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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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695
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October 1546.

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31».

,^5ttcern. 1540, 19. October (Dienstag nach Galli).

Allg. Absch. t-^5. La..dcSar.»iv Schwvz - Abschi-do.

Tag der V Orte. . ^ ^

». Niklaus Jmfeld, Landvogt zu Baden, eröffnet 1. wie der Bote, den die neun Orte zum >uai,erabgefertigt, zu Memnüngcn gefangen gelegt und die Briefe des Kaifers an die Eidgenossenschaft eröffnet und geltenworden seien; 2. wie Zürich ihm eine Mifsive geschickt (die man verlesen hat), er solle künftighin ohne Vorerlaubiußkeine Briefe mehr öffnen, welche an gemeine Eidgenossen gerichtet feien; er glaube aber inchtS Unrechtes gethanS" haben, weil ihm auf dem letzten Tage zu Baden von den XIII Orten Austrag und Vollmacht gegebenworden sei; er bitte nun um Bescheid, wie er sich in beiden Dingen zu verhalten habe. Wiewohl maudarüber keine Befehle hat, wird ihn. doch,als für uns selbst", aufgetragen, Briefe an geme.ne Eidgenossen,welche bis zum uüchsten Tag zu Baden eingehen, zu öffnen und jedem Ort eine Eopie zu senden; dabc.bleibt ihm unbenommen, nach Zürich zu schreiben, daß er solches auf Befehl der XIII Orte gethan. Ans"ächsteiii Tage zu Baden soll er dann weitern Bescheid verlangen. Da die Sache auch die andern Orte«"geht, so wird au GlaruS, Freiburg, Solothurn und Appenzell geschrieben, sie sollen ihre Voten auf den'Mten Tag instruiren, wie man gegen die von Memmingen handeln .volle. I.. Amman.. Lusst von N.d-walden (nicht Bote) bringt vor, er habe seinen, Schwäher, den. Hauptmann Kennel, e.ne Snn.n.e Geldvorgestreckt gegen eine Versicherung auf dessen Güter zu Schwyz. Da nun die Zeit sich nähere, wo er dasMd wieder erlegen müsse, so habe er begehrt, daß jene Güter belastet, bevogtet oder verkaust werden durften;bic Herren von Schwpz aber .vollen dies nicht zugeben; er bitte, ihm hiebet behülflich zu sein. Amman..Dietrich von Schwyz erwiedert, man habe freilich de». Hauptmann Kennel bewilligt, auf seine Güter Geldaufztlnehn.cn, abernit.er dann sovil die zechen tag züchen, und er dieselben den knechten zn bczalenerkennt schuldig"; er- habe dies aber noch nicht gethan, darum könne die Obrigkeit, namentlich auf Anrufeneiniger anderer Änsprecher, Kennels Güter, die sie mit Beschlag belegt, nicht von Händen lassen w. w. Des-wegen hat man Schw>iz durch deu Ammanu Dietrich des dringendsteu ersucht, die Sache in Güte bciznlegen,da aus einem Proces; viel mehr Unfreundschaft entstehen würde und bei dem Verkauf der Gi.ter auch eherdie übrigen Anspreche.' bezahlt werden könnten, wodurch de». Urtheil von Schwyz keu. Abwich, sondern»genug nnd statt" geschähe. Dagegen hat mau auch mit Ammanu Luff. geredet, wie die Boten wissen.

Da der Landvogt im Nheinthal wichtige Nachrichten schickt, so wird ihn. geantwortet, er solle jederzeit»Utes Aufsehen haben, und frühern. Befehl gemäßsolche Eidgenossen" nicht paffireu lassen; er soll auch andie kaiserlichen Vögte und Commissarien schreiben, daß mau von solchen Neuangekommenen hier nichts .VisseWd ihnen allen freundlichen nachbarlichen Willen, gleich wie sie sich erboten, erzeigen,volle. ,1. Vogt a Pround Vogt Martin Jn.hof haben aus Auftrag ihrer Obrigkeit von Nri angezogen, wie die vier Orte der neuenReligion eine Erklärnng verlangt haben, wessen sich alle Orte zu einander zu versehen hätten. Es wird jedochsär besser erachtet, die Sache einstweilen ruhen zu lassen, v. Dieselben Boten bringen vor, wie bisher d.eVogte und Voten allenthalben in den Vogteicn undherheimcu" bei den Appellationen, Nrtheileu und andernSachen Mieth und Gaben ange.iomn.cn, und Uri, auf Gefallen der übrigen Orte hin, beschloffen habe: essoll kein Vogt und kein Bote in den Vogtcien bei Appellationen, Urtheilen, Liberationcn oder andern Händeln,