Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
686
Einzelbild herunterladen
 

<!86

September 1546.

und dem erfolgenden Rechtsspruch sich fügen, wie solches das gemeine Recht erfordert und sie dessen sich selbsterboten haben. Dieses Geleit bleibt so lange in Kraft, bis es von gemeinen Eidgenossen offen widerrufennnd anfgekündet wird. Es siegelt den 23. September 1546 der Landvogt zu Baden, Niklaus Jmfeld.

Beilage zu Artikel v des Abschiedes vom 7. Deeember 1546 im Berucr Exemplar.

Ii. Die vier Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen verhandeln unter sich Folgendes:1. Die genannten vier Orte wollen dem Kaiser eine Antwort in folgendem Sinne zugehen lassen: Man hättesich aus dein betreffenden Tag der von den neun Orten ertheilten Antwort wohl anschließen mögen, wenndas zwischen dem Kaiser und dein Papst zur Ausreutung des evangelischen (unseres") Glaubens in Deutsch-land abgeschlossene Bündniß nicht zum Vorschein gekommen wäre. Da indessen damals der Tresorier bemerkte,er glaube nicht, daß sich der Kaiser mit dem Papst soweit eingelassen habe und wolle den Kaiser hierüberberichten, so verlangten die vier Orte zu wissen, wessen der Kaiser des Glaubens wegen ihnen gegenüber sichentschlosseil habe. Weil aber vom Kaiser diesfalls noch keine Antwort eingelangt sei und seine Botschaftkeinen Bericht zu ertheilen wußte, so habe man derselben, damit sie nicht ganz ohne Bescheid abgefertigtwürde, angezeigt, bis man weitere bestimmte Antwort erhalte, meine man es gegenüber dem Kaiser gut, insoferndas auch seinerseits gegenüber den vier Städten der Fall sei. Je nachdem seine Antwort laute, werden sichdie Obern weiter bedenken und sich zu einer endlichen Meinung entschließen. Da man nicht weiß, ob denObern diese Antwort gefällt oder ob sie eine andere schicken wollen, so hat man den Boten des Kaisersgefragt, wohin man dieselbe schicken solle. Er antwortet, er ,volle für diesen Fall nach Zürich schreiben,wohin die betreffende Antwort gesendet werden soll. 2. Den augsburgischen Confessionsvermandten beschließtman, auf Gefallen der Obern Folgendes zu antworten: Sie kennen den guten Willen der Obern gegen sieund daß diesen nichts lieber wäre, als daß die Protestirenden ihren Feinden obliegen würden. Hiezu wollenihnen die Obern der Gesandten gerne helfen, soweit ihnen möglich sei und ihnen gebühre; denn sie könnenwohl ermessen, wenn es den Protestirenden mißlinge, werde man auch an die vier Städte herantreten. Manmöchte vielleicht hiernach fragen, warum man denn nicht mit seilen ausziehe. Das sei dcßwcgen der Fall,weil zu besorgen stehe, daß wenn die vier Orte ans eine Seite ziehen, die Gegner ihrer Religion sich nachder andern wenden oder ihnen sonst Leides zufügen, so daß durch ein Vorgeheil der vier Städte mehr Schadenals Vortheil erwachsen möchte. Deßwegen möge man mit dem guten Willen der letztern, den Nutzen derProtestirenden zu fördern und ihren Schaden zu wenden, sich begnügen. 3. Die Gesandten von Bern ziehenwieder an, ihren Obern gefiele eine Botschaft an die Gemeinden der V Orte abzuordnen, um sie über dieobschwebenden Läufe gründlich und wahrheitsgetreu zu unterrichten. Die andern drei Orte glauben nicht,daß es voil Nutzen wäre, eine solche Gesandtschaft an die V oder mehrere Orte abgehen zu lassen, in Betracht,daß von den neun Orten auf die Frage, wessen man sich ihrer in Sachen des Glanbens oder anderer Dingezu gewärtigen habe, keine satte oder ausdrückliche Antwort erfolgt sei. Mail hat sich daher der Boten vonBern insoweit gemächtiget, daß sie die Meinung der übrigen wieder an ihre Herreil bringen und diese anfragenwollen, ob man nicht eine fernere Antwort der neun Orte auf die Aufrage der vier Städte erwarten wolle;bis dahin möchten sich die Verhältnisse um Vieles ändern. 4. Wenn den Obern gefällt, die berathene AntwortdemRpch" zu überschicken, so solleil Bern, Basel und Schaffhausen dieses an Zürich berichten, das dannim Namen aller den Protestirenden baldmöglich eine Missive soll zugehen lassen, damit sie den guten Willen

zu ihnen erkenneil. St. A. Zürich: Abschiede Bd. IS, k. WS. St.A. Bern: Nllgcm cid». Abschiede Iw, S. ssb.