September 1546.
bogn-w», welch. süv das u.h.t^tt. w «w'7^-^
zu deren Bezug ihnen die betreffenden Landvogt f ) s ^ überlassen, die in jedem Gebiet die
Strafen und Bußen, d,e ans der Reuß Brief und Siegel ausstellen. Da Lncern
Obrigkeit haben, so werde man ihnen aus e ^ Mellinaen fahreil dürfen, was man nicht bestreitet,behauptet, daß seine Bürger mit ihren Gütern zol fiele ) . ^ den VIII Orten
weil aber Zoll und Geleit zweierlei stnd, der Zoll der Stadt I) g s,,,-,Mieden Freibrief und niederezugehört, so wird an Lncern das Begehren gch-M auf ^
Titel für seinen A.ispruch, geleitsfrer zu fem, v"Meg
Gerechtigkeiten verdrängen. ». In einem Spall zwischc . ^..e.iiüde Männer veranlaßt- der
haben sich die Parteien behufs einer gütlichen Unterhandlung aus vnr nun Appenzell aus
Abt ».ff Diewch J.iderhalde.. von Schwyz ^una.lu Stal^ vwi Z^^ld w App^
Burgermeister Haab von Zilrich llild Vogt a Pro von . ^ ' Navverswvl zu seiu augesetzt.
S-nntag nach Si,,.°,, «wählt... Schl-Wmm ... -m»t»».
sich dieser gütlichen Vermittlung zu uuterzwhen. ^ag' lücht besuchen können, so soll dieselbe
Ul ihren ehevorigen Rechten. Sollte cme Partei e. 6 i ^ Auf dem letzten Tage
d-r a..d.m Parwi und d.» .»»hlt-n „Is» „ns d-rAa.° tnd--G-aIsch°IlB°d°n
hat der Landvogl zu Bade» ang..og.n, der du . re.,,.,, alanbcn daß da keine Mühle
eine Mühle tu hauen Die Gesandtschast van Beut wtch diesfalls etwas (Urkitndcn)
gebaut werden solle, weil sie die andere Mühle s )U ^ Utlassen, sondern »leinen, daß
... deschen und würden dem Müller von Stille W> °r ° "weil der det-essend.
es bei d... gegeltwürtigen «»-".'777'^^ - srtihe. daselbst auch -in- Mühle
Plah it. den hvhen nnd Niedern Ger.ch.en tMtt.n; wenn -be-
g°.».s.n sei, so seien sie sj, dieselben ans dem „iichsten Tag vorlege»; >-.«-»die von Bern diesfalls einige Freiheiten Häven, mögen n ,
von seinem Recht zu verdrängen sei man nicht gesinnt. - s. bekannt, wie er und seine
... »ar.h°l°....i »I-r. der «er-, °°n 7^« wq.°. w blla.»^. ^
Genossen ihren Haiidel in der Eidgenossenschaft, >n ^ Geleitsgebühren und Zölle betrieben haben.
Eidgenossenschaft in das Reich mttEnMchlum^ ^ Eidgenosse.i Geleitsbriefe ertheilt worden.
Zur Förderung dieses Gewerbes seien schon imi ^ u..,»,, nötbia sei so bitte er, ihm und
Da nun insbesondere bei diesen Zeitkäufen cm sol)er^ ^ und' Waare .i im Rauten allerWien Alithasten einen solchen für ^ ^ Gebräuche der Eidgenossen mit Bezug auf diese
Orte zustellen zu wollen, wobei er, was ö ) dieses wird dem Bartholomä Welscr und
Handelschaft erfordern, allcrwarts gehörig en i i gegeben, ihre Waare sicher,
Genossen für Leib und Gut ein freies, sicheres, austcckstes u.id im ... verhandeln.
ohne Gemalt und Beschwerung durch gcmcine Eidgenossens ^ - f>arnische llild was zum Kriegführeu^ch^ ^