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October 1546.
Vogt zu Fcldkirch, über die umlaufenden Gerüchte betreffend Vergiftung des Salzes geschrieben habe. > 'schriften von allen diesen Briefen Vierden jedem Boten mitgegeben und zugleich den Orten Glarns, Frcibmsi,Solothnrn, Appenzell und den Bundesgenossen im Wallis davon Kenntniß gegeben. An die königlichen 6ow-missarien wird geschrieben, man schenke den Reden über Vergiftung des Salzes keinen Glanben und weidedie Erbeinnng treulich halten w. ll. Iii Betreff der Schifflentc von Lncern und Uri wird abgeredet, "sollen die von Uri zu gelegener Zeit ihre Boten nach Lneern senden, um sich mit einander zu verständig»"und eine Ordnung aufzustellen, wie sich die Schiffleute von beiden Theilen verhalten sollen.
Im Schwyzer und Obwaldncr Exemplar fehlt t.
Zu Ii». Das kaiserliche Schreiben ist ohne Zweifel das vom 27. August, welches beim Abschied vow
ü. August in der Note zu Z 1. als Autwort auf den damals dem Kaiser erthciltcn Bescheid eingekoiwne» Ü'
Zu v. Die bezügliches Korrespondenzen sind folgende:
1) 1546, 14. October. Zürich an Lux von Rischach, Stadtammaun zu Brcgcnz. Anfrage, wa» d""in und um Brcgenz liegende KriegSvolk zu bedeuten habe; es gehen Rede», es gelte der EidgenosscusaM -Bitte, Feinden derselben keinen Vorschub zu leisten.
K. A. Freiburg: Aadische Abschiede Ad. 14, nach den Abschieden von lv4K. (Copie.) — L. A. Appenzell: Abschiede, besonderes He ,
außen überschrieben: Glarns und Appenzell.
2) l.546, 16. October, Vregenz. Die Vögte und Conunissarim des römischen Kölligs der vierschafteu diesseits des Arlbcrgs an Zürich. Bezugnahme auf obige Missivc und eine gleichförmigerönüschcu Königs Vögte ergangene. Man bedaurc, von den Mißgönncrn so vernnglinipft zu ^'den- ^tvollte man gegen Zürich oder die Eidgenossenschaft oder deren Nachbarn und Mitvcrwandtc etwas »'»seliges vornehme». Man habe weder vom römischen König einen andern Befehl, noch seien sie (die 'schreiber) für ihre Person anders gesinnt, als gegenüber der Eidgenossenschaft die Erbeinnng und
und den Anstößern der vier Herrschaften gute Nachbarschaft zu halten. Gerne würde man jene kennen, w»so unwahrhafte Rede» ausgestreut haben, um sich noch besser verantworten zu können. Seitdem dergegen die schmalkaldischen Bundesverwaudten den .Krieg begonnen, habe man vielfache Warnungen eng ^wie jene beabsichtigen, die vier Herrschaften dieshalb des „Arnbergs", insbesondere Vregcnz, gew"GhwW süberfallen und ihrem natürlichen Herrn zu entreißen: das habe die dasigen Rüstungen veranlaßt.sich mehr gegen einige Austößer zu beschweren, die täglich mit Eidgenossen und auderm Volk sich rüste»,von woher ein Ucbcrfall zu besorgen sei. (Weitere Ausführungen und Wiederholungen.) ,
Z) 1546, 17. October. Obige an dm Vogt im Nhcinthal. Hinwcisnng auf obige beideunter Beilage von Copie» derselben. Man habe ganz besonders Linda» im Verdacht, daß es im E" ^der Schmalkaldcr deren Gegner verunglimpfe. Da in Kurzem ein Tag gemeiner Eidgenossen Z"gehalten werden soll, auf dem Zürich auch seine Botschaft haben und der Landvogt vielleicht auchwerde, so habe man ihn durch Mitthcilung dieser Briefe verständigen wollen, damit wen» Zürich die e> U ^Antwort eröffne», die Eidgenossen aber zu Gunsten der Schmalkaldcr „dispcndiren" wollte, der La» ^die Briefsteller, da wo es erforderlich sei, entschuldigen möge. Die Mißgönncr verbreiten zu Appcu.W ^anderswo, es seien zwei Eidgenossen, die ans dem Allgan über Brcgenz heim wollten, daselbst.Kriegsvolk gctödtet worden. Das sei gänzlich unwahr. Gegenthcils habe man einige Eidgenossen, )gekommen sind, aus den Herbergen gelöst und ihnen weder Gewehr noch Anderes abgenommen. Dm> ^man dem „Landvogt von Appenzell" und auch dem im Thnrgau geschrieben und ihnen zugleich Espa»Briefes von Zürich und der darauf erfolgten Antwort geschickt.
Uost scripta. Durch zwei Berichte vernehme mau, daß in gemeiner Eidgenossenschaft noch ^
gehen, nämlich, der König und Kaiser wollen alles Salz, das nach Deutschland geht, vergiften und De» h ^damit verderben. Daß dieses unwahr sei, begreife jeder, weil hicmit die genannten Fürsten ja ih»e'