October 1546.
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Worden sei. Er bitte, diese Instruction und auch die Wohlthatcn, Ehren und Freiheiten zu betrachten, welcheihrer Nation von Seite des Papstes und seiner Vorfahren erwiesen worden seien und ferner erfolgen können.Man wöge auch bedenken, ob Bern das betreffende Verlangen aus sich selbst oder in Folge heimlicher Praclikanderer Fürsten anbringe; denn wenn solches offenbar würde, so würde der Papst und der heilige Stuhl»die schwach destcr hechcr achten, weder wan es beschcchc von Wegen des zwinglischen gloubens zu besser cinigkeitüwers landfridens." St. A. Lucern: A. Rom, Nuntien.
3) Die in dein obigen Briefe angeführte Instruction besteht ohne Zweifel in dein von dein päpstlichenGesandten an die VII oder neun Orte unterw 17. September 1546 von Uri aus in Form einer Instructiongerichteten Schreiben. Sei» Gedankengang ist folgender: Die vorgelegten Artikel des Bündnisses zwischen demPapst und dem Kaiser haben die vier Städte ganz anders aufgefaßt, als es nach der guten Meinung S. Ht.und des hl. Collcgiuins hätte geschehen sollen; was sie über die Scheltungen sagen und die bösen Absichten,die sie dahinter suchen, sei ganz unbegründet; er wolle jedoch weder leugnen noch bestätigen, daß S. Ht. sichnicht als ihr Feind erklärt und sie Ketzer genannt habe; das lasse er „in sincm Wesen"; aber das klebrigesei der Wahrheit zuwider. Dafür berufe er sich auf Gott und alle Personen in den Rüthen der V undVII Orte, deren Urtheil er getrost erwarte, und ferner auf die vielen Vorträge, die er seit fünf Jahren ansgemeinen Tagen und in „sonderlichen Rathen" angebracht habe. Er habe diesen „Aufruhr" und das erhobeneGeschrei dem Papst und dem Collegium zugeschrieben und erwarte deren Weisungen, die aber auf diesenTag nicht mehr einlangen können. Er wünsche übrigens lieber abberufen zu werden als hier zu bleiben,wenn die Eidgenossen seinerwcgen zum Krieg kommen sollten.
St. A. Luccrn: Allg. Abschiede Ii. 1, t. lüv, deutsch von der Hund RosinS. Dasselbe ebendaselbst A. Rom, Nuntie» (italienisch).
4) 1546, 17. October (Sonntag nach Galli). Landanunnnn, Rath und ganze Landsgcmcinde zu Urian Schultheiß und Rath der Stadt Bern. Antwort auf deren Schreiben vom 1. October. Hieronymus Franksei auf das Ansinnen derer von Bern freiwillig abgereist, mit der Erklärung, er wolle den Papst berichten,was ihm hier begegne; ob nun dieser einen andern Gesandten schicken werde, wisse man nicht; Uri wolleaber auf jeden Fall hin in Folge des gründlich gepflogene» Rathschlages über Berns Gesuch Antwort geben.Es finde nun, daß das Schreiben Berns und der Abschied von Baden einander widersprechen; denn ausdicsein sei gar nicht zu ersehen, daß die Mehrheit der Boten beschlossen habe, den Gesandten aus derEidgenossenschaft zu verweisen. Damit stimmen die Abschiede und die Boten anderer Orte ganz überein.Die Beschimpfung betreffend, über die Bern nebst andern Orten sich beklage, wisse man von solcher nichts;denn in den fraglichen Schriften, wie sie durch „unsere Gelehrten" verdeutscht worden, finde man die Wortenicht, welche die Beschwerde nenne; es bedürfte also einer vorgehenden Erläuterung, um zu bestimmen, werdarin begriffen sei. Während Bern seine Ermahnung auf den Landfrieden stütze, finde Uri, daß dieser nichtgehalten würde, wenn es je solche Botschafter fortwiese, und glaube daher nicht schuldig zu sein, einer solchenZumuthung zu willfahren; denn in seiner Religion achte es den Papst für den Statthalter Christi auf Erdenund seinen geistlichen Vater. Die Bünde seien zu einer Zeit errichtet worden, als noch alle Eidgenossendiese Religion gehabt haben; Uri habe sie noch jetzt, und wolle bis auf den Entscheid eines christlichenConcils dabei bleiben; im Landfrieden sei ihm zugesichert worden, es bei dem alten wahren Glauben unan-gefochten bleiben zu lassen; es würde also selbst ans den Bünden und dem Landfrieden treten, wenn es einenpäpstlichen Gesandten wcgweisen wollte. Es gedenke jedoch nicht zu dulden, daß derselbe mit seinem Wissenmit Worten oder Werken etwas handelte, was den Bünden und dem Landfrieden zuwider wäre. WennBern diese Antwort nicht genügend finde, so wolle man ihm das Recht nicht vorenthalten, ic.
St. A. LuccrnAllg. Abschiede U. t, 5. lSS.
5) Mit Schreiben vom 5. November 1546 (an die V Orte oder Uri? Adresse fehlt) verdankt der Papstdie Standhnftigkcit, mit Welcher die zugemulhete Entfernung des päpstlichen Nuntius abgelehnt wordeil sei.
St. A. Luccrn: A. Rom, Nuntien.
Im St. A. Lucern: (ehemals) Actenband Nr. 16 1. 237 liegt ein Exemplar dieses Abschiedes, welches»ur die Artikel Ii»—«I enthaltet.