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October IS 46.
die katholischen Orte im Fall der Noth zu ihm getrösten dürften, wie die Boten aus den ihnen mitgctheiltc»Copien ersehen können. Darüber nicht instruirt, nimmt man die Sache in den Abschied, findet aber nebelst»»gut, daß eine solche Botschaft nicht lauge aufgeschoben, und daß sie nur von ein oder zwei Orten, nicht von alle»,bestellt würde. Antwort auf nächstem Tag. «. Dein Abt von St. Gallen wird geschrieben, er »lögegefährlichen Zeitumstände wegen soviel möglich zuverlässige Kundschaft einziehen und unverzüglich Alles berichb»,was er erfahre, «l. Ammann Dietrich von Schivyz eröffnet gemäß Instruction, daß ein Bartli vondessen „llebername" nicht bekannt sei, Knecht des Heini Hauser zu Wädenswyl, daselbst öffentlich geänst^habe, es haben die V Orte in der Schlacht auf dem Berg (Gubcl) die Zürcher ermordet; es haben ist»einige „steuchen" und abweisen wollen, aber vergebens. Heimzubringen, wie man denselben berechtigwolle, t?. Ammann zum Weißenbach von Unterwalden zeigt an, daß seine Obrigkeit zwölf Männer bestehabe, um Alles geheim zu behalten, ivas an der Landsgemeinde berathschlagt würde, damit unserewürtigen davon nichts erfahren können. Heimzubringen, wie man in den andern Orten, wo man nntGemeinden verhandelt, ähnliche Borsorge treffen wolle, l. Da die Zürcher und Berner sich wohl versest^damit wo nöthig jedermann bei dem Sturm gerüstet zu seinem Panner zöge, so wird gnt befunden, u'man sich auch verständigen sollte, wie und wo man im Fall der Noth sich sammeln müsse. Es solljedes Ort den Seinigen insgeheim befehlen, sich zu rüsten. Heimzubringen, was darüber weiter lworden. K-. Für diese und allfällige weitere Geschäfte wird ein Tag angesetzt nach Lucern aufnach Galli (18. October).
Die Gesandtcimamen aus dem Abschiedtext.
ZuDie in Auführuugszcichcu gegebene Stelle am Schlüsse des Artikels ist im Abschied l^st^^eine beim Luceruer Abschied bcsiudlichc Reinschrift dieses Artikels nimmt sie aber wieder ans und suistim Conccpt nicht enthaltenen Worte hinzu: „und auch denen von Bern uf ir schryben gnug beschall/'
Hieher gehören folgende Acten:
1) 1546, 1. October. Bern an Uri. Die Gesandtschaft Ilris werde ab dem Tag zu Baden berG^haben, wie die von Bern und andere Eidgenossen sich über die Schmachreden, derer sich der päpstliche .schafter, Hieronymus Frank, in seinem Schreiben gegen jenen habe „merken lassen", beschwert und ^haben, daß gemäß der Bünde und des Landfriedens ein solcher Schmäher in der Eidgeuossenschaf ^geduldet werde. Man vernehme nun, Frank sei in Uri. Auf dem letzten Tag zu Baden sei von der
(„der merteil boten") beschlossen worden, Frank soll verwiesen werden. Der Bote von Uri habe wch ^stimmen wollen, weil die Mehrzahl der Orte, auch die Landsgemeiudc von Uri, dem Frank Geleithabe, weßhalb die Sache wieder an die Landsgemeiudc zu bringen sei. Diesen Verzug hätte man wohmöge», wenn er und sein Herr „uns" nicht so schändlich zugeredet, den Türken verglichen hätte w.,das aus „beiden" Abschieden von Baden verstanden haben werde. Bern bitte, begehre und mah»cKraft der Bünde und des Landfriedens, dem Hieronymus Frank keinen ferner» Aufenthalt zu gestatten,um Antwort durch de» gesandten Boten. St. A. Luccnu A. N°»>,
2) 1546, 7. Ocwber, Uri. Hieronymus Frank an die Schützer und Beschirmer des alten ' ' ^christlichen Glanbens, Rüth und Sandbotcn der V Orte, jetzt zu Lucern zu Tagen versammelt. Er ha ^ ^nommen, daß Uri auf den 11. October eine» Tag der V Orte angesetzt habe in Betreff der
das Schreiben, mit welchem Bern seine (des Nuntills) Verweisung verlange. Er habe nun für gnt bes» ^den V Orten auf diesen Tag die Instruction zu übersenden, die er für den letzten Tag zu BaAlbert Nosin, päpstlichen Botschafter, mitgetheilt habe, um sie den Boten der VII oder neun Oeä ^legen, was aber nicht geschehen, da Nosin von ehrsamen Rathsboten in bester Meinung hievon abge)