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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1540.

^ üb solche Gerüchte den III Bünden als wahrUnterthanen vernichten würden. Doch hatten ' Man habe solches eilfertig den Herren

Zugeschrieben und werden das auf dem Tag zu uccrn verantworten. Der Landvogt möge

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bei Anlast das Gleiche thun. --xwtikircb vom 16. October enthalt auster dem

4) Der Brief des Vogts von Gutenbcrg an dm von 6 ^ einem über Sargans kommenden>m Text Mitgeteilten nnr, es sei die betreffende Nachnw an -5^^.ntgetheilt worden.

^°tcn an Zürich und von da am 15. gleichen MonaW > ) , Datum, ist eine »»genaue

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haben beschlossen, neutral zn bleibe», hcistt es unter . nccrm. Abschied vom 19. October in de>

6) Das Schreiben des Abts von St. Gallen ist offenbar das dum ^

N°te zu verwendete. Sannnlnng bei». Abschied von. 22. De-

Die unter Ziffer 4 und K notirten Schrei e> p .-j Actenbeilage.

«'Uber ,540- b/i unserm Abschied hat diese Sa.n.nlung ke.ncrle. Ac.env

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Wern. 1545, 3. November.

^ Staatöarcliiv Bern: NathSbuch Nr. 2»8, S. 125.

zu '"^uitg zu Bern. Schultheiß Nagelt zeigt dem Herrn von Prangiii an, er wisse, daß der Möncher stj / ^ gestorben sei und ivas er öffentlich versprochen habe; man verlange, daß er demselben stattthuc;Callas" Oberer daselbst; er solle das Rechtsbot nicht höher achten als die Ehre Gottes; er sei daselbstder m/' Gewalt undhabe die Bürgerschaft mit denen von Solothurn". Behufs Ertheilung

b'cht ^ ^t'ief vor, mit dem ihm die von Solothurn Recht geboten haben, weßhalb er es

daß könne. Der Schultheiß (dringt darauf), er möge Unglück und Unrath fernhalten; es heiße,

beßehr //' Trunksucht und alle Laster an dein Ort ihren Gang haben, dagegen kein Gericht und Recht^ch» ^ "an Prangin bemerkt hierauf, er erinnere sich nicht, etwas versprochen zu haben, worauf derDie f'vtgegnet, man ,verde ihn dessen überzeugen. Prangin antwortet, er wolle das Mögliche thun.Egßlj-s" solothurn hatten aber 14,000 Kronen (?) auf Grissach und Landeron, reden wider ihn u. f. iv. (?).

^5 wenn die von Bern ihm schreiben, ivolle er zu Grissach einen Prädicanten setzen; Meß-verhxjß^^' ihilen keinen geben, selbst wenn der Fürst es ihm befehle, eher wolle er vom Amt. DasEchreji,/! Der Rath beschließt dann, ihm z» schreiben. (Folgt eine Andeutung vom Inhalt des

^'5, wie es scheint, ist aber durchgestrichen; Alles übel redigirt).

Dahin gehört folgende Missivc:

Die 1>>4l>, g. October. Der Rath von Solothurn an dm Herrn von Prangin, Gnbernator von Neuenbürg.Cm/!" ^anderem, Mitbürger derer von Solothurn, haben diesen angezeigt, der Pfarrer und sein Vicar znG»l> ^ ^«Ilach) seien gestorben. In Folge dessen haben die von Landeron durch ihre Abgeordneten de»Und gebeten, ihnen für die Spendnng der Sacramente nach der bisherigen Weise wieder einen Pfarrer

wm. st pnstkur) zu geben. Der Gnbernator habe geantwortet, er könne das nicht ohne

ei»////^ gepflogen zu haben. Das lasse die von Solothurn zweifelhaft, ob nicht beabsichtigt werde,"rädicanten von der neuen Reformation aufzustellen. Man erinnere sich, daß vor längerer Zeit die

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