706 November 1546.
von Cressier für Annahme der Reformation angegangen worden seien; sie hätten dieses verweigert und seienheute noch entschlossen, bei der alten Religion zu verbleiben. Aus diesem Grunde sei man veranlaßt, gegenjede Neuerung zu Landeron oder Cressier das Recht anzubieten. In Betracht, daß etwas Gegentheiligeßauch nicht im Willen des Fürsten liege und die Aufstellung eines Predigers, der nicht von der alten Religionwäre, unliebsame Störung herbeiführen könnte, hoffe man, es werde keine Aenderung erfolgen und bitte/man wolle gegentheils denen von Cressier einen Pfarrer und Vicar dem alten Ritus gemäß einsetze»!andernfalls müßte man sich an Orten und Enden beklagen, wo und wie die Verhältnisse es erfordern würde»'Bitte UNI schnelle Antwort. St. A. Bern- Actenband Kirchliche Angelegenheiten Uiw-vs csranziisisch- Copie>.
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St. Allü'eN. 1546, 5. November (Freitag nach Allerseelen).
Kailtoiisarehiv Solotlmr»: Lucerner Schreiben ISZg—Ingo.
Vor Bürgermeister und Rath der Stadt St. Gallen erscheinen Johann Sigerist, des Raths zu Unt^"walden, Landvogt im Nheinthal, Stoffel Schorno, des Raths zu Schmilz, Hauptmann des Gotteshaus^St. Gallen, Dietrich von Hallwpl, Hofmeister, und Lienhard Hensler, Kanzler, und tragen vor: Dem Abivon St. Gallen seien in letzter Zeit einige hochwichtige Reden vorgekommen; dadurch sei er bewogen wordc»/den Hauptmann zu berufen und ihn zu ermahnen, vermöge seiner Pflicht wegen der Hanptmannschaft, ai»bin Betracht des Burg- und Landrechts ihm in der Sache beHolsen und berathen zu sein. Der Abt habe sichdann auch mit dem Landvogt berathen und beschlossen, vor die von St. Gallen zu kehren. Es seien näuisichhochehrenrührige Reden erfolgt, die sowohl den Abt als den Landvogt betreffen. Hin der Sache auf den wahtt"Grund zu kommen, habe man fleißige Nachfrage gehalten und der Landvogt in seiner Amtsverwaltung erneuBiedermann als Kundschaft verhört. Das Verhör wird verlesen und eine Abschrift vorgelegt, und des Weitabbemerkt, der Abt und der Landvogt bedauern solche erdichtete unwahre Reden um so mehr, als sie von de»lgeschwornen Amtmann und Stadtschreiber derer von St. Gallen ausgegangen seien. Der Abt und der La»b'vogt meinen daher, Bürgermeister und Rath sollen solche Reden abstellen und in Betreff derselben handcbbwie es einer ehrbaren Obrigkeit zustehe. Würde dieses nicht geschehen, so müßten sie aus großerheischc^der Notdurft anderswo Rath suchen. Die von St. Gallen antworten: Sie verdanken vorab, daß der Abtund der Landvogt so freundschaftlich und nachbarlich seien und ihnen diese Reden anzeigen. Ilebrigens ken»^der Hofmeister und der Kanzler, die mehr um den Stadtschreiber seien, dessen Eigenschaft, daß er niiinbein „guter frommer schlechter schidlicher mensch sye, niemand sin ding gut noch bös mache, sondernächsten blichen lasse." Wenn er auch gemäß dem Verhör die betreffende Rede gebraucht habe, so gehe si^doch nur dahin, solche Sagen seien öffentlich ausgegangen, einige Bürger in den Hänsern und auf be"Gassen hätten sich geäußert, daß sie im Hof zu Norschach und zu Nheineck fremde Leute gesehen, die sich ^benommen haben, als ob sie „sunderlich platz" daselbst hätten w. (Der Satz ist etwas holperig.) D»h^möge gekommen sein, daß „das gemein böffel" sie für Spanier gehalten habe. Es müsse überhaupt b»Alles Spanier sein. Man höre viele Reden, die man nicht beachte. Sowohl dem Abt als dem Landvotztraue man nichts Arges, sondern nur alle Freundschaft und nachbarlichen Willen zu. Kürzlich sei auch ^Nheinthal in Anwesenheit von des Abts Rüthen von Einem eine ungeschickte Rede ausgegangen, des JiihcN"die St. Galler werden erfahren, was sie verhandeln; vor Vcrflnß eines Monats werde ihre Stadt auf cu»"Haufen sein. Darauf soll der Amtmann des Abts gesagt haben: „der thäte wol gemach mit söllichen rede»-