz»bvon Würtcmberg, Herzog von Sachsen, Landgraf von Hessen, die Kriegsräthe des schmalkaldischen .Iund Graf Wilhelm von Fürstenberg. Angesichts der Kriegsereignisse in Deutschland, über die man